Flugbegleiter - Flug nach Rom

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Ich bin Flugbegleiter bei Lufthansa und habe für morgen einen Einsatz nach Rom erhalten. Alle Reisenden aus Risikogebieten sollen ja aktuell in Quarantäne gehen, ich als Flugbegleiter, der Kontakt mit all diesen Reisenden hatte soll aber am nächsten Tag nach Berlin fliegen (mein nächstet Einsatz). Mein Verantwortungsbewusstsein sträubt sich dagegen und deshalb wollte ich mal nachfragen, ob Sie hier keine Bedenken hätten bzw. wir die Regel für Flugbegleiter wäre?

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  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flugbegleiter - Flug nach Rom [#183222]
Datum
23. März 2020 16:28
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Flugbegleiter bei Lufthansa und habe für morgen einen Einsatz nach Rom erhalten. Alle Reisenden aus Risikogebieten sollen ja aktuell in Quarantäne gehen, ich als Flugbegleiter, der Kontakt mit all diesen Reisenden hatte soll aber am nächsten Tag nach Berlin fliegen (mein nächstet Einsatz). Mein Verantwortungsbewusstsein sträubt sich dagegen und deshalb wollte ich mal nachfragen, ob Sie hier keine Bedenken hätten bzw. wir die Regel für Flugbegleiter wäre?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183222 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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