Förderbanken des Bundes in den 1960er Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, wie viele und welche öffentlichen Förderbanken des Bundes im Jahr 1960 neben der KfW bestanden. Falls keine genauen Informationen für das Jahr 1960 vorliegen ist auch die Aufführung für öffentliche Förderbanken des Bundes in den 1960er Jahren ausreichend.
Dabei muss es sich nicht um Förderbanken handeln, welche unter ihrer Aufsicht (bzw. der Aufsicht des BAK) standen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderbanken des Bundes in den 1960er Jahren [#290024]
Datum
12. Oktober 2023 09:22
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, wie viele und welche öffentlichen Förderbanken des Bundes im Jahr 1960 neben der KfW bestanden. Falls keine genauen Informationen für das Jahr 1960 vorliegen ist auch die Aufführung für öffentliche Förderbanken des Bundes in den 1960er Jahren ausreichend. Dabei muss es sich nicht um Förderbanken handeln, welche unter ihrer Aufsicht (bzw. der Aufsicht des BAK) standen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290024/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage vom 12. Oktober 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wurde…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. Oktober 2023
Datum
24. November 2023 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wurde durch ein Büroversehen an eine falsche Stelle im Haus weitergeleitet und wird daher erst verzögert vom zuständigen Bereich bearbeitet. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass sich unsere Antwort an Sie daher verzögert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage. Nach den hier vorliegen…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Förderbanken des Bundes in den 1960er Jahren [#290024]
Datum
18. Dezember 2023 10:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage. Nach den hier vorliegenden Informationen gab es 1960 neben der KfW zumindest folgende drei öffentliche Förderbanken des Bundes: - Landwirtschaftliche Rentenbank - Deutsche Entwicklungs-Gesellschaft (DEG) - Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Darüber, ob ggf. weitere öffentliche Förderbanken des Bundes bestanden, liegen mir keine Informationen mehr vor, da die Akten dazu hier nicht mehr vorhanden sind. Soweit zu dem Antrag auf Informationszugang keine amtlichen Informationen vorliegen, ist der Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen. Die Verwirklichung des Anspruchs aus § 1 Abs. 1 IFG setzt voraus, dass die entsprechenden Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG bei der verfügungsberechtigten Behörde auch tatsächlich vorhanden sind (BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 – 7 B 43/12, Tz. 11). Informationen, die tatsächlich bei der BaFin nicht vorhanden sind, können nicht herausgegeben werden. Das Vorhandensein der Information ist denklogische Voraussetzung für den Anspruch und als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu verstehen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 30.07.2015 – 6 A 1998/13, Tz. 30). Mit freundlichen Grüßen