Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

1. Ihren Rechtsbehelfsverzicht des Eisenbahnbundesamtes gem. Anlage 3 des Förderbescheids vom 07.06.2023 bezüglich des Deutsch-Französischen Freundschaftspasses.
2. Ihren mutmaßlich auf den 01.06.2023 datierten Antrag in der gleichen Sache.

Schützenswerte personenbezogene Daten (nicht von Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) können geschwärzt werden.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ihren Rechtsbehelfsverzicht des Ei…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
24. Januar 2024 16:12
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ihren Rechtsbehelfsverzicht des Eisenbahnbundesamtes gem. Anlage 3 des Förderbescheids vom 07.06.2023 bezüglich des Deutsch-Französischen Freundschaftspasses. 2. Ihren mutmaßlich auf den 01.06.2023 datierten Antrag in der gleichen Sache. Schützenswerte personenbezogene Daten (nicht von Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298209/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend der IFG-Bescheid vom 07.02.2024 zu Ihrer Kenntnis. …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Bescheid
Datum
9. Februar 2024 11:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
785,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend der IFG-Bescheid vom 07.02.2024 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#298209] Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihren…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#298209]
Datum
11. Februar 2024 12:08
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihren Bescheid vom 07.02.2024. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe, ich möchte meine Anfrage gerne insoweit korrigieren als dass ich selbstverständlich nicht um Übersendung "Ihres" Antrags und Rechtsbehelfsverzichts, sondern denjenigen der DB Fernverkehr AG bitte. Ich bitte Sie daher, mir diese Informationen zugänglich zu machen und verweise für die Zukunft auf Ihre Obliegenheit gem. § 25 Abs. 1 VwVfG, die Stellung sachdienlicher Anträge anzuregen, wenn diese - wie hier - missverständlich sind. Wenn Sie meine Korrektur als einen neuen Antrag begreifen müssen, dann bitte ich um eine kurze Mitteilung und freue mich andernfalls über eine zeitnahe Beantwortung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298209/
Eisenbahn-Bundesamt
Empfangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> beiliegen sende ich Ihnen die Empfangsbestätigung zu …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Februar 2024 14:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
563,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegen sende ich Ihnen die Empfangsbestätigung zu Ihrer Kenntnis zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht. Zu …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
15. Februar 2024 00:19
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht. Zu Ihrem Hinweis auf mögliche Gebühren nehme ich folgt Stellung: 1. Umweltinformationen Bei den vorliegend gegenständlichen Informationen, insbesondere dem Antrag der DB Fernverkehr AG, handelt es sich um Umweltinformationen. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Weiter hat das BVerwG ausgeführt: "Der Begriff der Maßnahme oder Tätigkeit iSv § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG ist weit zu verstehen (vgl. BVerwGE 108, 369 = NVwZ 1999, 1220). Entscheidend ist, dass sich die Maßnahme bzw. das Vorhaben auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann." (BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 – 7 C 31/15, NVwZ 2017, 1775, Rn. 54f.) Wie der Website des BMDV zu entnehmen ist, hat BM Wissing auch die Auswirkungen der Aktion auf das Klima hervorgehoben, wörtlich wird er zitiert mit "Mit der Aktion setzen wir außerdem ein Zeichen für das klima-freundliche Reisen per Bahn." (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/052-wissing-deutsch-franzoesischer-freundschaftspass.html). Mithin ist zumindest ein Ziel des Deutsch-Französischen Freundschaftspasses auch die Steigerung des Umwelt- bzw. Klimabewusstsein, sodass dieser als Maßnahme iSd des UIG zu begreifen ist. Zugleich wird eine Verlagerung von 30.000 Fernreisen auf die Bahn auch Umweltauswirkungen haben - sollten die Reisen nicht verlagert, sondern nur zusätzlich entstanden sein, könnte nichts anderes gelten, weil dadurch zusätzliche Emissionen (Treibhausgase, Lärm, etc.) generiert würden. Damit hat die Aktion sowohl erhoffte Auswirkungen auf Umweltbestandteile, als auch tatsächliche. Mithin findet vorliegend das UIG Anwendung. 2. Öffentliches Interesse an den Informationen Gem. § 12 Abs. 3 UIG iVm § 2 UIGGebV kann das öffentliche Interesse an den Informationen Berücksichtigung bei der Gebührenbemessung finden. Das öffentliche Interesse an den Vorgängen rund um den Deutsch-Französischen Freundschaftspass ist durch zahllose Medienberichte dokumentiert (statt vieler https://www.tagesschau.de/ausland/europa/bahnticket-jugendliche-freundschaftspass-deutschland-frankreich-100.html; https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/06/deutschland-frankreich-freundschaftspass-bahntickets.html; https://www.zdf.de/nachrichten/politik/volker-wissing-frankreich-deuschland-bahn-ticket-kooperation-100.html). Zudem haben auch zahlreiche Anfragen nach dem IFG/UIG das BMDV erreicht. Ein besonderes Augenmerk lag in der Berichterstattung auf dem Versagen der Website und dem von manchen als unfair empfundenen Vergabeprozess der Tickets. Auch hat das BVerwG bereits festgestellt, dass ein besonderes öffentliches Interesse anzunehmen ist, wenn Steuergelder in nicht unerheblichem Umfang in Rede stehen (Beschluss vom 8. Februar 2011 – 20 F 13/10 –, juris, Rn. 22). Im vorliegenden Fall wurden mindestens rund 5 Mio. Euro für einen einmaligen Anlass zur Verfügung gestellt - darüber entschieden wurde offenbar innerhalb einiger weniger Tage, wie aus vom BMDV bereitgestellten Unterlagen hervorgeht. 3. Billigkeit: Außergewöhnlicher sozialer Härtefall Ferner handelt es sich in der vorliegenden Situation um einen sozialen Härtefall als Subkategorie der Billigkeit: Ich bin Student und muss neben dem Studium in einem Minijob Geld hinzuverdienen, um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Derzeit absolviere ich in den Semesterferien ein sechswöchiges universitäres Vollzeit-Pflichtpraktikum, das unvergütet ist. Mir stehen damit diesen Monat [geschwärzt] Euro zur Verfügung, hiervon zahle ich [geschwärzt] Euro Miete für ein WG-Zimmer. Real bleiben mir damit [geschwärzt] Euro im Monat. Im Vergleich hierzu würde der Bürgergeld-Satz immerhin 563 Euro ohne Mietkosten betragen; mein mir diesen Monat zur Verfügung stehendes Geld beträgt mithin lediglich [geschwärzt],[geschwärzt] % des Regelbedarfs an Bürgergeld. Damit dürfte ich mich wohl unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums befinden (siehe BVerfG 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). An diesem Umstand wird sich innerhalb der nächsten vier Wochen auch absehbar nichts ändern, gleichzeitig ist ein etwaiger Anspruch auf Bürgergeld dadurch gesperrt, dass ich studiere. Das Praktikum ist verpflichtender Teil meiner Ausbildung. In diesem Monat musste ich außerdem bereits den Semesterbeitrag für das kommende Sommersemester iHv über [geschwärzt] Euro bezahlen. Ohne jeden Zweifel liegt hier somit ein sozialer Härtefall ganz außergewöhnlichen Ausmaßes vor, der Ihr von § 2 UIGGebV eingeräumtes Ermessen dahingehend auf Null reduziert, dass in dieser in jeder Hinsicht besonderen Situation nur ein Gebührenerlass in Betracht kommt. Nachweise über die hier dargelegten Umstände erbringe ich bei Bedarf gerne. 4. Hilfsweise: Gebührenerlass nach dem IFG Nur hilfsweise mache ich geltend, dass die dargelegten Gebührenerlassgründe auch entsprechend bei Anwendbarkeit des IFG greifen, vgl. § 2 IFGGebV. 5. Neue Gebührenprognose Ich bitte Sie daher unter Berücksichtigung der genannten Punkte eine erneute Gebührenprognose abzugeben. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gebührenerlass nicht in Betracht kommt bitte ich Sie dabei auch um Angabe der veranschlagten Stunden und Stundensätze an. Gerne weise ich darauf hin, dass der Aufwand, der bei der DB Fernverkehr AG entstehen mag, nicht von Ihnen als Gebühren geltend gemacht werden kann. Bitte geben Sie auch an, auf welche Rechtsgrundlage Sie etwaige Gebühren stützen würden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 298209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage werten wir als IFG-Antrag. Aufgrund Ihres Vortrags werden wi…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
21. Februar 2024 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage werten wir als IFG-Antrag. Aufgrund Ihres Vortrags werden wir aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gebühren absehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für den Erlass der Gebühren! Zugl…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
21. März 2024 12:30
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für den Erlass der Gebühren! Zugleich erinnere ich höflich an die Übersendung der begehrten Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem 21. Februar 2024 teilten Sie mir mit, …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
4. April 2024 18:14
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem 21. Februar 2024 teilten Sie mir mit, dass Sie meinen gegenständlichen Antrag gebührenfrei beantworten würden, woran ich hiermit höflich erinnere. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis während des Bearbei…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Statusupdate: Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
8. April 2024 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis während des Bearbeitungsprozesses Ihres Antrags danken. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung auch weiterhin noch Zeit in Anspruch nimmt. Wir arbeiten daran Ihren Antrag schnellstmöglich zu beantworten. Im Rahmen der Drittbeteiligung müssen wir nun zunächst den erstellten Bescheid den Beteiligten bekannt geben und diesen hierbei eine Frist von einem Monat zur Einlegung eines Widerspruchs gewähren. In Kürze werden wir diese Bekanntgabe ggü. den Drittbeteiligten vornehmen. Dann müssen wir die Monatsfrist verstreichen lassen. Sobald dies erfolgt ist erhalten Sie den Bescheid schnellstmöglich von uns. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Mitteilung. Sollte ein D…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Statusupdate: Förderantrag zum Deutsch-Französischen Freundschaftspass 2023 [#298209]
Datum
8. April 2024 11:23
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 4150-41fü/003-0003#083 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Mitteilung. Sollte ein Drittwiderspruch gegen den Bescheid erhoben werden, so bitte ich um Übersendung desselben an mich, einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich hierbei gerne zu. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
IFG-Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> beiliegender IFG-Bescheid zu Ihrer Kenntnis. Mit freundli…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid
Datum
23. April 2024 12:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegender IFG-Bescheid zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen