Fördermittel für Digitaloffensive in der Gesundheitsversorgung in Thüringen
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrten Damen und Herren,
ich wende mich an Sie als interessierter Bürger und möchte höflich nachfragen, wie die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) in Thüringen verwendet wurden. Laut einer Pressemitteilung (1) der Thüringer Digitalagentur sind für 100% der Fördermittel an die Krankenhäuser in Thüringen verteilt, was sehr erfreulich ist.
1. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Verwendung der Mittel von insgesamt 111.558.883,94 € erhalten, aufgeschlüsselt nach allen im Thüringer Krankenhausplan genannten Krankenhäuser. Die kumulierte Fördersumme pro Krankenhaus ist ausreichend.
2. In der Pressemitteilung steht u.a. „ Somit konnte Thüringen die zugeteilten Mittel zu mehr als 99 Prozent auf die Projekte der Krankenhäuser verteilen “
Des Weiteren interessiert mich, wofür die maximal 1,115 Mio € ( weniger als 1% der Mittel) verwendet wurden und bitte um eine Aufstellung nach Dienstleister und der Kostensumme.
3. Eine weitere Frage, die ich gerne stellen würde, betrifft die Deadline zum 31.12.2024 für die Thüringer Krankenhäuser. Da Thüringen als einziges Bundesland einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn untersagt hat und laut BAS-Statistik die Anträge aus Thüringen erst sehr spät beim BAS eingegangen sind, würde ich gerne wissen, ob diese Deadline noch haltbar ist.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. April 2023
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31. Mai 2023
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