Förderbescheide der Begabtenförderwerke BMBF

Die jeweils letzten Förderbescheide der 13 Begabtenförderungswerke. Schützenswerte personenbezogene Daten (nicht von Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) können geschwärzt werden.

Ich hatte meine Anfrage bereits an das Bundesverwaltungsamt gerichtet und von dort die Antwort erhalten, dass Sie für die Erstellung der Bescheide zuständig seien.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jeweils letzten Förderbescheide d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderbescheide der Begabtenförderwerke BMBF [#297613]
Datum
18. Januar 2024 09:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jeweils letzten Förderbescheide der 13 Begabtenförderungswerke. Schützenswerte personenbezogene Daten (nicht von Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) können geschwärzt werden. Ich hatte meine Anfrage bereits an das Bundesverwaltungsamt gerichtet und von dort die Antwort erhalten, dass Sie für die Erstellung der Bescheide zuständig seien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297613/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. M…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG Antrag: Förderbescheide der Begabtenförderwerke BMBF vom 18. Januar 2024
Datum
7. Februar 2024 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 433-18501/14(2024) Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 07.02.2024 und…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag: Förderbescheide der Begabtenförderwerke BMBF vom 18. Januar 2024 [#297613]
Datum
19. Februar 2024 16:47
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 433-18501/14(2024) Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 07.02.2024 und entschuldige mich zugleich für die späte Antwort. Zu Ihrem Schreiben nehme ich gerne wie folgt Stellung: 1. Keine Geschäftsgeheimnisse a) Begabtenförderungswerke sind keine Unternehmen Es ist schon fraglich, ob die Begabtenförderungswerke als eingetragene Vereine oder private Stiftungen überhaupt unter den Schutzbereich der Geschäftsgeheimnisse iSd § 6 S. 2 IFG fallen können. Dies erfordert nämlich regelmäßig, dass es sich um ein Unternehmen handelt (VG Berlin, Urteil vom 7. August 2013 – 2 K 273.12 –, juris, Rn. 32), dies ist derweil offensichtlich nicht der Fall. b) Keine Wettbewerbsrelevanz Das Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen kommt darüber hinaus aber auch deshalb nicht in Betracht, weil es vorliegend an bereits an der Wettbewerbsrelevanz der Informationen fehlt. Hierzu hat das BVerwG wie folgt ausgeführt: „Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse ist anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Wettbewerbsrelevanz). Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Falle des Bekanntwerdens der Information nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden.“ (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2021 – 3 C 2/20 –, juris, Rn. 50) Im hiesigen Fall besteht schon kein Wettbewerb zwischen einem Begabtenförderwerk und Dritten. Allein aus diesem Grund können keine Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden. Ferner wäre auch nicht ersichtlich, dass die Zugänglichmachung der Förderbescheide überhaupt Auswirkungen jeglicher Art hätte, insbesondere könnten auch keine Dritten einen Vorteil daraus ziehen. Auch ist von Ihnen nicht dargetan, dass die Förderbescheide überhaupt Informationen enthalten, an denen in irgendeiner Weise ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse bestehen könnte, und die „exklusives kaufmännisches Wissen“ der Werke enthalten könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 – 7 C 18/08 –, juris, Rn. 13). Die Höhe der einzelnen Förderung pro Begabtenförderungswerk ist ohnehin bereits öffentlich, sodass insofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse in Betracht kommt. 2. Personenbezogene Daten Mit einer Schwärzung personenbezogener Daten Dritte erkläre ich mich einverstanden und weise zugleich darauf hin, dass dies gem. § 5 Abs. 4 IFG nicht für behördliche Mitarbeiter:innen erforderlich ist. 3. Einschränkung der Anfrage Gerne beschränke ich meine Anfrage ferner insofern, als dass ich lediglich um die Übersendung der Förderbescheide für folgende Begabtenförderwerke bitte: - Konrad-Adenauer-Stiftung - Studienstiftung des Deutschen Volkes - Cusanuswerk - Stiftung der Deutschen Wirtschaft 4. Ergebnis Im Ergebnis kann nach obigen Ausführungen kein Zweifel daran bestehen, dass der Zugänglichmachung der genannten Förderbescheide keine Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um eine kurze Mitteilung hierzu unter Berücksichtigung o.g. Erwägungen. Somit ist kein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich. Ich hoffe, dass Sie – auch aufgrund meiner Beschränkung auf einige Förderbescheide – die begehrten Informationen nun mehr ohne großen Verwaltungsaufwand und damit gebührenfrei zur Verfügung stellen können. Andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung und verweise vorsorglich bereits auf die unter Ihrem Az. 433-18501/6(2024) geltend gemachten Erlassgründe zur Vermeidung sozialer Härten und aufgrund des öffentlichen Interesses, die unverändert fortgelten. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297613/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Az.: 433-18501/14(2024); Hier: Ihre Nachricht vom 19.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> das beigefüg…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Az.: 433-18501/14(2024); Hier: Ihre Nachricht vom 19.02.2024
Datum
15. März 2024 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Dokument übersende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az.: 433-18501/14(2024); Hier: Ihre Nachricht vom 19.02.2024 [#297613] Ihr Az.: 433-18501/14(2024) Sehr <&…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: 433-18501/14(2024); Hier: Ihre Nachricht vom 19.02.2024 [#297613]
Datum
5. April 2024 11:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 433-18501/14(2024) Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 15.03.2024. 1. Keine Geschäftsgeheimnisse Ihre Ausführungen zu potentiellen Geschäftsgeheimnissen teile ich nicht: Die Konkurrenz politischer Parteien zueinander fällt nicht mangels eines Marktes und eines zu befürchtenden wirtschaftlichen Schadens von vorneherein nicht unter den Ausschlussgrund des § 6 S. 2 IFG. Hilfsweise würde diese (politische) Wettbewerbssituation nicht auf die den Parteien nahestehenden Stiftungen durchschlagen, die personell und finanziell unabhängig von selbigen sind (sein müssen). Auch ein Konkurrieren um die „besten Köpfe“, wie von Ihnen vorgetragen wurde, vermag nicht von § 6 S. 2 IFG geschützt zu werden. Es steht kein (messbarer) wirtschaftlicher Schaden zu befürchten. Sollten Sie dennoch davon ausgehen, dass ein Drittbeteiligungsverfahren notwendig ist, so bitte ich Sie dieses durchzuführen und mir die Stellungnahme der KAS bei Übersendung eines Bescheids oder einer abermaligen Möglichkeit der Stellungnahme zu übersenden. Einer Schwärzung personenbezogener Daten hierbei stimme ich gerne zu. 2. Begründung meines Antrags gem. § 7 Abs. 1 S. 3 IFG Mit meinem Antrag hoffe ich, Transparenz in die Steuermittelvergabe des BMBF und die Begabtenförderung zu bringen. Die Auswahl der KAS ist hierbei rein zufällig. 3. Gebühren Angesichts der Tatsache, dass Sie bei Bearbeitung meines Antrags Gebühren iHv rund 50 Euro prognostizieren beschränke ich diesen gerne auf nun mehr nur noch die Konrad-Adenauer-Stiftung. Ich hoffe, dass mein Antrag damit gebührenfrei bearbeitet werden kann und beantrage hilfsweise einen Gebührenerlass aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls iSd § 2 IFGGebV. Ich bin Student und muss neben dem Studium durch einen Minijob meinen Lebensunterhalt verdienen. Das mir monatlich zur Verfügung stehende Geld entspricht ca. der Höhe des Bürgergelds. Nachweise hierüber erbringe ich bei Bedarf gerne. Ebenso betrifft der gegenständliche Antrag die Verwendung von Steuermitteln in erheblicher Höhe, sodass nach der Rechtsprechung des BVerwG darüber hinaus der Erlassgrund des öffentlichen Interesses gem. § 2 IFGGebV einschlägig ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 – 20 F 13/10 –, juris, Rn. 22). Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297613/

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Automatische Antwort: Az.: 433-18501/14(2024); Hier: Ihre Nachricht vom 19.02.2024 [#297613] Sehr geehrte Damen un…
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Automatische Antwort: Az.: 433-18501/14(2024); Hier: Ihre Nachricht vom 19.02.2024 [#297613]
Datum
5. April 2024 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab Montag, den [geschwärzt] April wieder erreichbar. Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an das Referatspostfach ([geschwärzt]). Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>| [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]