Flutkatastrophe 2021 / Einsatzkräfte aus dem Leitstellenbereich Montabaur

Als Reaktion auf die Versäumnisse des Landes Rheinland-Pfalz im Katastrophenschutz haben die Leistellenbereiche Montabaur, Koblenz und Bad Kreuznach ein Konzept für die überörtliche Unterstützung bei Großschadenslagen aufgestellt, welches sich ua in der AAO widerspiegelt. Demnach wurden am 14.07.2021 aus dem Leitstellenbereich Montabaur die hinterlegten 30 Fahrzeuge mit ca. 130 Einsatzkräften in den Kreis Ahrweiler alarmiert.

Darüber hinaus hat das Land nach § 6 Nr. 3 LBKG erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren oder anderer Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes anzuordnen. Die Grenze liegt hierbei allein in der Erforderlichkeit. Unter Umständen kann das Land aus Landkreisen und Gemeinden alle Hilfsorganisationen abziehen.

Bitte legen sie dar, warum der Einsatz der verbleibenden ca. 12.000 Einsatzkräfte des Leitstellenbereiches Montabaur in den Augen des Landes Rheinland-Pfalz "nicht notwendig" war. Hierzu nehmen Sie bitte auch Stellung dazu, warum die durch das Land im Leitstellenbereich Montabaur stationierten hochwassertauglichen GW Dekon-P nicht alarmiert wurden und welche konkreten Maßnahmen für die Zukunft hierraus abgeleitet wurden.

Standorte GW Dekon-P:
- Neustadt, Wied
- Kirchen (Sieg)
- Hahnstätten
- Rennerod

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Reaktion auf die Versäumnisse …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Einsatzkräfte aus dem Leitstellenbereich Montabaur [#305008]
Datum
4. April 2024 16:41
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Reaktion auf die Versäumnisse des Landes Rheinland-Pfalz im Katastrophenschutz haben die Leistellenbereiche Montabaur, Koblenz und Bad Kreuznach ein Konzept für die überörtliche Unterstützung bei Großschadenslagen aufgestellt, welches sich ua in der AAO widerspiegelt. Demnach wurden am 14.07.2021 aus dem Leitstellenbereich Montabaur die hinterlegten 30 Fahrzeuge mit ca. 130 Einsatzkräften in den Kreis Ahrweiler alarmiert. Darüber hinaus hat das Land nach § 6 Nr. 3 LBKG erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren oder anderer Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes anzuordnen. Die Grenze liegt hierbei allein in der Erforderlichkeit. Unter Umständen kann das Land aus Landkreisen und Gemeinden alle Hilfsorganisationen abziehen. Bitte legen sie dar, warum der Einsatz der verbleibenden ca. 12.000 Einsatzkräfte des Leitstellenbereiches Montabaur in den Augen des Landes Rheinland-Pfalz "nicht notwendig" war. Hierzu nehmen Sie bitte auch Stellung dazu, warum die durch das Land im Leitstellenbereich Montabaur stationierten hochwassertauglichen GW Dekon-P nicht alarmiert wurden und welche konkreten Maßnahmen für die Zukunft hierraus abgeleitet wurden. Standorte GW Dekon-P: - Neustadt, Wied - Kirchen (Sieg) - Hahnstätten - Rennerod
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 305008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305008/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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