Flutkatastrophe 2021 / Anwendung von Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen
Hinweis: Diese Anfrage richtet sich an Frau Anika Berger (https://add.rlp.de/themen/wirtschaft-und-handwerk/wirtschaftsssicherstellung).
Im Zuge der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 wurden Medienberichten zufolge 200.000 Tonnen Abfall aus den Flutgebieten abgefahren, um der Seuchengefahr vorzubeugen.
Das BBK verweist hierzu auf seiner Webseite auf die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die u.a. bei Naturkatastrophen zur Anwendung kommen. Die Einsatzleitung lag vom 17.07.2021 bis zum 01.10.2021 bei der ADD. Bei der ADD beschäftigt sich eine eigene Abteilung mit der Anwendung der Sicherstellungsgesetze (https://add.rlp.de/themen/wirtschaft-und-handwerk/wirtschaftsssicherstellung)
Fragen:
1) Kam das Verkehrsleistunggesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsleistungsgesetz) zur Sicherstellung der benötigten Transportkapazitäten für die Abfuhr von 200.000 Tonnen Abfahl zwischen dem 14.07.2021 und dem 01.10.2021 zur Anwendung.
2) falls zutreffend: Senden Sie mir bitte die entsprechende Kommunikation mit dem BBK und/oder dem Bundesministerium für Wirtschaft
3) falls verneint: Wie hat die ADD die notwendige Transportkapazität für die Abfuhr der 200.000 Tonnen Abfall sichergestellt
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum6. Dezember 2023
-
9. Januar 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!