Flutkatastrophe 2021 / Erstattungsleistungen des Landes Rheinland-Pfalz für die VG Aar-Einrich

Es wird Bezug genommen auf die Drucksache 18/7834. Demnach sind der VG Aar-Einrich Kosten in Höhe von 11.296,69 EUR erstattet worden. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um eine Erstattung der zu zahlendene Verdienstausfälle an private Arbeitgeber.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1) Wie wurde die Kostenerstattung durch die VG Aar-Einrich beantragt?
2) Welche weiteren diesbezüglichen Antäge aus dem Rhein-Lahn-Kreis wurden gestellt?
3) Wer hat die Kostenübernahme bewilligt?
3a) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Bewilligung?
4) Bitte senden Sie mir die gestellten Anträge aus dem Rhein-Lahn-Kreis sowie die diesbezüglichen Bewilligungen zu.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird Bezug genommen auf die Dru…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Erstattungsleistungen des Landes Rheinland-Pfalz für die VG Aar-Einrich [#297832]
Datum
19. Januar 2024 23:24
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird Bezug genommen auf die Drucksache 18/7834. Demnach sind der VG Aar-Einrich Kosten in Höhe von 11.296,69 EUR erstattet worden. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um eine Erstattung der zu zahlendene Verdienstausfälle an private Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1) Wie wurde die Kostenerstattung durch die VG Aar-Einrich beantragt? 2) Welche weiteren diesbezüglichen Antäge aus dem Rhein-Lahn-Kreis wurden gestellt? 3) Wer hat die Kostenübernahme bewilligt? 3a) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Bewilligung? 4) Bitte senden Sie mir die gestellten Anträge aus dem Rhein-Lahn-Kreis sowie die diesbezüglichen Bewilligungen zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 297832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297832/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024. Im Rahmen der Aufgaben nach dem Br…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Erstattungsleistungen des Landes Rheinland-Pfalz für die VG Aar-Einrich [#297832]
Datum
19. Februar 2024 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2024. Im Rahmen der Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz leisten sich die Gemeinden auf Ersuchen der Einsatzleitung unentgeltlich gegenseitig Hilfe. Eine Kostenerstattung zwischen den Gemeinden im Rahmen der Einsätze kommt somit nicht in Betracht (§ 34 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG). Deshalb trägt die Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Einsatzkosten ihrer Feuerwehr im Rahmen des Fluteinsatzes 2021 selbst. Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich liegt im Rhein-Lahn-Kreis. Der Rhein-Lahn-Kreis sowie die kreisangehörigen Kommunen gehören nach dem Rundschreiben unseres Hauses vom 30. Juli 2021 über die Gewährung von Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der ersten Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, Räumung und Reinigung aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg und der Stadt Trier im Juli 2021 nicht zum Empfängerkreis der Soforthilfen, die im Rahmen der Flutkatastrophe an die flutbetroffenen Kommunen gewährt wurden. Seitens des Ministeriums des Innern und für Sport wurden daher keine Soforthilfen an den Rhein-Lahn-Kreis oder die Verbandsgemeinde Aar-Einrich gewährt. Auf welcher Basis Kostenerstattungen erfolgt sein sollen, die von der Verbandsgemeinde Aar-Einrich bei der Beantwortung der im Rahmen der kleinen Anfrage (Drucksache 18/7834) durchgeführten Abfrage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gemeldet wurden, ist dem Ministerium des Innern und für Sport nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Sehr << Anrede >> ich weise Sie hiermit darauf hin, dass die Beantwortung der Anfrage nachweislich ni…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Erstattungsleistungen des Landes Rheinland-Pfalz für die VG Aar-Einrich [#297832]
Datum
19. Februar 2024 10:29
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich weise Sie hiermit darauf hin, dass die Beantwortung der Anfrage nachweislich nicht korrekt erfolgt ist. Hierzu verweise ich zur rechtlichen Bewertung auf den Praxiskommentar zu § 3 Abs. 2 LBKG wonach der sich Grundsatz der Kostenfreiheit nur auf die gegenseitige Hilfe benachbarter Gemeinden bezieht und Fremdkosten wie Verdienstausfall hiervon grundsätzlich ausgenommen sind. Zur Kostenerstattung bei überörtlichen Einsatzen im Rahmen des Katastrophenschutzes trifft das LBKG (mangels Definition des Katastrophenfalles) keine explizite Aussage. Hierzu darf aber angeommen werden, dass die Rechtsprechung diese Regelungen ähnlich anwenden wird, wie sie in den anderen Bundesländern gehandhabt werden wonach das jeweilige Bundesland die Kosten übernimmt. Sie werden hiermit aufgefordert, die Anfrage in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 297832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297832/

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach LTransG Sehr geehrter Herr Kempfer, bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kempfer, bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen