Flugzeug Stützpunkt Büchel, Treibstoff Abblassung

Bei kommerziellen Flügen wird öfter Treibstoff abgelassen, ist dies auch bei den Militärflugzeugen in Büchel der Fall? Falls ja beantrage ich eine Auflistung der Zeitpunkte und der Menge sowie die Position des Flugzeugs zu diesem Zeitpunkt. Wenn vorhanden beantrage ich auch Ergebnisse von Bodenproben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei kommerziellen F…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Flugzeug Stützpunkt Büchel, Treibstoff Abblassung [#163703]
Datum
13. August 2019 14:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei kommerziellen Flügen wird öfter Treibstoff abgelassen, ist dies auch bei den Militärflugzeugen in Büchel der Fall? Falls ja beantrage ich eine Auflistung der Zeitpunkte und der Menge sowie die Position des Flugzeugs zu diesem Zeitpunkt. Wenn vorhanden beantrage ich auch Ergebnisse von Bodenproben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1110 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.08.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Flugzeug Stützpunkt Büchel, Treibstoff Abblassung [#163703]
Datum
29. August 2019 18:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1110 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.08.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden IFG-Anfrage vom 13. August 2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei militärischen Kampfflugzeugen vom Typ TORNADO ist ein Treibstoffschnellablass nur im Falle einer Luftnotlage vorgesehen, die ein unmittelbares Verringern des Landegewichts erforderlich macht. Treibstoffschnellablässe von Luftfahrzeugen des Typs TORNADO vom Taktischen Luftwaffengeschwader 33 aus Büchel sind hier nicht bekannt. Eine generelle Statistik über durchgeführte Treibstoffschnellablässe ziviler und militärischer Luftfahrzeuge über Deutschland wird durch das Luftfahrtbundesamt jährlich veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Darüber hinaus liegen der Bundeswehr keine Bodenproben zu dieser Thematik vor. Mit freundlichen Grüßen