Fördermittel für Digitaloffensive in der Gesundheitsversorgung in Thüringen

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrten Damen und Herren,

ich wende mich an Sie als interessierter Bürger und möchte höflich nachfragen, wie die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) in Thüringen verwendet wurden. Laut einer Pressemitteilung (1) der Thüringer Digitalagentur sind für 100% der Fördermittel an die Krankenhäuser in Thüringen verteilt, was sehr erfreulich ist.

1. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Verwendung der Mittel von insgesamt 111.558.883,94 € erhalten, aufgeschlüsselt nach allen im Thüringer Krankenhausplan genannten Krankenhäuser. Die kumulierte Fördersumme pro Krankenhaus ist ausreichend.

2. In der Pressemitteilung steht u.a. „ Somit konnte Thüringen die zugeteilten Mittel zu mehr als 99 Prozent auf die Projekte der Krankenhäuser verteilen “

Des Weiteren interessiert mich, wofür die maximal 1,115 Mio € ( weniger als 1% der Mittel) verwendet wurden und bitte um eine Aufstellung nach Dienstleister und der Kostensumme.

3. Eine weitere Frage, die ich gerne stellen würde, betrifft die Deadline zum 31.12.2024 für die Thüringer Krankenhäuser. Da Thüringen als einziges Bundesland einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn untersagt hat und laut BAS-Statistik die Anträge aus Thüringen erst sehr spät beim BAS eingegangen sind, würde ich gerne wissen, ob diese Deadline noch haltbar ist.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

(1) https://www.digitalagentur-thueringen.de/aktuelles/krankenhauszukunftsfonds-digitaloffensive-in-der-gesundheitsversorgung-geht-in-die-umsetzung/

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Jürgen Apel
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrten Damen und Herren, ich wende mich an Sie als interessierter Bür…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
Jürgen Apel
Betreff
Fördermittel für Digitaloffensive in der Gesundheitsversorgung in Thüringen [#277463]
Datum
27. April 2023 14:08
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrten Damen und Herren, ich wende mich an Sie als interessierter Bürger und möchte höflich nachfragen, wie die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZG) in Thüringen verwendet wurden. Laut einer Pressemitteilung (1) der Thüringer Digitalagentur sind für 100% der Fördermittel an die Krankenhäuser in Thüringen verteilt, was sehr erfreulich ist. 1. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Verwendung der Mittel von insgesamt 111.558.883,94 € erhalten, aufgeschlüsselt nach allen im Thüringer Krankenhausplan genannten Krankenhäuser. Die kumulierte Fördersumme pro Krankenhaus ist ausreichend. 2. In der Pressemitteilung steht u.a. „ Somit konnte Thüringen die zugeteilten Mittel zu mehr als 99 Prozent auf die Projekte der Krankenhäuser verteilen “ Des Weiteren interessiert mich, wofür die maximal 1,115 Mio € ( weniger als 1% der Mittel) verwendet wurden und bitte um eine Aufstellung nach Dienstleister und der Kostensumme. 3. Eine weitere Frage, die ich gerne stellen würde, betrifft die Deadline zum 31.12.2024 für die Thüringer Krankenhäuser. Da Thüringen als einziges Bundesland einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn untersagt hat und laut BAS-Statistik die Anträge aus Thüringen erst sehr spät beim BAS eingegangen sind, würde ich gerne wissen, ob diese Deadline noch haltbar ist. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! (1) https://www.digitalagentur-thueringen.de/aktuelles/krankenhauszukunftsfonds-digitaloffensive-in-der-gesundheitsversorgung-geht-in-die-umsetzung/ Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Apel Anfragenr: 277463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277463/ Postanschrift Jürgen Apel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrter Herr Apel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen folgende Informationen mi…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Fördermittel für Digitaloffensive in der Gesundheitsversorgung in Thüringen [#277463]
Datum
8. Mai 2023 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
841 Bytes


Sehr geehrter Herr Apel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen folgende Informationen mit: Frage 1: Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Verwendung der Mittel von insgesamt 111.558.883,94 € erhalten, aufgeschlüsselt nach allen im Thüringer Krankenhausplan genannten Krankenhäuser. Die kumulierte Fördersumme pro Krankenhaus ist ausreichend. Antwort: Die jeweilige Benennung der Höhe der Förderung pro Krankenhaus nach dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) lässt Rückschlüsse auf die Wirtschaftskraft des einzelnen Krankenhauses zu. Insbesondere unter Verweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist daher eine Mitteilung zu den angefragten Informationen nicht möglich. Frage 2: In der Pressemitteilung steht u.a. „Somit konnte Thüringen die zugeteilten Mittel zu mehr als 99 Prozent auf die Projekte der Krankenhäuser verteilen“ Des Weiteren interessiert mich, wofür die maximal 1,115 Mio. € ( weniger als 1% der Mittel) verwendet wurden und bitte um eine Aufstellung nach Dienstleister und der Kostensumme. Antwort: Die Förderung nach dem KHZF unterteilt sich in einen Bundesanteil (70 Prozent) und in einen Landesanteil (30 Prozent). Die den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel zustehenden Fördermittel des Bundes waren bis zum 31. Dezember 2021 durch vollständig gestellte Anträge auszuschöpfen. Dies wurde durch den Freistaat Thüringen zu rund 99,9 Prozent erreicht. Die verbleibenden Bundesfördermittel sind gem. § 14a Abs. 3 S. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bis Ablauf des Jahres 2023 an den Bundeshaushalt zurückzuführen. Die Gewährung einer Kofinanzierung durch die Landesmittel ist nach dem KHZF an die Bewilligung von Bundesmitteln geknüpft. Da nur ein sehr geringer Teil der dem Freistaat Thüringen zur Verfügung stehenden Bundesmittel nicht abgerufen werden konnte, war auch eine Bewilligung der korrespondierenden Landesmittel nicht möglich. Somit wurden neben den für die nach KHZF begünstigten Krankenhäuser keine weiteren Mittel bewilligt. Frage 3: Eine weitere Frage, die ich gerne stellen würde, betrifft die Deadline zum 31.12.2024 für die Thüringer Krankenhäuser. Da Thüringen als einziges Bundesland einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn untersagt hat und laut BAS-Statistik die Anträge aus Thüringen erst sehr spät beim BAS eingegangen sind, würde ich gerne wissen, ob diese Deadline noch haltbar ist. Antwort: Spätester Vorhabenbeginn für Projekte nach dem KHZF ist der 31.12.2024. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann nur genehmigt werden, wenn die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme gesichert. Ohne die jeweilige Bewilligung des Bundesanteils war dies im Einzelnen jedoch nicht der Fall. Die für den Krankenhauszukunftsfonds bewilligten Mittel sind bzw. werden durch den Freistaat Thüringen so etatisiert, dass sie den jeweiligen Projektverläufen bedarfsgerecht Rechnung tragen, sodass seitens des Landes die Finanzierung der Umsetzung aller Projekte gewährleistet ist. Nach § 5 Abs. 3h Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sind zwischen den Vertrags-parteien für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 Abschläge in Höhe von bis 2 Prozent auf die Rechnungsbeträge für voll- und teilstationäre Fälle zu vereinbaren, wenn ein Krankenhaus nicht alle in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) aufgezählten Dienste bereitgestellt. Die Umsetzung der nach KHZF geförderten Projekte ist einerseits grundsätzlich vom aufwendigen Bewilligungsverfahren und dessen Zeitläufen abhängig. Andererseits spielt vor allem auch die Marktlage, insbesondere die Verfügbarkeit von Kapazitäten entsprechender Anbieter eine entscheidende Rolle. Der Bund hat als Normgeber diese Entwicklungen erkannt und ist daher mit den Ländern im Austausch darüber, die Frist nach § 5 Abs. 3h KHEntgG zu verlängern. Beste Grüße