Flutkatastrophe 2021 / Präsentation und Broschüre bezüglich Möglichkeiten zur Einbindung von Spontanhelfern bei zukünftigen Katastrohenfällen

Frau Steingaß wurde am 13. Februar 2023 ein Konzept bezüglich Möglichkeiten zur Einbindung von Spontanhelfern bei zukünftigen Katastrophenfällen vorgestellt.

Medienberichten zufolge sollen im Zuge der Aufräumarbeiten nach der Flutkatastrophe 2021 80.000 Spontanhelfer aus ganz Deutschlend sowie dem benachbarten Ausland im Einsatz gewesen sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz:

- Inwieit plant das Ministerium des Innern und für Sport RLP, Feedback zum Konzept von den im Einsatz befindlichen Spontanhelfern einzuholen?
- Berücksichtigt das Konzept die Gestellung von Persönlicher Schutzausrüstung, sofern Spontanhelfer originäre Aufgaben der Feuerwehr (z.B. Dekontamination) übernehmen?
- Berücksicht das Konzept das Thema Kostenerstattung und Freistellung nach LBKG?
- Berücksicht das Konzept die Gestellung von Gerätschaften wie z.B. Stromerzeuger, Pumpen und Hochdrucklöschsystemen durch die Feuerwehren?
- Berücksichtig das Konzept die Beauftragung von Transportleistungen nach dem Verkehrsleistunggesetz durch das Bundesamt für Güterverkehr?
- Wurde das Konzept veröffentlicht?
- Wenn nein, ist dies in Planung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau Steingaß wurde am 13. Februar…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Präsentation und Broschüre bezüglich Möglichkeiten zur Einbindung von Spontanhelfern bei zukünftigen Katastrohenfällen [#280590]
Datum
6. Juni 2023 12:05
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Steingaß wurde am 13. Februar 2023 ein Konzept bezüglich Möglichkeiten zur Einbindung von Spontanhelfern bei zukünftigen Katastrophenfällen vorgestellt. Medienberichten zufolge sollen im Zuge der Aufräumarbeiten nach der Flutkatastrophe 2021 80.000 Spontanhelfer aus ganz Deutschlend sowie dem benachbarten Ausland im Einsatz gewesen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz: - Inwieit plant das Ministerium des Innern und für Sport RLP, Feedback zum Konzept von den im Einsatz befindlichen Spontanhelfern einzuholen? - Berücksichtigt das Konzept die Gestellung von Persönlicher Schutzausrüstung, sofern Spontanhelfer originäre Aufgaben der Feuerwehr (z.B. Dekontamination) übernehmen? - Berücksicht das Konzept das Thema Kostenerstattung und Freistellung nach LBKG? - Berücksicht das Konzept die Gestellung von Gerätschaften wie z.B. Stromerzeuger, Pumpen und Hochdrucklöschsystemen durch die Feuerwehren? - Berücksichtig das Konzept die Beauftragung von Transportleistungen nach dem Verkehrsleistunggesetz durch das Bundesamt für Güterverkehr? - Wurde das Konzept veröffentlicht? - Wenn nein, ist dies in Planung?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280590/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, das von Ihnen angesprochene Konzept zur Einbindung Spontanhelfender, wurde Frau Staat…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Präsentation und Broschüre bezüglich Möglichkeiten zur Einbindung von Spontanhelfern bei zukünftigen Katastrohenfällen [#280590]
Datum
26. Juni 2023 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, das von Ihnen angesprochene Konzept zur Einbindung Spontanhelfender, wurde Frau Staatssekretärin Steingaß am 13.02.2023 von der Helfer-Stab gGmbH vorgestellt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Konzept des Ministeriums des Innern und für Sport. Das Konzept schlägt Lösungsansätze und Steuermöglichkeiten vor, um Spontanhelfende besser in die Strukturen des Katastrophenschutzes zu integrieren und ihnen eine Infrastruktur zu bieten, um so wiederum die verfügbaren Potentiale besser nutzbar zu machen. Ihre Fragen beantworte daher ich wie folgt: - Da das Konzept von der Helfer-Stab GmbH stammt, liegt es im Ermessen der Helfer-Stab gGmbH sich hierfür Feedback von den im Einsatz befindlichen Spontanhelfenden einzuholen. - Die Fragen 2- 5 werden mit Nein beantwortet. Spontanhelfende dürfen keine originären Aufgaben der Feuerwehr übernehmen. Gerätschaften der Feuerwehr werden nicht an Spontanhelfer ausgegeben. Wenn Gerätschaften der Feuerwehr Spontanhelfenden zur Verfügung gestellt würden, stünden sie der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung. Die Feuerwehr wäre somit in der Erfüllung ihrer originären Aufgaben eingeschränkt. Da Spontanhelfende keine Anforderungen von Transportleistungen nach dem Verkehrsleistungsgesetz durch das Bundesamt für Güterverkehr stellen dürfen, sieht das Konzept keine Beauftragung von Transportleistungen vor. - Ob die Helfer-Stab GmbH ihr Konzept zur Einbindung Spontanhelfender veröffentlicht hat oder nicht, ist dem Ministerium des Innern und für Sport nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, ob eine Veröffentlichung, sofern noch nicht geschehen, geplant ist. Mit freundlichen Grüßen