Fördergelder im Städtebau führen zur Stadtzerstörung

Bund und Länder finanzieren durch Fördergelder Stadtmodernisierungen in ganz Deutschland. Kaum wird dabei auf das vorherige Erscheinungsbild Wert gelegt. Oftmals werden regionale Baustoffe nicht mehr verwendet, bestehende alte Baumbestände entfernt , funktionierende Beleuchtungskonzepte durch neue ersetzt.
Durch Zuschüsse bis 80 Prozent wird kein Wert auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Sparsamkeitsprinzip in der jeweiligen Kommune gelegt. Diese Modernisierungen könnten viel sparsamer, mehr erhaltener auf das Stadtbild erfolgen und wieder mehr regional vorhandene Baustoffe verwenden, falls die Kommunen nicht durch Mediatoren, fehlgeleitet werden würden. Wieviel hat ein Planer an Planerhonorar 2021 in Deutschland erhalten, wenn die förderfähigen Baunettokosten 10 Millionen Euro betrugen?
Wie wird das Sparsamkeitsprinzip und das Wirtschaftlichkeitsgebot im Städtebau überprüft?
Wie werden Stadtmodernisungen evaluiert? Ob es nicht dadurch zu einer Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes kommt? Wenn ja, wer nimmt diese Beurteilungen wahr und wer ist verantwortlich dafür?

Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bund und Länder finanzieren durch För…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördergelder im Städtebau führen zur Stadtzerstörung [#266310]
Datum
26. Dezember 2022 10:47
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bund und Länder finanzieren durch Fördergelder Stadtmodernisierungen in ganz Deutschland. Kaum wird dabei auf das vorherige Erscheinungsbild Wert gelegt. Oftmals werden regionale Baustoffe nicht mehr verwendet, bestehende alte Baumbestände entfernt , funktionierende Beleuchtungskonzepte durch neue ersetzt. Durch Zuschüsse bis 80 Prozent wird kein Wert auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Sparsamkeitsprinzip in der jeweiligen Kommune gelegt. Diese Modernisierungen könnten viel sparsamer, mehr erhaltener auf das Stadtbild erfolgen und wieder mehr regional vorhandene Baustoffe verwenden, falls die Kommunen nicht durch Mediatoren, fehlgeleitet werden würden. Wieviel hat ein Planer an Planerhonorar 2021 in Deutschland erhalten, wenn die förderfähigen Baunettokosten 10 Millionen Euro betrugen? Wie wird das Sparsamkeitsprinzip und das Wirtschaftlichkeitsgebot im Städtebau überprüft? Wie werden Stadtmodernisungen evaluiert? Ob es nicht dadurch zu einer Verschlechterung des Wirtschaftsstandortes kommt? Wenn ja, wer nimmt diese Beurteilungen wahr und wer ist verantwortlich dafür? Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266310/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 26.12.2022 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mi…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG - Fördergelder im Städtebau führen zur Stadtzerstörung [#266310]
Datum
30. Dezember 2022 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 26.12.2022 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2022 übersende ich Ihnen folgende schri…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Fördergelder im Städtebau führen zur Stadtzerstörung [#266310]
Datum
13. Januar 2023 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2022 übersende ich Ihnen folgende schriftliche Auskunft: Die Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden seit über 50 Jahren bei der Bewältigung städtebaulicher Missstände, um sie nachhaltig Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu stärken. Der Bund unterstützt die Städte und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung mit 790 Mio. Euro jährlich in ihren drei Programmen. Sie fördern den Erhalt der Innenstädte und Ortskerne, den sozialen Zusammenhalt, unterstützen Transformationsprozesse, die infolge von Abwanderung oder Zuzug erforderlich werden, und stärken Maßnahmen, die dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen. Diese haben in den letzten Jahren an Bedeutung in der Städtebauförderung gewonnen, denn unserer Städte leiden immer stärker unter den Folgen des Klima­wandels. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel daher Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung und als Querschnittsaufgabe programmübergreifend förderfähig. Bund und Länder verankern in der jährlichen Verwaltungsvereinbarung lediglich Rahmenbedingungen für die Förderung – insbesondere zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen, der Finanzierungsbeteiligung (Grundsatz der Kofinanzierung von jeweils ein Drittel Bund, Land und Kommune), Zielen und Maßnahmen der Programme sowie Verfahrensregelungen zur Umsetzungsebene Bund-Land. Darüber hinaus ist in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung das Subsidiaritätsprinzip niedergelegt, das von Bund und Ländern dergestalt ausgelegt wird, dass es einen möglichst effizienten und sparsamen Mitteleinsatz gewährleistet. Die konkrete Umsetzung der Städtebauförderung erfolgt durch die Länder. Diese erstellen eigene Förderrichtlinien und entscheiden auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen. Genauso wie die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung in Einklang mit der Bundeshaushaltsordnung abgeschlossen wird, richten sich auch die Förderrichtlinien der Länder an den Landeshaushaltsordnungen aus. Als lernendes Programm hat das laufende Monitoring und die regelmäßige Evaluierung der Städtebauförderung durch den Bund höchste Priorität. Die Evaluierungen unterstützen bei der strategischen Weiterentwicklung und haben eine steuernde Funktion, bspw. auch im Rahmen von Fallstudien. Das BMWSB ist daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumordnung (BBSR) bestrebt, das bestehende Monitoring der Städtebauförderung stetig weiterzuentwickeln. Weitere Informationen zu bundesseitigem Monitoring und Evaluierung der Städtebauförderung können Sie unter folgendem Link einsehen <https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Grundlagen/MonitoringEvaluierung/monitoringevaluierung_node.html;jsessionid=EED29912CAF7E5F27C2E788A66B3554B.live11312> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Ihr Schreiben. Dennoch b…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Fördergelder im Städtebau führen zur Stadtzerstörung [#266310]
Datum
17. Januar 2023 11:14
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Ihr Schreiben. Dennoch bitte ich Sie direkt meine Fragen zu beantworten: Wieviel hat ein Planer an Planerhonorar 2021 in Deutschland erhalten, wenn die förderfähigen Baunettokosten 10 Millionen Euro betrugen, als Beispiel in Berlin? Wie wird das Sparsamkeitsprinzip und das Wirtschaftlichkeitsgebot im Städtebau überprüft? Werden die verschiedenen Baustoffe miteinander im Preis verglichen? Neuerungen auf Notwendigkeit überprüft? Oder liegt dies im Ermessen der Komunen, Planer, Mediatoren? Vielen Dank für die viele Arbeit mit mir. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266310/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Nachfragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Kommunen hab…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Fördergelder im Städtebau führen zur Stadtzerstörung [#266310]
Datum
1. Februar 2023 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Nachfragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Kommunen haben sich als öffentliche Auftraggeber an das Vergaberecht zu halten. Die Vergütung von Planern und insbesondere Architekten richtet sich grundsätzlich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Diese gilt u.a. auch für Landschaftsplaner. Daher kann nicht pauschal ermittelt werden, wie viel Finanzmittel für eine jeweilige kommunale Gesamtmaßnahme an Planungsleistungen ausgegeben werden. Dies hängt von der einzelnen Maßnahme und ihrer inhaltlichen Gestaltung ab, was wiederum den Kommunen obliegt. Weitergehende Informationen liegen daher hier nicht vor. Wie bereits dargelegt, werden die Rahmenbedingungen zur Städtebauförderung durch Verwaltungsvereinbarungen und Verfahrensregelungen geschaffen, deren Einhaltung in der Verantwortung der Länder liegt. Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung sind öffentlich zugänglich, < https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Grundlagen/RechtlicheGrundlagen/rechtlichegrundlagen_node.html> . Die Förderrichtlinien der Länder sind ebenfalls online verfügbar. Ich hoffe, Ihnen mit diesen weiteren Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen