Flutkatastrophe 2021 / Anwendung von Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen

Hinweis: Diese Anfrage richtet sich an Frau Anika Berger (https://add.rlp.de/themen/wirtschaft-und-handwerk/wirtschaftsssicherstellung).

Im Zuge der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 wurden Medienberichten zufolge 200.000 Tonnen Abfall aus den Flutgebieten abgefahren, um der Seuchengefahr vorzubeugen.

Das BBK verweist hierzu auf seiner Webseite auf die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die u.a. bei Naturkatastrophen zur Anwendung kommen. Die Einsatzleitung lag vom 17.07.2021 bis zum 01.10.2021 bei der ADD. Bei der ADD beschäftigt sich eine eigene Abteilung mit der Anwendung der Sicherstellungsgesetze (https://add.rlp.de/themen/wirtschaft-und-handwerk/wirtschaftsssicherstellung)

Fragen:
1) Kam das Verkehrsleistunggesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsleistungsgesetz) zur Sicherstellung der benötigten Transportkapazitäten für die Abfuhr von 200.000 Tonnen Abfahl zwischen dem 14.07.2021 und dem 01.10.2021 zur Anwendung.
2) falls zutreffend: Senden Sie mir bitte die entsprechende Kommunikation mit dem BBK und/oder dem Bundesministerium für Wirtschaft
3) falls verneint: Wie hat die ADD die notwendige Transportkapazität für die Abfuhr der 200.000 Tonnen Abfall sichergestellt

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hinweis: Diese Anfrage richtet sic…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Anwendung von Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen [#294314]
Datum
6. Dezember 2023 17:46
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hinweis: Diese Anfrage richtet sich an Frau Anika Berger (https://add.rlp.de/themen/wirtschaft-und-handwerk/wirtschaftsssicherstellung). Im Zuge der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 wurden Medienberichten zufolge 200.000 Tonnen Abfall aus den Flutgebieten abgefahren, um der Seuchengefahr vorzubeugen. Das BBK verweist hierzu auf seiner Webseite auf die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die u.a. bei Naturkatastrophen zur Anwendung kommen. Die Einsatzleitung lag vom 17.07.2021 bis zum 01.10.2021 bei der ADD. Bei der ADD beschäftigt sich eine eigene Abteilung mit der Anwendung der Sicherstellungsgesetze (https://add.rlp.de/themen/wirtschaft-und-handwerk/wirtschaftsssicherstellung) Fragen: 1) Kam das Verkehrsleistunggesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsleistungsgesetz) zur Sicherstellung der benötigten Transportkapazitäten für die Abfuhr von 200.000 Tonnen Abfahl zwischen dem 14.07.2021 und dem 01.10.2021 zur Anwendung. 2) falls zutreffend: Senden Sie mir bitte die entsprechende Kommunikation mit dem BBK und/oder dem Bundesministerium für Wirtschaft 3) falls verneint: Wie hat die ADD die notwendige Transportkapazität für die Abfuhr der 200.000 Tonnen Abfall sichergestellt
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 294314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294314/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
GZ 0831#2023/0001-0382 Ref_22.0324 Antrag auf Informationszugang nach LTranspG; Hier: Sehr geehrte Damen und Herre…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831#2023/0001-0382 Ref_22.0324 Antrag auf Informationszugang nach LTranspG; Hier:
Datum
11. März 2024 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet.