Flughafen Augsburg / Augsburger Flughafen GmbH / Sicherheitsgutachten

Anfrage an: Stadt Augsburg

Bitte stellen sie das neu erstellte Sicherheitsgutachten und den damit verbundenen Schriftverkehr zwischen den Gutachtenerstellenden, der Stadt Augsburg und ihren Vertreter*innen, der Augsburger Flughafen GmbH und ihren Vertreter*innen, der Austro Control und ihren Vertreter*innen, so wie den vorgenannten untereinander, vollumfänglich zur Verfügung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flughafen Augsburg / Augsburger Flughafen GmbH / Sicherheitsgutachten [#285209]
Datum
1. August 2023 09:51
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen sie das neu erstellte Sicherheitsgutachten und den damit verbundenen Schriftverkehr zwischen den Gutachtenerstellenden, der Stadt Augsburg und ihren Vertreter*innen, der Augsburger Flughafen GmbH und ihren Vertreter*innen, der Austro Control und ihren Vertreter*innen, so wie den vorgenannten untereinander, vollumfänglich zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285209/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flughafen Augsburg / Augsburger Flughafen GmbH / Sicherheitsgutach…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flughafen Augsburg / Augsburger Flughafen GmbH / Sicherheitsgutachten [#285209]
Datum
13. September 2023 21:07
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flughafen Augsburg / Augsburger Flughafen GmbH / Sicherheitsgutachten“ vom 01.08.2023 (#285209) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Augsburg
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihr Auskunftsgesuch im Sinne des Umweltinformationsgesetzes zu…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Flughafen Augsburg / Augsburger Flughafen GmbH / Sicherheitsgutachten [#285209]
Datum
14. September 2023 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihr Auskunftsgesuch im Sinne des Umweltinformationsgesetzes zu luftrechtlichen Themenstellungen. Die Stadt Augsburg ist weder im eigenen Wirkungskreis, noch im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde und kann deshalb zu dem von Ihnen behaupteten Vorgang eines "neuen Sicherheitsgutachtens für den Flughafen Augsburg" keine Stellung beziehen. Es wird bei luftrechtlichen Themenstellungen unsererseits auf die hierfür ausschließlich zuständigen Luftfahrtbehörden des Bundes bzw. der Länder, hier u.a. das Luftamt Süd bei der Regierung von Oberbayern, verwiesen. Mit freundlichen Grüßen