Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke

Für die Jahre seit 1995 (wenn dier Zeitraum nicht möglich ist: soweit möglich) eine Auflistung aller Zahlungen des Landes und seiner dafür geschaffenen Zweckinstitutionen und -organe für die Belange rheinland-pfälzischer Studierender an Studierendenwerke und Studentenwerke bzw. soweit gegeben Träger, die entsprechende soziale Dienstleistungen im studentischen Zusammenhang erbringen, für jede Zahlung mit Angaben zu:

1. empfangendem Studierendenwerk/Studentenwerk
2. Verwendungszweck (Wohnanlagen, Verpflegungsbetriebe, Lohnkosten, o.a.)
3. Zahlungsart (einmalig/regelmäßig)
4. Bestand einer Rückzahlungsverpflichtung
5. soweit zuzuordnen Klassifizierung der Finanzhilfe/Zahlung (Klasse 1: gesetzlich normiert, 2 gesetzlich/
vertraglich festgelegt, 3 freiwillig)
6. sofern gegeben: Bindung an einzelne Vorhaben (Neu-/Umbauten, Projekte, o.a.)

Rückzahlungen aus Krediten, Rückzahlungspflichtigen Vorschüssen o.ä. weisen sie bitte als entsprechende negative Zahlungen an die Studierendenwerke aus.

Bitte stellen sie die Daten in einem mit üblichen Tabellenkalkulationsprogrammen verarbeitbaren Dateiformat zur Verfügung, bspw. als .xls-Datei.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • Ein:e Follower:in
Jan Sören Kleebach
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Jahr…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Jan Sören Kleebach
Betreff
Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke [#7527]
Datum
17. September 2014 20:42
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Jahre seit 1995 (wenn dier Zeitraum nicht möglich ist: soweit möglich) eine Auflistung aller Zahlungen des Landes und seiner dafür geschaffenen Zweckinstitutionen und -organe für die Belange rheinland-pfälzischer Studierender an Studierendenwerke und Studentenwerke bzw. soweit gegeben Träger, die entsprechende soziale Dienstleistungen im studentischen Zusammenhang erbringen, für jede Zahlung mit Angaben zu: 1. empfangendem Studierendenwerk/Studentenwerk 2. Verwendungszweck (Wohnanlagen, Verpflegungsbetriebe, Lohnkosten, o.a.) 3. Zahlungsart (einmalig/regelmäßig) 4. Bestand einer Rückzahlungsverpflichtung 5. soweit zuzuordnen Klassifizierung der Finanzhilfe/Zahlung (Klasse 1: gesetzlich normiert, 2 gesetzlich/ vertraglich festgelegt, 3 freiwillig) 6. sofern gegeben: Bindung an einzelne Vorhaben (Neu-/Umbauten, Projekte, o.a.) Rückzahlungen aus Krediten, Rückzahlungspflichtigen Vorschüssen o.ä. weisen sie bitte als entsprechende negative Zahlungen an die Studierendenwerke aus. Bitte stellen sie die Daten in einem mit üblichen Tabellenkalkulationsprogrammen verarbeitbaren Dateiformat zur Verfügung, bspw. als .xls-Datei.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kleebach, vorab bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine Beantwortung Ihrer (einen sehr weit…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Ihre Anfrage: Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke [#7527]
Datum
24. Oktober 2014 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleebach, vorab bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine Beantwortung Ihrer (einen sehr weitgehenden Zeitraum - seit 1995- betreffenden) Anfrage wegen vorrangig zu erledigender Aufgaben mit hoher Finanzrelevanz für das Land Rheinland-Pfalz nicht innerhalb der nach § 5 Abs. 4 Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG grundsätzlich vorgesehenen Frist möglich ist. In Rheinland-Pfalz bestehen fünf Studierendenwerke. Sie werden als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts geführt und unterstehen der Rechtsaufsicht –in Teilbereichen auch der Fachaufsicht- des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Ich möchte bereits jetzt darauf hinweisen, dass unter Bezug auf § 4 Abs. 1 Satz 1 LIFG im Rahmen der im Ministerium der Finanzen vorliegenden Informationen eine vollumfängliche Beantwortung Ihrer Fragen nicht möglich ist. Sie werden nun zeitnah eine schriftliche Teil-Antwort auf dem Postwege erhalten (§ 7 Abs. 1 LIFG). Hierzu bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Weitergehende Informationen können beim fachlich zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung & Kultur bzw. bei den Studierendenwerken selbst eingeholt werden. Mit freundlichen Grüßen
Jan Sören Kleebach
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich hatte gezielt darum gebeten, die Daten in einem mit üblichen Tabellenkalk…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Jan Sören Kleebach
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage: Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke [#7527]
Datum
24. Oktober 2014 11:55
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich hatte gezielt darum gebeten, die Daten in einem mit üblichen Tabellenkalkulationsprogrammen verarbeitbaren Dateiformat zur Verfügung, bspw. als .xls-Datei, zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, so erhalten sie hiermit auch meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach Anfragenr: 7527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jan Sören Kleebach << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kleebach, Ihre Anfrage per Mail vom 17.09.2014 i.S. Studierendenwerke Rheinland-Pfalz beant…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke [#7527]
Datum
30. Oktober 2014 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleebach, Ihre Anfrage per Mail vom 17.09.2014 i.S. Studierendenwerke Rheinland-Pfalz beantworte ich wie folgt: In Rheinland-Pfalz bestehen fünf Studierendenwerke. Sie werden als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts geführt und unterstehen der Rechtsaufsicht -in Teilbereichen auch der Fachaufsicht- des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Auf der Grundlage einer jeweiligen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers leistete das Land Rheinland-Pfalz im angefragten Zeitraum Zahlungen an die Studierendenwerke in Form von Zuschüssen zwischen 7,8 Mio. € (1995, bereits in € umgerechneter Betrag) und rd.6 Mio. € (Zahlung des Landes in 2013 i.H.v. 5,9 Mio. €) jährlich. Entsprechend den Erläuterungen in den Haushaltsplänen werden die Mittel insbesondere zur Verbilligung der Studierendenessen zugewiesen. Hinsichtlich des konkreten Mittelverteilungsmodells an die einzelnen Studierendenwerke möchte ich auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofs 2014 verweisen (Textziffer 22, veröffentlicht auf den Internetseiten des Landesrechnungshofes RLP: http://www.rechnungshof-rlp.de/Jahresbe…). Zudem wurden Zuschüsse zur Förderung von Kinderbetreuungskosten, insbesondere der Studierendenwerke sowie von anderen Trägern an Standorten von Hochschulen zwischen rd. 142 T€ (1995) und rd. 185 T€ (2013) jährlich gezahlt. In den Jahren 1995 bis 2006 wurden außerdem Investitionszuschüsse an die Studierendenwerke i.H.v. bis zu 333 T€ jährlich gezahlt. Hinsichtlich der konkreten Jahreszahlen 1994-2014 verweise ich auf die angehängte Excel-Tabelle. Als weitere Hintergrundinformation kann der aktuelle Haushaltsplan 2014/2015 für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Einzelplan 09), in dem die aktuellen Haushaltsansätze (Haushaltsstellen vgl. die angehängte Excel-Tabelle) ersichtlich sind, auf den Internetseiten des Ministerums der Finanzen abgerufen werden: http://fm.rlp.de/finanzen/landeshaushal… Darüber hinaus wurden Baukostenzuschüsse aus einer Hausshaltsstelle zur Förderung des Studentenwohnraumbaus gewährt, die vom fachlich zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bewirtschaftet wird. Die konkreten Zahlungen an Studierendenwerke hieraus liegen im Ministerium der Finanzen nicht vor. Hierbei handelt es sich um die im Ministerium der Finanzen vorhandenen Informationen nach § 4 Abs. 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes – LIFG. Für eventuelle weitere Informationen verweise ich an das fachlich zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bzw. ggf. an das jeweilige Studierendenwerk. Die angehängte Tabelle wurde aufgrund Ihrer Frage erstellt und geht damit sogar über den Auftrag des LIFG hinaus. Derzeit wurde eine gebührenrelevante Schwelle jedoch noch nicht überschritten. Mit freundlichen Grüßen