Flutkatastrophe 2021 / Anordnungen nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Alle seit dem 14.07.2021 erlassenen Anordnungen nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle seit dem 14.07.2021 erlassene…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Anordnungen nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) [#280420]
Datum
3. Juni 2023 23:54
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle seit dem 14.07.2021 erlassenen Anordnungen nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280420/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal wurden verschiedene Regelungen auf …
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Anordnungen nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) [#280420]
Datum
3. Juli 2023 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal wurden verschiedene Regelungen auf Grund § 6 Abs. 1 Satz 2 Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz (LGebG) vom 3. Dezember 1974 (GVBl. S. 578) i. V. m. § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17. August 2022 (GVBl. S. 287) – GebVermGAVO - angeordnet. Diese Regelungen beziehen sich auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und auf Gebäudeeinmessungen im von der Naturkatastrophe betroffenen Bereich im Ahrtal. Hierdurch wird auf die Erhebung von Gebühren für Leistungen nach lfd. Nr. 3, 4.1, 5.1 und 5.4 sowie nach lfd. Nr. 11.3 und 11.1 in Verbindung mit der Anmerkung 1 zu lfd. Nr. 11 GebVermGAVO verzichtet. Weitere Gebührenbefreiungen nach §4 GebVermGAVO wurden nicht angeordnet. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Anordnungen nach § 4 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) [#280420]
Datum
3. Juli 2023 11:01
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280420/