Flutkatastrophe vom Juli 2021

Anfrage an: Kreis Unna

Den Bericht, welchen dem Kreis Unna bezüglich der Unwetter und Flutkatastrophe im Juli 2021 vorliegt. Dieser sollte folgende Daten enthalten:

1) Einsätze der Feuerwehr, Polizei, THW und Rettungsdienst, welche auf die Unwetterlage zurückzuführen sind. Mit Angabe der Betroffenen Straßen oder Straßenzüge und der dazugehörigen Stadt, Anzahl der betroffenen Personen, Einsatzstichworte und durchgeführte Maßnahmen seitens der Rettungskräfte.

2) Rückschlüsse über Versagen der vorhandenen Deiche oder weiteren Hochwasserschutzeinrichtungen.

3) Gezogene Rückschlüsse zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Kreisgebiet.

4) Schätzung des Schadens im Kreisgebiet, am besten unterteilt in die jeweiligen Städte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Justin Luft
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Kreis Unna Details
Von
Justin Luft
Betreff
Flutkatastrophe vom Juli 2021 [#286212]
Datum
15. August 2023 23:23
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht, welchen dem Kreis Unna bezüglich der Unwetter und Flutkatastrophe im Juli 2021 vorliegt. Dieser sollte folgende Daten enthalten: 1) Einsätze der Feuerwehr, Polizei, THW und Rettungsdienst, welche auf die Unwetterlage zurückzuführen sind. Mit Angabe der Betroffenen Straßen oder Straßenzüge und der dazugehörigen Stadt, Anzahl der betroffenen Personen, Einsatzstichworte und durchgeführte Maßnahmen seitens der Rettungskräfte. 2) Rückschlüsse über Versagen der vorhandenen Deiche oder weiteren Hochwasserschutzeinrichtungen. 3) Gezogene Rückschlüsse zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Kreisgebiet. 4) Schätzung des Schadens im Kreisgebiet, am besten unterteilt in die jeweiligen Städte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin Luft Anfragenr: 286212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286212/ Postanschrift Justin Luft << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justin Luft
Kreis Unna
Sehr geehrter Herr Luft, Ihre Anfrage zu den Unwetterfolgen aus Juli 2021 hat den Fachbereich Mobilität, Natur un…
Von
Kreis Unna
Betreff
WG: Flutkatastrophe vom Juli 2021 [#286212]
Datum
17. August 2023 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Luft, Ihre Anfrage zu den Unwetterfolgen aus Juli 2021 hat den Fachbereich Mobilität, Natur und Umwelt erreicht. Kreis-weite Angaben werden durch uns nicht vorgehalten. Ihre Fragen Ziff. 2 bis 4 betreffen unseres Erachtens die Zuständigkeiten der Gemeinden und Städte. Bitte stellen Sie dort Ihre Anfrage erneut. Ihre Frage Ziff. 1 haben wir an den Fachbereich Bevölkerungsschutz, Zentrale Ausländerbehörde und Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Unna
Sehr geehrter Herr Luft, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.08.2023 möchte ich Stellung zu der von Ihnen angefr…
Von
Kreis Unna
Betreff
Flutkatastrophe vom Juli 2021 [#286212] - Stellungnahme
Datum
14. September 2023 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Luft, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.08.2023 möchte ich Stellung zu der von Ihnen angefragten Informationen zur Unwetter- und Katastrophenlage im Juli 2021 nehmen. Das Unwettertief "Bernd" verursachte Mitte Juli 2021 zahlreiche Einsätze. Es handelte sich bei dieser Unwetterlage um eine sehr komplexe Einsatzlage. Insgesamt wurden im Kreis Unna 1070 Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst verzeichnet und abgearbeitet, welche auf die Unwetterlage zurückzuführen sind. Darunter sind 280 Einsätze der Stadt Bergkamen zuzuordnen, 90 Einsätze der Gemeinde Bönen, 39 Einsätze der Stadt Fröndenberg/Ruhr, 68 Einsätze der Stadt Holzwickede, 127 Einsätze der Stadt Kamen, 222 Einsätze der Stadt Lünen, 53 Einsätze der Stadt Schwerte, 2 Einsätze der Stadt Selm, 112 Einsätze der Stadt Unna und 75 Einsätze der Stadt Werne. Darüber hinaus sind 2 Einsätze dem Kreis Unna im Allgemeinen zuzuordnen. Diese Daten sind auch in einer vereinfachten, tabellarischen Form dem Anhang zu entnehmen. Ihre weitere Anfrage bezog sich auf die betroffenen Straßen oder Straßenzüge, Anzahl der betroffenen Personen, Einsatzstichworte und durchgeführte Maßnahmen seitens der Rettungskräfte. Hierzu kann ich Ihnen im Einzelnen keine Auskunft erteilen, da die Einsatzführung bei den verantwortlichen Städten und Gemeinden lag. Darüber hinaus fragten Sie auch Informationen zu Einsätzen von Organisationen an, deren Einrichtungen des Landes oder des Bundes angehören. Bezüglich Einsätzen der Polizei, welche als Landeseinrichtung geführt wird, sind wir nicht auskunftsberechtigt. Ich möchte Sie freundlich bitten, sich mit Ihrer Anfrage explizit an die Kreispolizeibehörde Unna zu wenden. Bezugnehmend auf Einsätze des THW, als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes, geht aus unseren Informationen hervor, dass das THW zu 16 Einsätzen im Kreis Unna angefordert wurde. Für weitere Informationen bitte ich Sie ebenfalls, sich an das THW direkt zu wenden. Sollten von Ihrer Seite aus noch weitere Rückfragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen