Flugabwehrraketensystem Roland

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Informationen zu:

- Verfügt die Bundeswehr noch über Bestände (auch eingelagert) vom Flugabwehrraketensystem Roland?

- Falls nein, an welche Nutzer (Staaten / Firmen) wurde diese in welcher Stückzahl abgegeben?

- Ob eine Reaktivierung dieser Systeme zur Stärkung der Luftverteidigung der Ukraine in Kooperation mit heutigen Nutzerstaaten bzw. der Privatwirtschaft möglich und sinnvoll erscheint und ob hierzu Gespräche stattgefunden haben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen zu: - Verfügt die Bundeswehr noch übe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flugabwehrraketensystem Roland [#297673]
Datum
18. Januar 2024 16:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen zu: - Verfügt die Bundeswehr noch über Bestände (auch eingelagert) vom Flugabwehrraketensystem Roland? - Falls nein, an welche Nutzer (Staaten / Firmen) wurde diese in welcher Stückzahl abgegeben? - Ob eine Reaktivierung dieser Systeme zur Stärkung der Luftverteidigung der Ukraine in Kooperation mit heutigen Nutzerstaaten bzw. der Privatwirtschaft möglich und sinnvoll erscheint und ob hierzu Gespräche stattgefunden haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297673/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V677 Betreff: Info…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flugabwehrraketensystem Roland [#297673]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
22. Januar 2024 11:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V677 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 18. Januar 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V677 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V677 Betreff: Informa…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flugabwehrraketensystem Roland [#297673]
Datum
7. März 2024 15:51
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V677 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 18. Januar 2024 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V677 Betre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flugabwehrraketensystem Roland [#297673];
Datum
16. April 2024 11:41
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V677 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 18. Januar 2024. Nach Prüfung Ihres IFG-Antrages übermittle ich Ihnen zu Ihren Fragen folgende Informationen: 1. Verfügt die Bundeswehr noch über Bestände (auch eingelagert) vom Flugabwehrraketensystem Roland? Die Bundeswehr verfügt über keine Bestände des Flugabwehrraketensystems ROLAND. Nach Ende der Nutzung im Jahr 2005 wurden die Waffensysteme ROLAND abgegeben oder verwertet. Einzelne demilitarisierte Großgeräte werden als mobile Bedrohungssimulatoren für die fliegerische Ausbildung eingesetzt. 2. Falls nein, an welche Nutzer (Staaten / Firmen) wurde diese in welcher Stückzahl abgegeben? Die an Slowenien weitergegebenen Bestände des Waffensystems ROLAND wurden dort mittlerweile außer Dienst gestellt und der Verwertung zugeführt. 3. Erscheint eine Reaktivierung dieser Systeme zur Stärkung der Luftverteidigung der Ukraine in Kooperation mit heutigen Nutzerstaaten bzw. der Privatwirtschaft möglich und sinnvoll und haben hierzu Gespräche stattgefunden haben? Eine Reaktivierung von Waffensystemen ROLAND der Bundeswehr zur Stärkung der Luftverteidigung der Ukraine ist nicht möglich (vgl. Antworten zu 1. und 2.). Mit freundlichen Grüßen