Flugmanöver von amerikanischen Flugzeugen

Wieso fliegen amerikanische Flugzeuge beim Start immer Halbkreise entlang Weilerbach und Umgebung, um dann ihre Route in eine andere Richtung fortzusetzen?

z.B.
Freitag, 3. Juni, ca. 13:45, Kennung WDE12, Reg N96MG
Samstag, 4 Juni, ca. 14:00, Kennung HKY133, Reg 91-1652

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Verzweifelte Bürger aus Weilerbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso fliegen ame…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Verzweifelte Bürger aus Weilerbach
Betreff
Flugmanöver von amerikanischen Flugzeugen [#250577]
Datum
4. Juni 2022 15:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso fliegen amerikanische Flugzeuge beim Start immer Halbkreise entlang Weilerbach und Umgebung, um dann ihre Route in eine andere Richtung fortzusetzen? z.B. Freitag, 3. Juni, ca. 13:45, Kennung WDE12, Reg N96MG Samstag, 4 Juni, ca. 14:00, Kennung HKY133, Reg 91-1652
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Verzweifelte Bürger aus Weilerbach Anfragenr: 250577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250577/
Mit freundlichen Grüßen Verzweifelte Bürger aus Weilerbach
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz(Umweltinformationsgesetz/Bürgeranfrage Bezug: Ih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flugmanöver von amerikanischen Flugzeugen [#250577]
Datum
7. Juni 2022 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz(Umweltinformationsgesetz/Bürgeranfrage Bezug: Ihre Anfrage vom 4. Juni 2022 (s.u.) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihrer Anfrage beim BMVg. Ihre Fragen sind jedoch nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie keinen Zugang zu Informationen im Sinne des IFG, sondern bitten um Mitteilung von Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt/Umstand. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre Anfrage. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihre Anfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Vergleichbare zukünftige Anfragen können Sie auch direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr richten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Eingabe wurde zur Beantwortung an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weitergele…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
BA-2022-02/752_Flugmanöver von amerikanischen Flugzeugen [#250577]
Datum
13. Juni 2022 15:06
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Eingabe wurde zur Beantwortung an das Luftfahrtamt der Bundeswehr weitergeleitet. Die Auswertung der Radardaten vom 03.06. und 04.06.2022 zu den angegebenen Zeiten zeigt jeweils ein Transportflugzeug der amerikanischen Streitkräfte vom Typ C-130 Hercules, welche im Rahmen eines Instrumentenabflugverfahrens am Flugplatz Ramstein gestartet sind. Dabei wurde der Ort Weilerbach nicht direkt überflogen. Die geringste Entfernung zum Ort Weilerbach wurde auf dem Radar mit 1,68 Nautischen Meilen (ca. 3,1 km) angezeigt. Nach den uns vorliegenden Daten erfolgten die Einsätze unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen. Für weitere Fragen zu den amerikanischen Streitkräften, wenden Sie sich bitte an deren Pressestelle. Mit freundlichen Grüßen
Verzweifelte Bürger aus Weilerbach
Sehr geehrte Damen und Herren, nach welchen flugbetrieblichen Bestimmungen, ist es in Deutschland erlaubt, bei St…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Verzweifelte Bürger aus Weilerbach
Betreff
AW: BA-2022-02/752_Flugmanöver von amerikanischen Flugzeugen [#250577]
Datum
17. Juli 2022 22:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach welchen flugbetrieblichen Bestimmungen, ist es in Deutschland erlaubt, bei Starts einen Ort (zu jeder tages- und Nachtzeit) aus nicht vorhandenen Gründen mit einem Halbkreis zu umfliegen, um dann in eine komplett andere Richtung weiterzufliegen? Aus den Radardaten ist Ihnen ersichtlich, dass die Flugzeuge der USAF seit einigen Monaten (beim Start Richtung Osten) zuerst, Richtung Osten fliegen, den Flug dann allerdings für ca. 10 km Richtung Norden zu leiten, nur um dann beispielsweise Richtung Süden zu drehen. Die Flugzeuge entfernen sich also von Weilerbach, um sich dann wieder anzunähern, nur um danach in die komplett andere Richtung weiterzufliegen. Die letzten 20 Jahre haben Starts auch ohne diesen Halbkreis funktioniert. Fast jedes Flugzeug der USAF führt dieses unnötige Flugmanöver durch, was zu einer Verdopplung der Dauer des Lärms bei startenden Maschinen in Weilerbach führt und verhindert, dass unsere Kinder, nachdem sie nachts aufgeschreckt wurden, nicht nach ein paar Minuten wieder einschlafen können (so wie die letzten Jahre), sondern durch den längeren Lärm wach liegen bleiben. Die USAF erteilt entgegen Ihrer Aussage keine Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Verzweifelte Bürger aus Weilerbach Anfragenr: 250577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250577/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrte Damen und Herren, Grundsätzlich steht der Luftraum innerhalb der festgelegten Nutzungszeiten allen …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
BA-2022-02/752_Flugmanöver von amerikanischen Flugzeugen [#250577]
Datum
8. August 2022 12:30
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Grundsätzlich steht der Luftraum innerhalb der festgelegten Nutzungszeiten allen NATO-Partnern und befreundeten Streitkräften zur Durchführung des Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb zur Verfügung. Grenzübergreifende Nutzung von Übungslufträumen ist in Europa völlig normal und beruht auf Gegenseitigkeit. Die Streitkräfte müssen zur Auftragserfüllung im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung die Vorbereitung auf Einsätze auch im Inland sicherstellen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Verteidigungsvorsorge Deutschlands leisten. Dieses schließt auch das Üben der Verfahren in der Nachtzeit ein. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt, die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt am Ende für einen Teil der Ausbildung aber dennoch unumgänglich. In allen über die Bundesrepublik Deutschland verteilten zeitweise reservierten Lufträume werden hauptsächlich Luftkampf- und Abfangübungen bei Tag und Nacht durchgeführt. Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass der militärische Übungsflugbetrieb zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der fliegenden Besatzungen und somit auch zur Aufrechterhaltung der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung gerade in der heutigen Zeit unabdingbar ist. Bei Fragen zu Planungen und Übungsvorhaben der U.S.-Streitkräfte, können wir Sie lediglich an die Pressestelle der U.S. Air Force Europe (Informationen unter: www.usafe.af.mil) verweisen. Dem Luftfahrtamt der Bundeswehr liegen keinerlei Informationen der U.S.-Streitkräfte vor. Mit freundlichen Grüßen