Flutkatastrophe 2021 / Aufstellung von Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG

Eine Aufstellung aller durch die Flutkatastrophe 2021 entstandenen Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG

Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) trägt die Kosten
für Einsätze der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes,
unabhängig davon, wer die Einsatzleitung wahrnimmt, der Landkreis.

Zur Bewältigung dieser Kostenträgerschaft haben der Bund und das Land dem
Landkreis Soforthilfemittel zur Verfügung gestellt. Diese würden aus dem Kapitel 0302
Titel 693 01 geleistet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    230,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung aller durch die F…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Aufstellung von Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG [#280792]
Datum
9. Juni 2023 15:24
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller durch die Flutkatastrophe 2021 entstandenen Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) trägt die Kosten für Einsätze der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes, unabhängig davon, wer die Einsatzleitung wahrnimmt, der Landkreis. Zur Bewältigung dieser Kostenträgerschaft haben der Bund und das Land dem Landkreis Soforthilfemittel zur Verfügung gestellt. Diese würden aus dem Kapitel 0302 Titel 693 01 geleistet.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280792/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes, den diese Anfrage verursacht, werden h…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Flutkatastrophe 2021 / Aufstellung von Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG [#280792]
Datum
12. Juni 2023 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes, den diese Anfrage verursacht, werden hier Gebühren in Höhe von ca. 230 € anfallen. Aus diesem Grund bitten wir um Mitteilung, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an der Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfrage…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: WG: Flutkatastrophe 2021 / Aufstellung von Kosten nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 LBKG [#280792]
Datum
12. Juni 2023 18:38
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an der Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280792/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>