Förderung Bundeselternrat/Bundesschülerkonferenz (2020/2021)

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten mir folgende Informationen zuzusenden:

1. Inwiefern wird der Bundeselternrat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt?
2. Welche Geldmittel hat der Bundeselternrat in den Kalenderjahren 2020 und 2021 bekommen?
3. Inwiefern wird die Bundesschülerkonferenz durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt?
4. Welche Geldmittel hat die Bundesschülerkonferenz in den Kalenderjahren 2020 und 2021 bekommen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung Bundeselternrat/Bundesschülerkonferenz (2020/2021) [#252572]
Datum
3. Juli 2022 12:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten mir folgende Informationen zuzusenden: 1. Inwiefern wird der Bundeselternrat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt? 2. Welche Geldmittel hat der Bundeselternrat in den Kalenderjahren 2020 und 2021 bekommen? 3. Inwiefern wird die Bundesschülerkonferenz durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt? 4. Welche Geldmittel hat die Bundesschülerkonferenz in den Kalenderjahren 2020 und 2021 bekommen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252572/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 4. März 2022 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 4. März 2022
Datum
4. Juli 2022 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 324-18501/90(2022) Berlin, den 04.07.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 3. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang betr. Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den Bundeselternrat und die Bundesschülerkonferenz. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: * Inwiefern wird der Bundeselternrat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt? Antwort: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt den Bundeselternrat im Zuge der Projektförderung bei der Organisation von bundesweit wirkenden Seminaren und Tagungen. * Welche Geldmittel hat der Bundeselternrat in den Kalenderjahren 2020 und 2021 bekommen? Antwort: Der Bundeselternrat erhielt über Projektförderung 2020 140.645,73 € und 2021 109.358,55 €. * Inwiefern wird die Bundesschülerkonferenz durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt? Antwort: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Bundesschülerkonferenz im Zuge der Projektförderung bei der Organisation von bundesweit wirkenden Seminaren und Tagungen. * Welche Geldmittel hat die Bundesschülerkonferenz in den Kalenderjahren 2020 und 2021 bekommen? Antwort: Die Bundesschülerkonferenz erhielt über Projektförderung 2020 25.698,69 € und 2021 23.776,85 €. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Paetz