Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke
Für die Jahre seit 1995 (wenn dier Zeitraum nicht möglich ist: soweit möglich) eine Auflistung aller Zahlungen des Landes und seiner dafür geschaffenen Zweckinstitutionen und -organe für die Belange rheinland-pfälzischer Studierender an Studierendenwerke und Studentenwerke bzw. soweit gegeben Träger, die entsprechende soziale Dienstleistungen im studentischen Zusammenhang erbringen, für jede Zahlung mit Angaben zu:
1. empfangendem Studierendenwerk/Studentenwerk
2. Verwendungszweck (Wohnanlagen, Verpflegungsbetriebe, Lohnkosten, o.a.)
3. Zahlungsart (einmalig/regelmäßig)
4. Bestand einer Rückzahlungsverpflichtung
5. soweit zuzuordnen Klassifizierung der Finanzhilfe/Zahlung (Klasse 1: gesetzlich normiert, 2 gesetzlich/
vertraglich festgelegt, 3 freiwillig)
6. sofern gegeben: Bindung an einzelne Vorhaben (Neu-/Umbauten, Projekte, o.a.)
Rückzahlungen aus Krediten, Rückzahlungspflichtigen Vorschüssen o.ä. weisen sie bitte als entsprechende negative Zahlungen an die Studierendenwerke aus.
Bitte stellen sie die Daten in einem mit üblichen Tabellenkalkulationsprogrammen verarbeitbaren Dateiformat zur Verfügung, bspw. als .xls-Datei.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum17. September 2014
-
21. Oktober 2014
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!