Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung
Es wird Bezug genommen auf die Pressekonferenz vom 24.08.2021 sowie die Veröffentlichung der Staatskanzlei (Andrea Bähner) bezüglich der Rechtsstellung von Fluthelfern (https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/hochwasserkatastrophe/)
In der Pressekonferenz am 24.08.2021 wurde Frau Nicole Schober (Künstlername Missy Motown) als Vertreterin des sogenannten Helfer-Stabes vorgestellt und teilte mit, dass der Helfer-Stab die "kompletten Ehrenamtler" kordiniere.
Zitat aus der Veröffentlichung der Staatskanzlei:
"Die Freistellungsregelung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gemäß des obigen Abschnitts gilt entsprechend für Personen, die entweder auf Anordnung der Einsatzleitung zur Hilfeleistung verpflichtet worden sind, um von der einzelnen Person oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder um erhebliche Schäden zu beseitigen (§ 27 Abs. 1 LBKG) oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung oder der unmittelbar anschließenden Beseitigung erheblicher Schäden Hilfe leisten (§ 27 Abs. 1 und 2 LBKG)."
Fragen:
1) Welche Rechtsstellung hatten die durch den Helfer-Stab koordinierten "Ehrenamtler"?
2) Ist die Zustimmung des Einsatzleiters in Bezug auf die Tätigkeit des Helfer-Stabes (Koordination aller Ehrenamtler) als eine Zustimmung der Einsatzleitung im Sinne des § 27 Abs. 2 LBKG zu werten?
3) Wenn nein, in welcher Form hatte dann die Zustimmung des Einsatzleiters im Sinne des § 27 Abs. 2 zu erfolgen?
Herzlichen Dank!
Antwort verspätet
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Datum8. Dezember 2023
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10. Januar 2024
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- Von
- Tobias Kempfer
- Betreff
- Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung [#294430]
- Datum
- 8. Dezember 2023 10:35
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Status
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Antrag nach dem LTranspG_Weiterleitung nach § 11 Abs. 3 S. 1 LTranspG_[#294430]
- Datum
- 18. Dezember 2023 09:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Tobias Kempfer
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
- Datum
- 11. April 2024 18:40
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Tobias Kempfer
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
- Datum
- 15. April 2024 09:54
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Status
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- Von
- Tobias Kempfer
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
- Datum
- 15. April 2024 09:57
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Tobias Kempfer
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung“ [#294430]
- Datum
- 17. April 2024 10:21
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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