Flutkatastrophe 2021 / Soforthilfe durch die Bundeswehr

Es wird bezug genommen auf die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr bei der Bewältigung der Flutkatastrophe am 14.07.2021.

Im Rahmen der Soforthilfe kann Unterstützung direkt durch das Kreisverbindungskommando vor Ort angefordert werden.
1.) Gab es am 14.07.2021 Anfragen nach Unterstützungsleistung durch die Bundswehr?
1.a) wenn ja, wie viele Kräfte wurden eingesetzt?
2.) wie viele Kräfte standen an den jeweiligen Standorten für die Unterstützung zur Verfügung?
- Gelsdorf
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Gerolstein
- Rennerod
- Andernach
- Koblenz
- Höchstberg
- Daun
- Lahnstein
- Hillscheid
- Diez

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird bezug genommen auf die Unters…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Soforthilfe durch die Bundeswehr [#293737]
Datum
28. November 2023 18:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird bezug genommen auf die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr bei der Bewältigung der Flutkatastrophe am 14.07.2021. Im Rahmen der Soforthilfe kann Unterstützung direkt durch das Kreisverbindungskommando vor Ort angefordert werden. 1.) Gab es am 14.07.2021 Anfragen nach Unterstützungsleistung durch die Bundswehr? 1.a) wenn ja, wie viele Kräfte wurden eingesetzt? 2.) wie viele Kräfte standen an den jeweiligen Standorten für die Unterstützung zur Verfügung? - Gelsdorf - Bad Neuenahr-Ahrweiler - Gerolstein - Rennerod - Andernach - Koblenz - Höchstberg - Daun - Lahnstein - Hillscheid - Diez
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 293737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293737/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V636 Betreff: Inf…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Soforthilfe durch die Bundeswehr [#293737]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
29. November 2023 10:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V636 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Kempfer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. November 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V636 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V636 Betreff: Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Soforthilfe durch die Bundeswehr [#293737]
Datum
19. Dezember 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V636 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28. November 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Kempfer, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 28. November 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Am 14. Juli 2021 wurden keine Anfragen nach Unterstützungsleistungen in Rheinland-Pfalz an die Bundeswehr gerichtet. Mithin wurden auch keine Kräfte für Unterstützungsleistungen an den von Ihnen genannten Standorten vorgehalten. Es liegen im Geschäftsbereich BMVg daher keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Mit freundlichen Grüßen