Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung

Es wird Bezug genommen auf die Pressekonferenz vom 24.08.2021 sowie die Veröffentlichung der Staatskanzlei (Andrea Bähner) bezüglich der Rechtsstellung von Fluthelfern (https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/hochwasserkatastrophe/)

In der Pressekonferenz am 24.08.2021 wurde Frau Nicole Schober (Künstlername Missy Motown) als Vertreterin des sogenannten Helfer-Stabes vorgestellt und teilte mit, dass der Helfer-Stab die "kompletten Ehrenamtler" kordiniere.

Zitat aus der Veröffentlichung der Staatskanzlei:
"Die Freistellungsregelung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gemäß des obigen Abschnitts gilt entsprechend für Personen, die entweder auf Anordnung der Einsatzleitung zur Hilfeleistung verpflichtet worden sind, um von der einzelnen Person oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder um erhebliche Schäden zu beseitigen (§ 27 Abs. 1 LBKG) oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung oder der unmittelbar anschließenden Beseitigung erheblicher Schäden Hilfe leisten (§ 27 Abs. 1 und 2 LBKG)."

Fragen:
1) Welche Rechtsstellung hatten die durch den Helfer-Stab koordinierten "Ehrenamtler"?
2) Ist die Zustimmung des Einsatzleiters in Bezug auf die Tätigkeit des Helfer-Stabes (Koordination aller Ehrenamtler) als eine Zustimmung der Einsatzleitung im Sinne des § 27 Abs. 2 LBKG zu werten?
3) Wenn nein, in welcher Form hatte dann die Zustimmung des Einsatzleiters im Sinne des § 27 Abs. 2 zu erfolgen?

Herzlichen Dank!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird Bezug genommen auf die Pre…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung [#294430]
Datum
8. Dezember 2023 10:35
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird Bezug genommen auf die Pressekonferenz vom 24.08.2021 sowie die Veröffentlichung der Staatskanzlei (Andrea Bähner) bezüglich der Rechtsstellung von Fluthelfern (https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/hochwasserkatastrophe/) In der Pressekonferenz am 24.08.2021 wurde Frau Nicole Schober (Künstlername Missy Motown) als Vertreterin des sogenannten Helfer-Stabes vorgestellt und teilte mit, dass der Helfer-Stab die "kompletten Ehrenamtler" kordiniere. Zitat aus der Veröffentlichung der Staatskanzlei: "Die Freistellungsregelung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gemäß des obigen Abschnitts gilt entsprechend für Personen, die entweder auf Anordnung der Einsatzleitung zur Hilfeleistung verpflichtet worden sind, um von der einzelnen Person oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder um erhebliche Schäden zu beseitigen (§ 27 Abs. 1 LBKG) oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung oder der unmittelbar anschließenden Beseitigung erheblicher Schäden Hilfe leisten (§ 27 Abs. 1 und 2 LBKG)." Fragen: 1) Welche Rechtsstellung hatten die durch den Helfer-Stab koordinierten "Ehrenamtler"? 2) Ist die Zustimmung des Einsatzleiters in Bezug auf die Tätigkeit des Helfer-Stabes (Koordination aller Ehrenamtler) als eine Zustimmung der Einsatzleitung im Sinne des § 27 Abs. 2 LBKG zu werten? 3) Wenn nein, in welcher Form hatte dann die Zustimmung des Einsatzleiters im Sinne des § 27 Abs. 2 zu erfolgen? Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 294430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294430/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG_Weiterleitung nach § 11 Abs. 3 S. 1 LTranspG_[#294430] Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihren…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG_Weiterleitung nach § 11 Abs. 3 S. 1 LTranspG_[#294430]
Datum
18. Dezember 2023 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihren Antrag nach Landestransparenzgesetz vom 08. Dezember 2023 habe ich gemäß § 11 Abs. 3 LTranspG aufgrund der Sachnähe zur weiteren Bearbeitung an das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
Datum
11. April 2024 18:40
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294430/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 10. Januar 2024 abgelaufen ist. Zwischenzeitlich wurde die Webseite https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/hochwasserkatastrophe/ durch die Staatskanzlei vom Netz genommen. Dies hat augenscheinlich den Hintergrund, ehrenamtlich Tätigen die Geltendmachung von Ansprüchen (Versicheung, Ersatz von Schäden) zu erschweren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 294430.pdf Anfragenr: 294430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294430/
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
Datum
15. April 2024 09:54
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ vom 08.12.2023 (#294430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird Bezug genommen auf das diesbezüglich geführte Telefonat mit Fabian Kirsch,…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
Datum
15. April 2024 09:57
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird Bezug genommen auf das diesbezüglich geführte Telefonat mit Fabian Kirsch, in welchem dieser seine Rechtsauffassung dargelegt hat. Ich bitte Sie, mir diese schriftlich zukommen zu lassen. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
Datum
17. April 2024 10:21
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ vom 08.12.2023 (#294430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer