Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen"

Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchflügen bei Flügen nach Sichtflugregeln in die Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den "Nachrichten für Luftfahrer" Zeichen: 2023-1-2818.
Falls das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchf…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#287619]
Datum
4. September 2023 19:24
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchflügen bei Flügen nach Sichtflugregeln in die Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den "Nachrichten für Luftfahrer" Zeichen: 2023-1-2818. Falls das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/287619/upload/fbecfec64d97500af95787fffaa585d764e14f91/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.15.1/0002-001/23 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage liegt mir zur Beantwor…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#287619]
Datum
12. September 2023 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
LFR/1.15.1/0002-001/23 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage liegt mir zur Beantwortung vor. Das von Ihnen erwähnte ED-R bestand, wie NfL 2023-1-2818 zu entnehmen ist, nur am 14.05.2023 zwischen 09:00 und 18:00 Uhr UTC (Universal Time Coordinated; während der Sommerzeit gilt MESZ = UTC+2). Zuständig für die Festlegung war das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dieses Ministerium ist auch grundsätzlich für die Festlegung von Flugbeschränkungsgebieten zuständig, unabhängig davon, ob diese nur für einen kurzen Zeitraum und einmaligen Anlass oder längerfristig festgelegt werden. Dass Sie sich an meine Behörde wenden, ist zwar insofern richtig, als das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Durchfluggenehmigungen durch Flugbeschränkungsbiete (ED-R) auf Grundlage des § 17 Abs. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erteilen kann. Allerdings wurden, wie Sie dem NfL ebenfalls entnehmen können, für das für den 14.05.2023 über Aachen eingerichtete ED-R gerade keine solchen Genehmigungen erteilt. Zu den von den Flugbeschränkungen ausgenommenen Flüge wie bspw. Einsatzflügen der Polizei oder der Rettungsdienste hält meine Behörde keine Aufzeichnungen vor. Wenn Sie hierzu Informationen wünschen, müssten Sie sich bitte an die Polizei NRW wenden, bei der, wie aus dem NfL hervorgeht, alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge anzumelden waren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe mich bereits an: - das Bundesverkehrsministerium - das Ministerium des Inneren NRW - die Poli…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#287619]
Datum
12. September 2023 11:33
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe mich bereits an: - das Bundesverkehrsministerium - das Ministerium des Inneren NRW - die Polizei NRW - die Polizei Aachen gewandt ohne dass eine entsprechende Stelle die Daten vorliegen hatte. Daher möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen bei welcher Dienststelle der Polizei die Anmeldungen hätten getätigt werden müssen. Eine solche Information sollte ja offensichtlich verfügbar sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/287619/upload/fbecfec64d97500af95787fffaa585d764e14f91/

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.15.1/0002-002/23 Sehr << Antragsteller:in >> auch die von Ihnen gewünschten Kontaktdaten liege…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#287619]
Datum
13. September 2023 14:29
Status
LFR/1.15.1/0002-002/23 Sehr << Antragsteller:in >> auch die von Ihnen gewünschten Kontaktdaten liegen meiner Behörde leider nicht vor. Grund ist auch hier, dass für den Gültigkeitszeitraum des NfL keine Durchfluggenehmigungen auf Grundlage des § 17 LuftVO erteilt wurden. Dies war, wie Sie wissen, durch das NfL ausgeschlossen. Bei dauerhaft eingerichteten ED-R muss das BAF zwar, bevor eine Durchfluggenehmigung erteilt werden kann, den ED-R-Nutzer kontaktieren, um sich über etwaige Anträge abzustimmen. Wenn aber - wie hier - von vorne herein klar ist, dass eine Durchfluggenehmigung nicht in Betracht kommt, dann liegen meiner Behörde auch keine Kontaktdaten von Ansprechpartnern vor, die wegen eines ED-R-Durchflugs zu kontaktieren wären. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Behörde auch nicht verpflichtet ist, für den vorliegenden Fall für Sie Kontaktdaten bei der Polizei NRW herauszufinden. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begründet nur einen Zugangsanspruch im Hinblick auf bei der jeweiligen Behörde bereits vorhandene Informationen. Ein Informationsbeschaffungsanspruch wird dort hingegen nicht normiert. Folglich ist Ihre Anfrage nunmehr abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen