Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs

a) unterzeichnete Ausfertigung der Allgemeinverfügung vom 15.11.2023 (Az. LF17/6163.2/6) gemäß § 17 LuftVO zur Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs

b) die der o.g. Allgemeinverfügung vom 15.11.2023 (Az. LF17/6163.2/6) zugrunde liegenden Anträge auf Festlegung der Flugbeschränkungen.

c) im Nachgang der Zeichnung der o.g. Allgemeinverfügung vom 15.11.2023 (Az. LF17/6163.2/6) erfolgte Kommunikation zur Veröffentlichung (insbesondere in Richtung DFS, Büro-NfL, Antragsteller)

Personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten können gerne vor der Übermittlung geschwärzt werden, ein Drittbeteiligungsverfahren sollte daher entbehrlich sein.

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  • Datum
    25. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Julian Beckmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) unterzeichnete Ausfertigung der Al…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs [#293388]
Datum
25. November 2023 21:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) unterzeichnete Ausfertigung der Allgemeinverfügung vom 15.11.2023 (Az. LF17/6163.2/6) gemäß § 17 LuftVO zur Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs b) die der o.g. Allgemeinverfügung vom 15.11.2023 (Az. LF17/6163.2/6) zugrunde liegenden Anträge auf Festlegung der Flugbeschränkungen. c) im Nachgang der Zeichnung der o.g. Allgemeinverfügung vom 15.11.2023 (Az. LF17/6163.2/6) erfolgte Kommunikation zur Veröffentlichung (insbesondere in Richtung DFS, Büro-NfL, Antragsteller) Personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten können gerne vor der Übermittlung geschwärzt werden, ein Drittbeteiligungsverfahren sollte daher entbehrlich sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 293388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293388/ Postanschrift Julian Beckmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage 1959 IFG BMDV Z25/286.2/1-1959 IFG Sehr geehrter Herr Beckmann, im Anhang erhalten Sie ein Schreibe…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage 1959 IFG
Datum
6. Dezember 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
981,3 KB
BMDV Z25/286.2/1-1959 IFG Sehr geehrter Herr Beckmann, im Anhang erhalten Sie ein Schreiben des BMDV vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Julian Beckmann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht und Bestätigung des Eingangs des Antrags vom…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Z25/286.2/1-1959 IFG - Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs [#293388]
Datum
6. Dezember 2023 21:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht und Bestätigung des Eingangs des Antrags vom 25.11.2023 betreffend Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, auf die mit Schreiben vom 06.12.2023 vorgebrachten Punkte einzugehen und meinen Antrag wie folgt zu präzisieren: 1. In Ergänzung und Klarstellung zum Antrag vom 25.11.2023 bitte ich um elektronische Übermittlung der vorliegenden Informationen zu a) bis c) per E-Mail. 2. Meines Erachtens handelt es sich noch um eine einfache Auskunft nach § 10 Abs. 1 IFG. Es werden lediglich Informationen beantragt, die ohnehin in Ihrem elektronischen Aktensystem vorhanden sein müssten. Es ist ein zu vernachlässigender Verwaltungsaufwand von wenigen Sekunden, diese Informationen in eine E-Mail zu kopieren und zu versenden. Auch für die ggf. erforderliche Schwärzung von Dokumenten ist kein nennenswerter Aufwand zu erwarten. Hilfsweise beantrage ich eine Gebührenbefreiung, mindestens jedoch eine Gebührenermäßigung um 50 % gemäß § 2 IFGGebV, da aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Allgemeinverfügung des BMDV handelt, zweifelsfrei ein öffentliches Informationsinteresse am Inhalt der Allgemeinverfügung und den Hintergründen besteht. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Allgemeinverfügung in ihrer Endkonsequenz einen Grundrechtseingriff darstellt, so dass ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer umfassenden Grundrechtseinschränkung, die eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger betrifft, begründet ist. Begründet wird diese Auffassung insbesondere auch mit dem medialen Interesse an dem Staatsbesuch und den Klagen vor dem VG Berlin (Urteil vom 27.06.2019 - 13 K 343.18), die beim letzten vergleichbaren Staatsbesuch unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit wegen der bestehenden erheblichen Zweifel an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Jahr 2018 geführt wurden. Ich bitte Sie daher, Ihre vage Gebührenprognose in Form der Feststellung der Gebührenfreiheit/-befreiung zu konkretisieren. Zumindest bitte ich um nähere Angaben zur Höhe und Zusammensetzung der zu erwartenden Gebühren. 3. Ihre zusätzliche Bitte um Mitteilung einer ladungsfähigen Postanschrift, die Ihnen bereits mit dem gegenständlichen Antrag zugegangen ist, kann ich leider nicht nachvollziehen. Meine ladungsfähige Postanschrift bitte ich dem gegenständlichen Antrag bzw. Ihrem Schreiben vom 06.12.2023 im Adressfeld zu entnehmen. Ich bitte Sie, Ihren Antrag unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte 1 bis 3 weiter zu bearbeiten. Sollten Ihrerseits noch Informationen zur Konkretisierung benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Ergänzend erlaube ich mir, zur Optimierung des weiteren Verfahrens folgenden Hinweis zu geben: Bitte verwenden Sie für die Kommunikation die in den Anträgen genannten E-Mail-Adressen. Zu Ihrem Aktenzeichen Z25/286.2/1-1959 IFG - Staatsbesuch - Kommunikation bitte über <<E-Mail-Adresse>> Zu Ihrem Aktenzeichen Z25/286.2/1-1958 IFG - Stepenitz - Kommunikation bitte über <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 293388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293388/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage 1959 IFG BMDV Z25/286.2/1-1959 IFG Sehr geehrter Herr Beckmann, im Anhang erhalten Sie ein Schreibe…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage 1959 IFG
Datum
3. Januar 2024 11:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
BMDV Z25/286.2/1-1959 IFG Sehr geehrter Herr Beckmann, im Anhang erhalten Sie ein Schreiben des BMDV per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Julian Beckmann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.01.2024, zu dem ich wie folgt Stellung nehme. …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Z25/286.2/1-1959 IFG - Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs [#293388]
Datum
3. Januar 2024 21:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.01.2024, zu dem ich wie folgt Stellung nehme. Sie tragen vor, es sei festgestellt worden, dass zum Schutz besonderer öffentlicher Belange nach § 3 Nr. 1 c) eine Drittbeteiligung nach § 8 Abs. 1 IFG durchzuführen sei. Es ist zu bemängeln, dass mir diese Feststellung erst mehr als einen Monat nach Antragstellung mitgeteilt wurde. Aufgrund des von Ihnen angeführten Ausnahmetatbestandes nach § 3 Nr. 1 c) ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Drittbeteiligung eine andere Behörde um Stellungnahme gebeten wird. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass § 8 IFG i.V.m. § 2 Nr. 2 IFG nur für Personen gilt, deren personenbezogene Daten, geistiges Eigentum, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Die Regelung des § 8 IFG ist daher auf Behörden nicht anwendbar (BT-Drucksache 15/4493 S. 15). Unter Bezugnahme auf § 29 VwVfG und Art. 15 DSGVO bitte ich hilfsweise mitzuteilen, mit welchem Dritten die Drittbeteiligung durchgeführt werden soll. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses bedauere ich, dass Sie auf meine Sachargumente zur Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung nicht eingegangen sind. In diesem Zusammenhang verweise ich ergänzend auf einen Vorgang zu Ihrem Aktenzeichen Z25/286.2/1-1871 IFG (frei abrufbar unter https://fragdenstaat.de/a/288234) vom 26.09.2023, in dem die Bescheiderteilung in einem vergleichbaren Sachverhalt mit einer erheblichen Menge an herausgegebenem Aktenmaterial auslagen- und gebührenfrei erfolgte. Unter diesem Eindruck erscheint mir Ihre qualifizierte Gebührenschätzung nicht haltbar, insbesondere bitte ich hier zu berücksichtigen, dass eine Drittbeteiligung nicht zulässig ist. Ihrer baldigen Stellungnahme zu diesen Punkten sehe ich mit Interesse entgegen. Ich bitte Sie, den Antrag unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte weiter zu bearbeiten. Sollten Ihrerseits noch Informationen zur Konkretisierung benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 293388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293388/
Julian Beckmann
Sehr << Anrede >> ergänzend zu meinen Ausführungen zum öffentlichen Interesse im Kontext einer Gebüh…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Z25/286.2/1-1959 IFG - Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs [#293388]
Datum
9. Januar 2024 12:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ergänzend zu meinen Ausführungen zum öffentlichen Interesse im Kontext einer Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung im Sinne des § 2 IFGGebV möchte ich Ihnen als Nachweis die beigefügte Förderzusage übersenden. Wie Sie der Förderzusage des Wikimedia Deutschland e. V. entnehmen können, wird die Förderung u. a. mit dem öffentlichen Interesse begründet. Von dem Ermessen Ihrer Behörde, eine Gebührenbefreiung oder zumindest eine Gebührenermäßigung zu gewähren, sollte daher in vollem Umfang Gebrauch gemacht werden. Ich bitte um zügige Bearbeitung meines Antrags. Sollten Ihrerseits noch Informationen zur Konkretisierung benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anhänge: - foerderzusage-wikimedia-deutschland-e-v.pdf Anfragenr: 293388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293388/
Julian Beckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ vom 25.11.2023 …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Z25/286.2/1-1959 IFG - Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs [#293388]
Datum
6. Februar 2024 05:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ vom 25.11.2023 (#293388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann
Julian Beckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ vom 25.11.2023 …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Z25/286.2/1-1959 IFG - Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs [#293388]
Datum
22. März 2024 16:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ vom 25.11.2023 (#293388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Hiermit rüge ich die überlange Bearbeitungsdauer und bitte um umgehende Bearbeitung. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann
Julian Beckmann
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ [#293388]
Datum
28. März 2024 21:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293388/ Ich bin der Meinung, dass die Anfrage zu Unrecht so bearbeitet wurde, weil die Bearbeitung der Anfrage auch unter Berücksichtigung der Komplexität und der zu beteiligenden Stellen nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anhänge: - 293388.pdf - 2023-12-06_1-20231206133048336.pdf - 2024-01-03_1-20240103114656103.pdf - 2024-01-09_1-foerderzusage-wikimedia-deutschland-e-v.pdf Anfragenr: 293388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293388/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0517 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ [#293388] # IFG-724/002 II#0517
Datum
2. April 2024 13:45
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0517 Sehr geehrter Herr Beckmann, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0517 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ [#293388] # IFG-724/002 II#0517
Datum
17. April 2024 15:27
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-724/002 II#0517 Sehr geehrter Herr Beckmann, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Beckmann
Gz. IFG-724/002 II#0517 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Vermittlung mit dem BMDV in o.g. A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Beckmann
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs“ [#293388] # IFG-724/002 II#0517 [#293388]
Datum
17. April 2024 17:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz. IFG-724/002 II#0517 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Vermittlung mit dem BMDV in o.g. Angelegenheit. In Erwartung einer zügigen Bearbeitung durch das BMDV darf ich Ihnen mitteilen, dass ich mein Vermittlungsersuchen in dieser Sache für erledigt erkläre. Ergänzend möchte ich meine Verwunderung über die Art und Weise der Bearbeitung durch das BMDV zum Ausdruck bringen. Es erscheint mir sehr fragwürdig, eine Bearbeitung auszusetzen, deren Erledigung zweimal angemahnt wurde. Hier wäre der Kontakt mit dem Bürger zielführender gewesen, bei dieser Gelegenheit hätte ich dem BMDV gerne mitgeteilt, dass ich meinen Antrag in vollem Umfang aufrechterhalte. Mit freundlichen Grüßen Julian Beckmann Anfragenr: 293388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293388/