Flutkatastrophe 2021 / Amtshilfersuchen zur Bekämpfung der Seuchengefahr

Am 26.07.2021 sprach Landrat Jürgen Pföhler von "akuter Seuchengefahr" und " kriegsänlicher Zustände"

Infolge von Sepsis verstarben in der Folge mehrere Menschen. Siehe den diesbezüglichen Bericht der ADD.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Kreiverwaltung Ahrweiler:
- Gab es hinsichlich der Bekämpfung der Seuchengefahr ein Amtshilfersuchen des Gesundheitsamtes an die Feuerwehr (Dekon-Maßnahmen)
- fall verneint: warum nicht?
- falls bejaht: bitte senden Sie mir dieses zu

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 26.07.2021 sprach Landrat Jürge…
An Kreisverwaltung Ahrweiler - Abt. 2.6 - Gesundheitsamt Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Amtshilfersuchen zur Bekämpfung der Seuchengefahr [#280521]
Datum
5. Juni 2023 16:57
An
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abt. 2.6 - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 26.07.2021 sprach Landrat Jürgen Pföhler von "akuter Seuchengefahr" und " kriegsänlicher Zustände" Infolge von Sepsis verstarben in der Folge mehrere Menschen. Siehe den diesbezüglichen Bericht der ADD. Vor diesem Hintergrund frage ich die Kreiverwaltung Ahrweiler: - Gab es hinsichlich der Bekämpfung der Seuchengefahr ein Amtshilfersuchen des Gesundheitsamtes an die Feuerwehr (Dekon-Maßnahmen) - fall verneint: warum nicht? - falls bejaht: bitte senden Sie mir dieses zu
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280521/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Kreisverwaltung Ahrweiler - Abt. 2.6 - Gesundheitsamt
AW: Flutkatastrophe 2021 / Amtshilfeersuchen zur Bekämpfung der Seuchengefahr [#280521] Sehr geehrter Herr Kempfer…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abt. 2.6 - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Amtshilfeersuchen zur Bekämpfung der Seuchengefahr [#280521]
Datum
27. Juni 2023 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, auf Ihre Anfrage vom 05.06.2023 teilen wir Ihnen mit, dass die Einsatzleitung im Rahmen der Flutkatastrophe ab dem 17.07.2021 bis zum 02.10.2021 von der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) Trier wahrgenommen wurde. Dies umfasste unter anderem die Einsätze der verschiedenen Einheiten der Feuerwehren und damit auch der eingesetzten Dekontaminationseinheiten und Gefahrstoffzüge. Seitens des Gesundheitsamts der Kreisverwaltung Ahrweiler wurde darüber hinaus kein Amtshilfeersuchen an die Feuerwehr zur Durchführung von Dekontaminations-Maßmaßnahmen gestellt, wie mit E-Mail vom 11.05.2023 zu Ihrer Anfrage #261131 vom 17.10.2022 mitgeteilt. Im Übrigen verweisen wir auch auf die Antwort der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) zu Ihrer Anfrage #256706 vom 09.08.2022. Mit freundlichen Grüßen