Flug der Außenministerin

die Ministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, wollte u. a. nach Australien reisen. Wegen eines zweifachen Defekts am Airbus wurde die Reise per 15. August 2023 abgebrochen. Zweimal musste der Kapitän Treibstoff ablassen. Wie viel Tonnen Treibstoff musste abgelassen werden? Welch finanzieller Schaden ist entstanden? Wer kommt für den entstandenen Schaden (durch den abgelassen Treibstoff) auf? Wie und zu welchen Kosten fliegt die Delegation zurück nach Berlin?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 2 Follower:innen
Ben Reimers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ministerin des Auswärtigen, Annal…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Ben Reimers
Betreff
Flug der Außenministerin [#286129]
Datum
15. August 2023 07:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, wollte u. a. nach Australien reisen. Wegen eines zweifachen Defekts am Airbus wurde die Reise per 15. August 2023 abgebrochen. Zweimal musste der Kapitän Treibstoff ablassen. Wie viel Tonnen Treibstoff musste abgelassen werden? Welch finanzieller Schaden ist entstanden? Wer kommt für den entstandenen Schaden (durch den abgelassen Treibstoff) auf? Wie und zu welchen Kosten fliegt die Delegation zurück nach Berlin?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers Anfragenr: 286129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286129/
Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V560 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flug der Außenministerin [#286129]
Datum
18. August 2023 10:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V560 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15. August 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Reimers, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 15. August 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V560 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V560 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flug der Außenministerin [#286129]
Datum
25. September 2023 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V560 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15. August 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Reimers, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 15. August 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. „Wie viel Tonnen Treibstoff mussten abgelassen werden?“ Es wurden rund 145t Kerosin abgelassen. 2. „Welch finanzieller Schaden ist entstanden?“ Aufgrund der Anwendung eines fliegerischen Standard-Notverfahrens zum Treibstoffschnellablass gemäß zivilen Regularien kann in diesem Zusammenhang nicht von einem finanziellen Schaden oder Regressansprüchen gesprochen werden. 3. „Wer kommt für den entstandenen Schaden (durch den abgelassenen Treibstoff) auf?“ Siehe 2., ein finanzieller Schaden ist nicht entstanden. 4. „Wie und zu welchen Kosten fliegt die Delegation zurück nach Berlin?“ Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht in der Zuständigkeit des BMVg, da die Reiseplanung ausschließlich seitens des Bedarfsträgers (auch im Falle von Änderungen während der Reisedurchführung) durchgeführt wird. Ich rege an, sich diesbezüglich an das Auswärtige Amt zu wenden, sofern Sie dies nicht bereits getan haben. Mit freundlichen Grüßen