Flugdaten des 13. August 2019 zwischen 13:00 und 14:20 Luftwaffenstützpunkt Büchel

Zwischen 13:00 und 14:20 des 13.August 2019 ist ein Flugzeug mehrmals in Anflug Position gegangen und hat dann wieder abgedreht. Dieses Flugzeug war außergewöhnlich leise im vergleich und war keines der üblichen Flugzeuge. Hiermit frage ich Bauart Hersteller und alle weiteren Daten über alle Flugzeuge an die sich zum genannten Zeitpunkt in und um den Luftraum Büchel befunden haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zwischen 13:00 und …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Flugdaten des 13. August 2019 zwischen 13:00 und 14:20 Luftwaffenstützpunkt Büchel [#163702]
Datum
13. August 2019 14:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischen 13:00 und 14:20 des 13.August 2019 ist ein Flugzeug mehrmals in Anflug Position gegangen und hat dann wieder abgedreht. Dieses Flugzeug war außergewöhnlich leise im vergleich und war keines der üblichen Flugzeuge. Hiermit frage ich Bauart Hersteller und alle weiteren Daten über alle Flugzeuge an die sich zum genannten Zeitpunkt in und um den Luftraum Büchel befunden haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1109 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.08.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Flugdaten des 13. August 2019 zwischen 13:00 und 14:20 Luftwaffenstützpunkt Büchel [#163702]
Datum
29. August 2019 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1109 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.08.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren unten stehenden Antrag vom 13. August 2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei dem beobachteten Luftfahrzeug handelt es sich um ein Learjet (Lj35/36) der Gesellschaft für Flugzieldarstellung (GFD) mit dem Rufzeichen GFD93 welches im Rahmen einer Flugvermessung am Flugplatz Büchel mehrere Male einen Anflug durchführte. Alle weiteren Daten über das Luftfahrzeug sind im Internet veröffentlicht und können dort von jedermann abgerufen werden. Grundsätzlich hält sich während einer Flugvermessung kein weiteres Luftfahrzeug im Anflugbereich auf. Auch zum Zeitpunkt der Flugvermessung befanden sich keine weiteren Luftfahrzeuge im Anflugbereich zum Flugplatz Büchel. Mit freundlichen Grüßen