Flutkatastrophe 2021 / Verträge mit der Helfer-Stab gGmbH und/oder m2a artitude Betriebs GmbH

Anfrage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz:

Es wird bezug genommen auf die Drucksache 18/6112 "Helfer-Stab Ahrtal" und den zwischen der ADD und der m2a artitude Betriebs GmbH geschlossenen Vertrag.

Michael Ebling führt hierzu aus:

Zitat: "Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) trägt die Kosten für Einsätze der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes,
unabhängig davon, wer die Einsatzleitung wahrnimmt, der Landkreis."

Nach §1 LBKG erstreckt sich die Anwendbarkeit des LBKG auf die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen
- Brandgefahren
- Gefahren, insbesondere durch Unfälle, Naturereignisse, Gefahrstoffe, beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten oder bei der Wasserrettung
- Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz)

Vor diesem Hintergrund frage ich die Aufsichts und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz:

- Welche konkreten Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden von der m2a artitude Betriebs GmbH und/oder der Helfer-Stab gGmbH übernommen?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • 4 Follower:innen
Tobias Kempfer
Anfrage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz: Es wird bezug genommen auf die Drucksache…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Verträge mit der Helfer-Stab gGmbH und/oder m2a artitude Betriebs GmbH [#280794]
Datum
9. Juni 2023 16:25
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz: Es wird bezug genommen auf die Drucksache 18/6112 "Helfer-Stab Ahrtal" und den zwischen der ADD und der m2a artitude Betriebs GmbH geschlossenen Vertrag. Michael Ebling führt hierzu aus: Zitat: "Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) trägt die Kosten für Einsätze der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes, unabhängig davon, wer die Einsatzleitung wahrnimmt, der Landkreis." Nach §1 LBKG erstreckt sich die Anwendbarkeit des LBKG auf die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen - Brandgefahren - Gefahren, insbesondere durch Unfälle, Naturereignisse, Gefahrstoffe, beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten oder bei der Wasserrettung - Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz) Vor diesem Hintergrund frage ich die Aufsichts und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz: - Welche konkreten Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden von der m2a artitude Betriebs GmbH und/oder der Helfer-Stab gGmbH übernommen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer Anfragenr: 280794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280794/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, angefügtes Dokument bitte ich zu beachten. Abschließend weise ich darauf hin, dass …
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Flutkatastrophe 2021 / Verträge mit der Helfer-Stab gGmbH und/oder m2a artitude Betriebs GmbH [#280794]
Datum
10. Juli 2023 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, angefügtes Dokument bitte ich zu beachten. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen