Förderprogramm Photovoltaik

Die Stadt Gütersloh hat im Februar 2023 einen Fördertopf für PV-Anlagen verabschiedet, diese Förderung von PV-Anlagen unterliegt Förderrichtlinien. Wieviele Anträge zur Förderung wurden konsistent in der angegebenen Reihenfolge eingereicht und im ersten Bearbeitungsprozess bewilligt? Wieviele Anträge wurden bisher beantragt, bewilligt und die Förderung ausgezahlt? Wieviele Anträge wurden im Januar und Februar gestellt? Wieviel Leistung (kWp) wurde im Zeitraum von Januar bis September 2023 bei der Stadt zur Förderung beantragt? Wieviel Speicher werden dabei eingesetzt? Wie hoch schätzen Sie die geförderte PV Leistung am Ende 2023?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderprogramm Photovoltaik [#288894]
Datum
22. September 2023 16:14
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Gütersloh hat im Februar 2023 einen Fördertopf für PV-Anlagen verabschiedet, diese Förderung von PV-Anlagen unterliegt Förderrichtlinien. Wieviele Anträge zur Förderung wurden konsistent in der angegebenen Reihenfolge eingereicht und im ersten Bearbeitungsprozess bewilligt? Wieviele Anträge wurden bisher beantragt, bewilligt und die Förderung ausgezahlt? Wieviele Anträge wurden im Januar und Februar gestellt? Wieviel Leistung (kWp) wurde im Zeitraum von Januar bis September 2023 bei der Stadt zur Förderung beantragt? Wieviel Speicher werden dabei eingesetzt? Wie hoch schätzen Sie die geförderte PV Leistung am Ende 2023?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288894/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich an den Fachbereich Umweltsch…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Förderprogramm Photovoltaik [#288894]
Datum
25. September 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich an den Fachbereich Umweltschutz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich im Folgenden Ihre Fragen: Wieviele Anträge zur Förd…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Förderprogramm Photovoltaik [#288894]
Datum
28. September 2023 13:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich im Folgenden Ihre Fragen: Wieviele Anträge zur Förderung wurden konsistent in der angegebenen Reihenfolge eingereicht und im ersten Bearbeitungsprozess bewilligt? Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Förderprogramms 132 Anträge für die Inbetriebnahme von PV-Anlagen gestellt und bewilligt. Dazu kommen 15 Anträge für energetische Sanierungen. Wieviele Anträge wurden bisher beantragt, bewilligt und die Förderung ausgezahlt? Von den 132 Anträgen für Solaranlagen, wurden im ersten Schritt alle 132 Anträge bewilligt. Die Förderung für 42 Vorhaben wurde bereits ausgezahlt. Die Bewilligung von 3 Vorhaben wurde bereits widerrufen, in diesen Fällen hat der Antragssteller den Auftrag zur Installation der Solaranlage erteilt, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Von den 15 Anträgen für energetische Sanierung sind im ersten Schritt alle 15 Anträge bewilligt worden. 3 Vorhaben wurden bereits abgeschlossen und haben Förderung erhalten. Eine Bewilligung musste aufgrund eines frühzeitigen Maßnahmenbeginns widerrufen werden. Wieviele Anträge wurden im Januar und Februar gestellt? Bis Ende Februar wurden 99 Anträge für PV-Anlagen und 6 Anträge für energetische Sanierung gestellt. Wieviel Leistung (kWp) wurde im Zeitraum von Januar bis September 2023 bei der Stadt zur Förderung beantragt? In diesem Zeitraum wurde Förderung für eine Gesamtleistung von 1.106,49 kWp beantragt. Die Förderrichtlinie enthält Obergrenzen der Leistung förderfähiger Anlagen. Eine Nach Ost-West ausgerichtete Anlage wird bspw. nur bis zu einer Größe von 9,9 kWp befördert. Falls ein Antragsteller eine größere Anlage in Betrieb genommen hat, wird der Anlagenteil der über 9,9 kWp liegt nicht bei der Angabe der geförderten Leistung berücksichtigt. Wieviel Speicher werden dabei eingesetzt? Elektrische Speicher sind kein Fördergegenstand im Sinne der Förderrichtlinie der Stadt Gütersloh. Es liegen keine gesicherten Informationen darüber vor, bei wie vielen Vorhaben zusätzlich Speicher installiert worden sind. Wie hoch schätzen Sie die geförderte PV Leistung am Ende 2023? Die Stadt Gütersloh hat keinen Einblick über die Fortschritte der verschiedenen Fördervorhaben. Die Bewilligungsbescheide sind 18 Monate gültig. Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass nicht die gesamte geförderte PV-Leistung i. H. v. 1.106,49 kWp bis Ende des Jahres in Betrieb genommen und abgerechnet wird. Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Sachstand zum Förderprogramm. Zuletzt berichtet wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 17.04.2023. Für weitere Details wird auf das Protokoll verwiesen. https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbe_FQreW0A3DzqpzwVc6wATInKZf62eRuA-wWcbKy39/Oeffentliche_Niederschrift_Ausschuss_fuer_Umwelt_und_Klimaschutz_17.04.2023.pdf#search=F%C3%B6rderprogramm%20F%C3%B6rderprogramms%20ausgesch%C3%B6pften Mit freundlichen Grüßen