Flutkatastrophe

Bereits am 10.7. hat die EFAS gewarnt! Wann war das Innenministerium davon in Kenntnis gesetzt?
An wen ging die Information weiter im Land, Kreis etc.?
Wieso konnten die Menschen in der Einrichtung nicht evakuiert werden? https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/hochwasser-wohnheim-behinderung-tote-sinzig-100.html
Falls Warnungen nur unzureichend gewürdigt wurden, wer trägt die Konsequenzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 2 Follower:innen
Daniel Holler
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits am 10.…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Daniel Holler
Betreff
Flutkatastrophe [#225230]
Datum
20. Juli 2021 08:36
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits am 10.7. hat die EFAS gewarnt! Wann war das Innenministerium davon in Kenntnis gesetzt? An wen ging die Information weiter im Land, Kreis etc.? Wieso konnten die Menschen in der Einrichtung nicht evakuiert werden? https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/hochwasser-wohnheim-behinderung-tote-sinzig-100.html Falls Warnungen nur unzureichend gewürdigt wurden, wer trägt die Konsequenzen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Holler Anfragenr: 225230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225230/ Postanschrift Daniel Holler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Holler
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Holler, Ihre Anfrage kann aufgrund der Gebundenheit in der Krise nicht unverzüglich beantworte…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe
Datum
2. August 2021 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Holler, Ihre Anfrage kann aufgrund der Gebundenheit in der Krise nicht unverzüglich beantwortet werden. Wir werden uns aber um eine Beantwortung innerhalb der Maximalfrist von einem Monat bemühen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Holler, bitten entschuldigen sie die verspätete Antwort. Den Hintergrund hatten wir Ihnen in u…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Flutkatastrophe [#225230]
Datum
9. September 2021 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Holler, bitten entschuldigen sie die verspätete Antwort. Den Hintergrund hatten wir Ihnen in unserer Zwischennachricht mitgeteilt. Eine EFAS-Meldung wird dem Ministerium des Innern und für Sport nicht zugeleitet. Für Unwetterwarnungen ist das das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zuständig, ebenso wie für Warnmeldungen des DWD und die Meldekette hin zu den Kommunen. Für den Bereich des Ministeriums des Innern und für Sport wird Folgendes mitgeteilt: Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage ist das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (§§ 4 und 5 LBKG). Diese Aufgabenträger erfüllen die Aufgabe des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung. Sie entscheiden über Gefahrenabwehrmaßnahmen wie z.B. Evakuierungen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Warnung der Bevölkerung erfolgt entsprechend der kommunalen Alarm- und Einsatzpläne. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich, wie, wann und in welchem Umfang sie ihre Bevölkerung informieren und warnen und welche Warnmittel sie dafür vorhalten und einsetzen. Mit freundlichen Grüßen