Fluguntauglichkeiten

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

wieviele Fluguntauglichkeiten gab es aufgrund von Long- u. Post-Covid Erkrankungen und wieviele Fluguntauglichkeiten aufgrund von Impfreaktionen (Post-Vac-Syndrom)?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele Fluguntauglichkeiten gab es …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluguntauglichkeiten [#271654]
Datum
27. Februar 2023 22:35
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele Fluguntauglichkeiten gab es aufgrund von Long- u. Post-Covid Erkrankungen und wieviele Fluguntauglichkeiten aufgrund von Impfreaktionen (Post-Vac-Syndrom)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluguntauglichkeiten“ vom 27.02.2023 (#271654) wurde von Ihnen nic…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluguntauglichkeiten [#271654]
Datum
4. April 2023 23:43
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluguntauglichkeiten“ vom 27.02.2023 (#271654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Fluguntauglichkeiten es pro Jahr prozentual gab, sprich wieviele Medicals (Cockpit/Kabine) nicht bestanden wurden. Interessant wäre der Aspekt, inwiefern sich die Durchschnittswerte auf Grund der Pandemie verändert haben. Sind Zahlen für die Jahre 2018-jetzt verfügbar? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.02.2023 haben Sie an eine ungültige E-Mailadresse ve…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Fluguntauglichkeiten [#271654]
Datum
5. April 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27.02.2023 haben Sie an eine ungültige E-Mailadresse versendet, weshalb diese dem Luftfahrt-Bundesamt bisher nicht zugestellt wurde. In der Folge fehlt auch Ihrem Hinweis zur Überschreitung einer Frist die Grundlage. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und kommen anschließend unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 04.04.23, ein…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Fluguntauglichkeiten [#271654]
Datum
5. Mai 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 04.04.23, eingegangen am 05.04.2023. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Das Luftfahrt-Bundesamt führt keine Statistik über die festgestellten Fluguntauglichkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine automatisierte Auswertung zu Fluguntauglichkeiten, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Erkrankungen wegen Infektionen mit SARS-CoV-2 oder mit Impfstoffen zum Schutz vor SARS-CoV-2 stehen, ist nicht möglich. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für die Rückmeldung. Wer ist denn für die Auswertung und Überwachung dieser Daten zuständig? Es i…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fluguntauglichkeiten [#271654]
Datum
7. Januar 2024 21:10
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Rückmeldung. Wer ist denn für die Auswertung und Überwachung dieser Daten zuständig? Es ist ja durchaus möglich, dass sich die gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Flugsicherheit auswirken, daher müssen diese Daten erhoben werden, auch insbesondere in Anbetracht der durchgeführten Maßnahmen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
IFG, weitere Anfrage zu Vorgang AW: Fluguntauglichkeiten [#271654]
Datum
12. Januar 2024 07:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 07.01.2024, die am 08.01.2024 bei uns eingegangen ist. Ihre Anfrage befindet sich in der weiteren Bearbeitung und wurde an die zuständige Fachabteilung weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Guten Tag << Antragsteller:in >> dass Luftfahrt-Bundesamt hat gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Zu den…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: IFG, weitere Anfrage zu Vorgang AW: Fluguntauglichkeiten [#271654] zu Forschungsdaten
Datum
23. Februar 2024 10:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> dass Luftfahrt-Bundesamt hat gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Zu den Aufgaben des Bundesamtes zählt z.B. die Zulassung des Luftfahrtgerätes zum Luftverkehr, Prüfung zur Feststellung der Verkehrssicherheit des Luftfahrtgerätes, Erlaubniserteilung für Verkehrsflugzeugführer, Flugnavigatoren und Flugingenieure sowie die Prüfung der Luffahrtunternehmen und Luftfahrerschulen. Eigene Forschungen oder Forschungsdaten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) in Bezug auf die Flugsicherheit oder Tauglichkeit der Piloten hat das Luftfahrt-Bundesamt als Verwaltungsbehörde nicht. Die europäische Luftfahrtbehörde (EASA) sammelt evtl. Rohdaten zu Forschungszwecken und stellt diese dann auf der eigenen Internetseite zur Verfügung. European Union Aviation Safety Agency (2021c): Review of Aviation Safety Issues Arising from the COVID-19 Pandemic, URL: https://www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/review-aviation-safety-issues-arising-covid-19-pandemic-0 , Stand: 4. April 2021. Ebenso gibt es eine Kurzstudie von Prof. Dr. Frank Fichert für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., Stand: 28. September 2020 unter URL: https://www.uecna.eu/wp-content/uploads/2020/11/20200928-Kurzstudie-Luftverkehr-und-COVID.pdf . Ferner könnte die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Institution der medizinischen Forschung, Ausbildung und Hochleistungsmedizin und eine der größten Kliniken Europas) zu diesem Thema forschen, denn dort existiert auch eine flugmedizinische Untersuchungs- und Forschungsstelle; Startseite mit weiteren Hinweisen unter URL: https://flugmedizin.charite.de/ . Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen