Flutkatastrophe 2021 / Konzept zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer

- Das durch die Enquete-Komission 18/1 erarbeitete Konzept zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer

Es wird Bezug genommen auf den Arbeitsauftrag Nr. 9 der Enquete-Komission 18/1 (Drucksache 18/948)

Zitat:
"Die Enquete-Kommission soll im Rahmen ihres Auftrags insbesondere folgende Punkte untersuchen und auf dieser Grundlage jeweils Empfehlungen formulieren:
(...)
9. Erarbeitung eines Konzepts zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer."

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das durch die Enquete-Komission …
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Konzept zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer [#294100]
Datum
3. Dezember 2023 20:41
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das durch die Enquete-Komission 18/1 erarbeitete Konzept zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer Es wird Bezug genommen auf den Arbeitsauftrag Nr. 9 der Enquete-Komission 18/1 (Drucksache 18/948) Zitat: "Die Enquete-Kommission soll im Rahmen ihres Auftrags insbesondere folgende Punkte untersuchen und auf dieser Grundlage jeweils Empfehlungen formulieren: (...) 9. Erarbeitung eines Konzepts zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer."
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 294100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294100/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Anfrage darf ich auf den Abschlussbericht der Enquete-Kommission verweisen (…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Konzept zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer [#294100]
Datum
11. Dezember 2023 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Anfrage darf ich auf den Abschlussbericht der Enquete-Kommission verweisen (Drs. 18/8222<https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/8222-18.pdf>). Diesen finden Sie in der parlamentarischen Datenbank des Landtags OPAL<https://opal.rlp.de/portala/browse.tt.html>. Klarstellend weise ich darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz für den Landtag nur gilt, soweit dieser Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 3 Abs. 4 LTranspG). Die erteilte Auskunft erfolgt aus diesem Grund außerhalb eines Transparenzverfahrens i.S.d. §§ 2 Abs. 2, 11 ff. LTranspG. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Kempfer
Sehr << Anrede >> der von Ihnen erwähnte Abschlussbericht erhält keine Informationen im Sinne der Anf…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Konzept zur Koordinierung freiwilliger, ungebundener Helferinnen und Helfer [#294100]
Datum
11. Dezember 2023 14:31
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der von Ihnen erwähnte Abschlussbericht erhält keine Informationen im Sinne der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 294100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294100/