Flur 5086 - Bauvorhaben Osterstaße 103, 20259 Hamburg

Welche Neubauten sind konkret geplant bzw. von der Bauprüfung bereits genehmigt?
Wie beurteilt die Behörde die Bedenken hinsichtlich der baulichen Enge mit dem bereits bestehenden Gebäude, speziell in Hinblick auf eine Tageslichtreduzierung, Sichtschutz, Lärm und mögliche Behinderung bei Rettungseinsätzen bei Feuer?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2014
  • Frist
    1. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Marek
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Michael Marek
Betreff
Flur 5086 - Bauvorhaben Osterstaße 103, 20259 Hamburg [#6088]
Datum
30. März 2014 09:08
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche Neubauten sind konkret geplant bzw. von der Bauprüfung bereits genehmigt? Wie beurteilt die Behörde die Bedenken hinsichtlich der baulichen Enge mit dem bereits bestehenden Gebäude, speziell in Hinblick auf eine Tageslichtreduzierung, Sichtschutz, Lärm und mögliche Behinderung bei Rettungseinsätzen bei Feuer?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Marek <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Marek
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrter Herr Marek, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundl…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Flur 5086 - Bauvorhaben Osterstaße 103, 20259 Hamburg [#6088]
Datum
31. März 2014 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marek, Ihre Anfrage nach dem HmbTG ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Eimsbüttel
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Marek, anliegendes Schreiben zu…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
1. April 2014 15:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2014_04_01Eingangsbesttigung_52_Osterstrae103.pdf
12,4 KB
Sehr geehrter Herr Marek, anliegendes Schreiben zu Ihrem Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 30.03.2014 übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß Björn Foresta _____________________________________ Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Interner Service Gremienbetreuung und Wahlen -E/IS 10- Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel.: (040) 42801 - 2010 Fax: (040) 42801 - 3699 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Michael Marek
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen …
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Michael Marek
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088]
Datum
13. April 2014 18:59
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Weiterleitung meiner Anfrage an den zuständigen Bauprüfer! Auf eine Antwort von dort bin ich gespannt! Um mögliche Kosten gering zu halten möchte ich momentan meine Anfrage nicht weiter konkretisieren!! Mit welchen Kosten muss ich aktuell schon rechnen?? ... Mit freundlichen Grüßen Michael Marek Anfragenr: 6088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Marek << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Eimsbüttel
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088] Sehr geehrter Herr Marek, bezüglich Ih…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088]
Datum
29. April 2014 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marek, bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 30.03.2014 teile ich Ihnen folgendes mit: Es liegt ein Bauantrag für eine 5-geschossige Nutzung vor. Es gibt einen Baugenehmigungsbescheid für einen 5-geschossigen Bau an der gleichen Stelle. Bei beiden Vorhaben werden die Abstandsflächen gem. § 6 HBauO nachgewiesen. Damit ist sichergestellt, dass die Besonnung, Belichtung und Belüftung gewährleistet sind. Der Brandschutz ist für die geplante Bebauung nachzuweisen. Diese Antwort ist für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Michael Marek
AW: AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Michael Marek
Betreff
AW: AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088]
Datum
4. Mai 2014 17:59
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihr Schreiben zum geplanten Bau in der Osterstraße 103. Verstehe ich richtig, dass nicht nur als Hinterhaus ein 5-gschossiger Neubau genehmigt wurde, sondern das gleichzeitig ein Ausbau der bisherigen Dachböden im 4.Stock zur Vermietung vorgesehen ist und das zusätzlich noch ein fünftes Stockwerk auf das "Alt"-Gebäude gesetzt werden soll? Neben allen bereits geäußerten Bedenken zur baulichen Enge, weise ich darauf hin, dass die Dachböden als Lagerräume an die bisherigen Mieter vermietet sind und entsprechend genutzt werden! Wie kann man sich seitens des Vermieters darüber hinwegsetzen und eine Zustimmung der genehmigenden Behörde finden? Vielen Dank im voraus für eine neue Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Michael Marek Anfragenr: 6088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Marek << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Marek, die Antwort vom 29.04.20…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
13. Juni 2014 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
34,2 KB


Sehr geehrter Herr Marek, die Antwort vom 29.04.2014 bezieht sich ausschließlich auf das rückwärtige Gebäude. Ein Antrag für die Aufstockung des Vorderhauses mit 7 Wohneinheiten wurde am 10.06.2013 beantragt, diese Antrag wurde von Bauherr mit Schreiben vom 19.12.2013 zurückgenommen worden. Es liegt zurzeit keine Antrag für das Vorderhaus vor. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Marek
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Michael Marek
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz [#6088]
Datum
22. Juni 2014 15:17
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Auskünfte. Was mir bzw. meinen Mitmietern im bestehenden Gebäude bleibt ist die konkrete Frage: Wie kann ihre Behörde bei der bestehenden baulichen Enge in Hinblick auf Sichtschutz, Einfall von ausreichend Tageslicht, Lärmschutz und besonders auch im Notfall von ausreichendem Feuerschutz, der Errichtung eines zweiten "Hinter"-Gebäudes in der geplanten Dimension zustimmen? Mit freundlichen Grüßen Michael Marek Anfragenr: 6088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>