Fluglizenz für Badewanne

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Warum wurde den Inhabern des Kanals "The Real Life Guys" die Ausnahmegenehmigung für die Fliegende Badewanne entzogen obwohl diese nicht höher als 30 Meter fliegt?
https://www.youtube.com/watch?v=7DwCYuvzolw

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde den Inh…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluglizenz für Badewanne [#189087]
Datum
16. Juni 2020 20:58
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde den Inhabern des Kanals "The Real Life Guys" die Ausnahmegenehmigung für die Fliegende Badewanne entzogen obwohl diese nicht höher als 30 Meter fliegt? https://www.youtube.com/watch?v=7DwCYuvzolw
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189087/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluglizenz für Badewanne“ vom 16.06.2020 (#18908…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fluglizenz für Badewanne [#189087]
Datum
18. Juli 2020 22:24
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluglizenz für Badewanne“ vom 16.06.2020 (#189087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189087/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/13 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortu…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Fluglizenz für Badewanne [#189087]
Datum
28. Juli 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/13 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage. Aufgrund der Urlaubszeit nahm die behördeninterne Abstimmung etwas Zeit in Anspruch. Nun zu Ihrer Anfrage: Mit E-Mail vom 16.06.2020 beantragten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: Warum wurde den Inhabern des Kanals "The Real Life Guys" die Ausnahmegenehmigung für die Fliegende Badewanne entzogen obwohl diese nicht höher als 30 Meter fliegt? https://www.youtube.com/watch?v=7DwCYuv… Ihr Schreiben wird als Bürgeranfrage qualifiziert und wie folgt beantwortet: Den Inhabern der Kanals "The Real Life Guys" wurde für die von diesen konstruierte "fliegende Badewanne" keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Der Schriftverkehr zwischen den "Real Life Guys" und dem Luftfahrt-Bundesamt erfolgte rein informatorisch. Den "Real Life Guys" wurde per Mail vom 04.12.2017 nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt: "Vorausgesetzt Sie wollen Ihr Gerät in Höhen unter dreißig Metern über Grund oder Wasser betreiben und streben keine Musterzulassung an, handelt es sich gemäß § 1 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes um kein Luftfahrzeug. Gegen einen Betrieb auf Privatgelände – natürlich mit Zustimmung des Geländeeigentümers – bestehen aus unserer Sicht, unter Berücksichtigung der v.g. Sachverhalte, keine Einwände. Eine Abstimmung mit eventuell anderen Beteiligten (Naturschützer, Jagdpächter, Nachbarn, etc.) sollten Sie im Vorfeld berücksichtigen." In einer Mail vom 22.01.2018 wurde nach einer weiteren Nachfrage der "The Real Life Guys" die Auskunft präzisiert: "nach der Veröffentlichung Ihres neuesten Videos https://www.youtube.com/watch?v=EQK9m_O…, das von uns an das BMVI zur Information weitergeleitet wurde, haben wir vom BMVI nachfolgende Einschätzung zu Ihrem Fluggerät bekommen: „Wenn das Gerät lediglich elektronisch auf eine Höhenbegrenzung unter 30 Metern programmiert ist, aber ansonsten höher betrieben werden könnte (z.B. bei Versagen der Programmierung), dann fällt das Gerät nicht mehr unter § 1 Absatz 2 Nummer 11 LuftVG.“ Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, den v. g. Ausführungen des BMVI Rechnung zu tragen." Wie Sie aus der Korrespondenz zwischen den Inhabern des Youtube-Kanals "The Real Life Guys" und dem Luftfahrt-Bundesamts entnehmen können, wurde weder ein Antrag auf eine (Ausnahme-)Genehmigung für die "fliegende Badewanne" gestellt noch eine solche erteilt oder entzogen. Die Korrespondenz hatte ausschließlich informatorischen Charakter. Sollte Ihr Schreiben als IFG-Antrag zu behandeln sein und Ihrem Auskunftsersuchen mit den Ihnen nun vorliegenden Informationen und Unterlagen Ihres Erachtens nicht hinreichend entsprochen worden zu sein, bitte ich Sie, Rückmeldung zu geben. Es würde dann, ggf. nach der Beteiligung Dritter (§ 8 IFG), ein formeller Bescheid erstellt. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (https://www.lba.de/DE/TopServiceStartse… Mit freundlichen Grüßen