Flutkatastrophe 2021 / Kooperationsvereinbarungen mit der Bundespolizeidirektion 11 oder der Bundeswehr

Am 14.07.2021 17:30 teilte die Führungs- und Lagezentrale der ADD telefonisch dem Lagezentrum des MdI mit, dass zur Menschenrettung im Ahrtal ein Hubschrauber mit Seilwinde erforderlich sei.

Fragen:
1) welche Kooperationsvereinbarungen zur Windenrettung bestehen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundespolizeidirektion 11
2) welche Kooperationsvereinbarungen zur Windenrettung bestehen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundeswehr

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.07.2021 17:30 teilte die Füh…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Kooperationsvereinbarungen mit der Bundespolizeidirektion 11 oder der Bundeswehr [#294571]
Datum
11. Dezember 2023 00:29
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.07.2021 17:30 teilte die Führungs- und Lagezentrale der ADD telefonisch dem Lagezentrum des MdI mit, dass zur Menschenrettung im Ahrtal ein Hubschrauber mit Seilwinde erforderlich sei. Fragen: 1) welche Kooperationsvereinbarungen zur Windenrettung bestehen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundespolizeidirektion 11 2) welche Kooperationsvereinbarungen zur Windenrettung bestehen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundeswehr
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 294571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294571/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihren Antrag vom 11. Dezember 2023, gestützt auf § 2 Abs. 2 LTranspG, beantworte ich …
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Kooperationsvereinbarungen mit der Bundespolizeidirektion 11 oder der Bundeswehr [#294571]
Datum
8. Januar 2024 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihren Antrag vom 11. Dezember 2023, gestützt auf § 2 Abs. 2 LTranspG, beantworte ich wie folgt: Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Bundespolizeidirektion 11 oder der Bundeswehr bestehen nicht. Im Bedarfsfall kann im Rahmen der Amtshilfe ein Hubschrauber angefordert werden. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Kooperationsvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen