Förderrichtlinie „Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID)“

Zur Herstellung von Transparenz bitte ich Sie, mir eine Übersicht der eingereichten Förderanträge/Projektskizzen mit ihrer Kurzbeschreibung zukommen zu lassen, die im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID)“ seit 2021 beim BMBF eingereicht und/oder im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bewertet worden sind.

Darüberhinaus übermitteln Sie mir bitte das Gesprächs- sowie das Ergebnisprotokoll des Begutachtungsverfahrens, das der Auswahl der geförderten Forschungsverbünde diente. Falls die institutionelle Zugehörigkeit sowie die Funktion der Mitglieder des Entscheidungsgremiums sowie der zu Rate gezogenen Experten:innen den Protokollen nicht entnommen werden kann, bitte ich zudem um eine Bereitstellung dieser Informationen.

Sieht das BMBF eine Verlängerung dieser Förderrichtlinie - vor allem im Hinblick auf die Einreichfrist der Anträge/Skizzen bis 14.07.2021 und damit verbundenem Umstand, dass noch kaum universitäre Long-Covid-Ambulanzen und somit Wissen und Erfahrungen zu Spätsymptomen von Sars-Cov2 vorhanden sein dürfte- über das Jahr 2024 vor?

Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle sowie um kurze Benachrichtigung an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
Valentina Beiz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Herstellung von Transparenz bitte…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Förderrichtlinie „Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID)“ [#303714]
Datum
20. März 2024 19:03
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Herstellung von Transparenz bitte ich Sie, mir eine Übersicht der eingereichten Förderanträge/Projektskizzen mit ihrer Kurzbeschreibung zukommen zu lassen, die im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID)“ seit 2021 beim BMBF eingereicht und/oder im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bewertet worden sind. Darüberhinaus übermitteln Sie mir bitte das Gesprächs- sowie das Ergebnisprotokoll des Begutachtungsverfahrens, das der Auswahl der geförderten Forschungsverbünde diente. Falls die institutionelle Zugehörigkeit sowie die Funktion der Mitglieder des Entscheidungsgremiums sowie der zu Rate gezogenen Experten:innen den Protokollen nicht entnommen werden kann, bitte ich zudem um eine Bereitstellung dieser Informationen. Sieht das BMBF eine Verlängerung dieser Förderrichtlinie - vor allem im Hinblick auf die Einreichfrist der Anträge/Skizzen bis 14.07.2021 und damit verbundenem Umstand, dass noch kaum universitäre Long-Covid-Ambulanzen und somit Wissen und Erfahrungen zu Spätsymptomen von Sars-Cov2 vorhanden sein dürfte- über das Jahr 2024 vor? Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle sowie um kurze Benachrichtigung an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 303714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303714/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.03.2024 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinema…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.03.2024
Datum
19. April 2024 11:24
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bersicht-projektsskizzen.pdf
84,2 KB
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 624-18501/62(2024) Berlin, 19.04.2024 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.03.2024 Sehr geehrte Frau Beiz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 20.03.2024 zur Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID)“. Die beantragten amtlichen Informationen werden Ihnen in dem aus der Begründung ersichtlichen Umfang erteilt. Begründung: Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen, soweit es sich um amtliche Informationen handelt. Amtliche Informationen sind gemäß § 2 Abs. 1 IFG alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze sind diesem Bescheid folgende amtlichen Informationen beigefügt: Eine Verlängerung der Förderrichtlinie „Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19 (Long-COVID)“ ist nicht vorgesehen. Die Ziele der Förderrichtlinie sind mit den geförderten Projekten in großen Teilen erreicht worden und werden als abgeschlossene Ergebnisse umgesetzt. Eine Auflistung der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekte in der oben genannten Förderrichtlinie sowie der eingereichten Skizzen, die sich im wettbewerblichen Verfahren nicht durchsetzen konnten, entnehmen Sie bitte der Anlage. Alle eingereichten Skizzen wurden einem wissenschaftlichen Begutachtungsprozess unterzogen und gemäß der in der Förderrichtlinie aufgeführten Kriterien auf ihre wissenschaftliche Exzellenz hin begutachtet. Das Ergebnisprotokoll des Begutachtungsverfahrens liegt dem BMBF nicht vor. Wir verweisen hierzu auf den insofern zuständigen DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn. Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die angefügten Dokumente nicht ersichtlich. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen