Fördermaßnahmen Cadolzburg: Am Höhbuck (Multifunktionsfläche Höhbuck)

Unterlagen zu allen Förderungen in "Am Höhbuck; << Adresse entfernt >>" auch als "Multifunktionsfläche Höhbuck" bezeichnet. Insbesondere den Wohnmobilstellplatz, den neu gebauten Spielplatz und die Toilettenanlagen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu allen Förderungen in &q…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermaßnahmen Cadolzburg: Am Höhbuck (Multifunktionsfläche Höhbuck) [#293280]
Datum
24. November 2023 12:51
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu allen Förderungen in "Am Höhbuck; << Adresse entfernt >>" auch als "Multifunktionsfläche Höhbuck" bezeichnet. Insbesondere den Wohnmobilstellplatz, den neu gebauten Spielplatz und die Toilettenanlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293280/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#074 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Fördermaßnahmen Cadolzburg: Am Höhbuck (Multifunktionsfläche Höhbuck) [#293280]
Datum
11. Dezember 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#074 Sehr << Antragsteller:in >> nach erster kursorischer Prüfung dürfte die Bearbeitung Ihres Antrages einen gebührenrelevanten Verwaltungsaufwand auslösen. Die betreffenden amtlichen Informationen liegen nicht gebündelt an einer Stelle vor. Daher wären mehrere Organisationseinheiten mit der Bearbeitung des Antrages befasst. Nach derzeitiger Schätzung wird der Verwaltungsaufwand auf insgesamt ca. 4 1/2 Arbeitsstunden in der Laufbahngruppe des gehobenen und des höheren Dienstes geschätzt. Auf Grundlage des Teil A der Anlage (zu § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis dürfte hierfür eine Gebühr von ca. 240,00 € anfallen. Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand und kann mithin auch höher oder niedriger ausfallen. Der Gebührentatbestand ist in jedem Fall gedeckelt auf 500,00 €. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten Sie Ihren Antrag eingrenzen können, würde sich der Verwaltungsaufwand entsprechend verringern. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, teilen Sie mir bitte eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände mit, so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Gem. § 2 IFGGebV kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Zudem kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Die Gebühren können aus Billigkeitsgründen ermäßigt werden, wenn nach Prüfung der wirtschaftlichen Lebensumstände des Antragstellenden im konkreten Einzelfall festgestellt werden kann, dass die volle Gebührenerhebung mit erheblichen Härten für die Antragsteller verbunden wäre. Ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Gebühren ist gem. § 2 Satz 2 IFGGebV nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dazu müsste die Gebühreneinziehung eine besondere Härte für den Antragstellenden darstellen, die insbesondere dann anzunehmen wäre, wenn sich dieser in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und zu vermuten ist, dass die Gebühreneinziehung zu einer Existenzgefährdung führen würde. Sollte ich bis zum 29.12.2023 nichts von Ihnen gehört haben, gehe ich aus Gründen der Vereinfachung davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung zu meiner IFG Anfrage. Ich sehe meine Anfrage al…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Fördermaßnahmen Cadolzburg: Am Höhbuck (Multifunktionsfläche Höhbuck) [#293280]
Datum
17. Dezember 2023 14:47
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Rückmeldung zu meiner IFG Anfrage. Ich sehe meine Anfrage als kleine Anfrage. Deshalb würde ich sie -im Zuge einer konstruktiven Zusammenarbeit- bitten mir mitzuteilen, welche Informationen ich ohne Gebührenerhebung erhalten könnte. Insbesondere interessieren mich Nutzungsbedingungen des Platzes, Kostenaufteilung und Absprachen mit der Kommune. Vielen Dank für ihre Bemühungen und vorab schonmal ein schönes Weihnachtsfest :) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293280/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#074 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Fördermaßnahmen Cadolzburg: Am Höhbuck (Multifunktionsfläche Höhbuck) [#293280]
Datum
21. Dezember 2023 12:37
Status
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#074 Sehr << Antragsteller:in >> für die Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist eine umfängliche Aktenrecherche in mehreren Referaten des BMWSB erforderlich. Dies ist eine individuell zurechenbare Amtshandlung, für die Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben sind. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen nicht gebündelt an einer Stelle, so dass es nicht möglich ist Ihnen mitzuteilen, welche Informationen ohne Gebührenerhebung möglich sind. Sollte es Ihnen möglich sein Ihren Antrag konkreter zu formulieren, würde dies die Bearbeitung erleichtern und eine gezieltere Recherche ermöglichen. Hilfreich wären auch Angaben wie Namen der Förderprojekte, Zeiträume der Förderung usw. Dementsprechend könnte sich auch der tatsächliche Arbeitsaufwand reduzieren und mithin auch etwaige Gebühren. Darüber hinaus könnten Sie möglicherweise die gewünschten Informationen auch über den Landkreis bzw. die Kommune erhalten. Ich möchte Sie daher bitten, Ihren Antrag zu konkretisieren oder sofern Sie uneingeschränkt an Ihrem Antrag festhalten, sich mit der Übernahme entstehender Kosten einverstanden zu erklären. Für Ihre Rückmeldung habe ich mir eine Frist bis zum 07.01.2024 gesetzt. Sofern Sie keine weitere Bearbeitung Ihres Antrages wünschen, werde ich den Vorgang nach Fristablauf gebührenfrei schließen. Mit freundlichen Grüßen