Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen"

Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchflügen bei Flügen nach Sichtflugregeln in die Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den "Nachrichten für Luftfahrer" Zeichen: 2023-1-2818.
Falls die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchf…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#288228]
Datum
13. September 2023 17:18
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anmeldungen von Ein-, Aus- und Durchflügen bei Flügen nach Sichtflugregeln in die Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den "Nachrichten für Luftfahrer" Zeichen: 2023-1-2818. Falls die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/288228/upload/4b986a518ce266a193f228c5dab5299c513a63de/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> das genannte Flugbeschränkungsgebiet war für die Verleihung des Karlsprei…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#288228]
Datum
14. September 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das genannte Flugbeschränkungsgebiet war für die Verleihung des Karlspreises mit dem von Ihnen genannten NfL veröffentlicht worden. Im Text werden die Regeln für die Nutzung beschrieben, darunter auch die Ausnahmen, also diejenigen Flüge, für die die Flugbeschränkungen ausdrücklich nicht gelten. Diese - so steht es auch in der Veröffentlichung - waren vorab bei der Polizei Nordrhein-Westfalen (telefonisch) anzumelden. Somit ist der richtige Ansprechpartner für Ihre Frage das Innenministerium NRW: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Friedrichstraße 62 - 80 40217 Düsseldorf E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ich freue mich, wenn diese Info für Sie hilfreich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider wurde durch das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen schon mitgeteilt dass di…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXT:Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#288228]
Datum
14. September 2023 15:06
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider wurde durch das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen schon mitgeteilt dass dieses weder zuständig sei, noch relevate Dokumente vorliegen habe. Die Polizei Aachen als örtlich zuständige Kreispolizeibehörde hat indessen auf Sie als zuständige Behörde verwiesen. Gibt es eine besodere Abteilung im Ministerium des Inneren die ich noch einmal gezielter ansprechen könnte? Vielen Dank für Ihre Hilfe << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/288228/upload/4b986a518ce266a193f228c5dab5299c513a63de/

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre erneute Kontaktaufnahme. Ich hatte es in meiner ersten Mai…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:AW: EXT:Flüge in Flugbeschränkungszone "ED-R Aachen" [#288228]
Datum
15. September 2023 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre erneute Kontaktaufnahme. Ich hatte es in meiner ersten Mail schon geschrieben und dabei auf das NfL referenziert: Sollten in der fraglichen Zeit Piloten die Absicht haben, in das Flugbeschränkungsgebiet einzufliegen, so hätten sie dies bei der Polizei in NRW anmelden müssen. Sie sehen schon: Das ist alles Konjunktiv, ob es tatsächlich solche Anmeldungen gab, wissen wir nicht. Da als Ansprechpartner die Polizei genannt wird (schauen Sie vielleicht nochmal in das NfL rein), können wir als DFS leider gar nichts Weiteres dazu beitragen. Wir fungieren an dieser Stelle lediglich als publizierende Stelle, nämlich als Herausgeber der Nachrichten für Luftfahrer. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen