Flutkatastrophe 2021 / Vor Ort-Termine des Leiters der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord

Eine Übersicht aller vor Ort-Termine des Leiters der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord
im Kreis Ahrweiler im Zeitraum 14.07.2021 bis 01.10.2021

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller vor Ort-Termi…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Vor Ort-Termine des Leiters der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord [#281193]
Datum
15. Juni 2023 10:30
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller vor Ort-Termine des Leiters der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord im Kreis Ahrweiler im Zeitraum 14.07.2021 bis 01.10.2021
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 281193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281193/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail, die über die Plattform "fragden…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
WG: Flutkatastrophe 2021 / Vor Ort-Termine des Leiters der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord [#281193]
Datum
6. Juli 2023 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende E-Mail, die über die Plattform "fragdenstaat.de" an die Struktur- und Genehmmigungsdirektion gerichtet worden ist. Die von Ihnen erbetene Übersicht aller vor Ort-Termine des Leiters der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord im Kreis Ahrweiler im Zeitraum 14.07.2021 bis 01.10.2021 kann Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus dem Terminkalender der genannten Person, der keinen transparenzauslösenden Sachvorgang und damit keine dem Schutzbereich von § 5 Absatz 2 LTranspG unterfallende "amtliche Information" darstellt. "Amtliche Informationen" gemäß § 5 Absatz 2 LTranspG sind alle dienstlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, was für Entwürfe und Notizen nur dann gilt, wenn sie Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. „Aufzeichnung“ erfasst dabei jede Form festgehaltenen und gespeicherten Wissens (= „verkörperte Information“), was Beständigkeit beinhaltet. Zur Natur eines Terminkalenders gehört es aber, dass er nicht statisch, sondern Änderungen unterworfen ist. Er kommt eher Handaufzeichnungen, Entwürfen oder Notizen gleich, die sich zudem nicht in einem Vorgang wiederfinden. Selbst wenn man Aufzeichnungen in einem Terminkalender als geschützte "amtliche Informationen" ansehen würde, so sind sie ein persönliches und zudem freiwilliges Organisationsmittel, das deshalb dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung als geschütztem Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich zuzuordnen ist. Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 LTranspG ist hierfür der Informationszugang ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen