Flutkatastrophe 2021 / Entschädigungszahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG

- Eine Übersicht aller im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 geleisteten Enschädigungszahlungen für gesundheidliche Schäden nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht aller im Zusammen…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Entschädigungszahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG [#279725]
Datum
24. Mai 2023 15:42
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht aller im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 geleisteten Enschädigungszahlungen für gesundheidliche Schäden nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 279725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279725/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Entschädigungszahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG Sehr geehrter Herr Kempfer, auf Ihre Anfrage vom 24.05.2023 …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Entschädigungszahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG
Datum
30. Mai 2023 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, auf Ihre Anfrage vom 24.05.2023 teile ich mit, dass es keine Zahlungen auf Grundlage von § 30 Abs. 1 S. 2 LBKG seitens des Landkreises gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen