Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim

Anfrage an: Stadt Müllheim

Den Antrag, den die Stadtverwaltung Müllheim zur Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg gestellt hat.

Der Förderantrag wurde bewilligt und die Hochwasserschutzmaßnahme mit 2,47 Mio. Euro bezuschusst (s. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert- sanierung-der-daemme-von-hochwasserentlastungskanal-1).

Ergebnis der Anfrage

Anstatt des vollständigen Antrags wurde lediglich das Anschreiben und das Inhaltsverzeichnis des Antrags übermittelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Björn Stoltze
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Antrag, den die Stadtverwaltun…
An Stadt Müllheim Details
Von
Björn Stoltze
Betreff
Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
8. Dezember 2023 11:43
An
Stadt Müllheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Antrag, den die Stadtverwaltung Müllheim zur Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg gestellt hat. Der Förderantrag wurde bewilligt und die Hochwasserschutzmaßnahme mit 2,47 Mio. Euro bezuschusst (s. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert- sanierung-der-daemme-von-hochwasserentlastungskanal-1).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Björn Stoltze Anfragenr: 294436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294436/ Postanschrift Björn Stoltze << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Björn Stoltze
Stadt Müllheim
Sehr geehrter Herr Stoltze, mit Anfrage vom 08.12.23 per E-Mail via der Plattform „FragDenStaat“ baten Sie um Zus…
Von
Stadt Müllheim
Betreff
Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
27. Dezember 2023 14:53
Status
Warte auf Antwort
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25,6 KB


Sehr geehrter Herr Stoltze, mit Anfrage vom 08.12.23 per E-Mail via der Plattform „FragDenStaat“ baten Sie um Zusendung des Antrags, den die Stadtverwaltung Müllheim zur Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg gestellt hat. Sie präzisierten, dass Ihr Antrag ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) sei, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen seien. Auf dem von Ihnen eröffneten Kommunikationsweg ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. Gründe: Zu 1) Da die Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland keinen Antrag auf Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim (heute: Müllheim im Markgräflerland) beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg gestellt hat, liegen auch keine amtlichen Informationen bei der Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland vor. Ein Informationszugang ist daher – auch zu einem späteren Zeitpunkt - nicht möglich. Zu 2) Der begehrte Informationszugang wird als ein solcher in einfachen Fällen bewertet. Es werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Müllheim i. M., Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim i. M. oder beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
Björn Stoltze
Guten Tag, mit Hinblick auch Ihre Antwort formuliere ich meine Anfrage wie folgt: Bitte senden Sie mir Folgendes…
An Stadt Müllheim Details
Von
Björn Stoltze
Betreff
AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
27. Dezember 2023 15:23
An
Stadt Müllheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Hinblick auch Ihre Antwort formuliere ich meine Anfrage wie folgt: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Antrag, den die Stadtverwaltung Müllheim zur Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim gestellt hat. Dieser Antrag wurde bewilligt und daraufhin die Maßnahme mit 2,47 Mio. Euro bezuschusst, wie der folgenden Presseerklärung des Landes Baden-Württemberg zu entnehmen ist: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert- sanierung-der-daemme-von-hochwasserentlastungskanal-1) Mit freundlichen Grüßen Björn Stoltze Anfragenr: 294436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294436/ Postanschrift Björn Stoltze << Adresse entfernt >>
Björn Stoltze
Guten Tag, falls sich der link in meiner vorigen Nachricht nicht korrekt öffnet, finden Sie hier anbei den pdf-Au…
An Stadt Müllheim Details
Von
Björn Stoltze
Betreff
AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
27. Dezember 2023 16:33
An
Stadt Müllheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, falls sich der link in meiner vorigen Nachricht nicht korrekt öffnet, finden Sie hier anbei den pdf-Ausdruck der vorgenannten Presseerklärung. Ich gehe davon aus, dass das angefragte Dokument damit ausreichend präzisiert ist und dem Antrag somit keine weiteren formalen Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Björn Stoltze Anhänge: - land-foerdert-sanierung-der-daemme-von-hochwasserentlastungskanal-1.pdf Anfragenr: 294436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294436/ Postanschrift Björn Stoltze << Adresse entfernt >>
Stadt Müllheim
Sehr geehrter Herr Stoltze, die Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Run…
Von
Stadt Müllheim
Betreff
AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
29. Januar 2024 17:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stoltze, die Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim i. M. ist ein Teil des Gesamtkonzeptes zum Hochwasserschutz der Stadt. Dieses beinhaltet auch beispielsweise Objektschutzmaßnahmen in der Innenstadt sowie die Installation einer Fernwirktechnik, um die Steuerung der Hochwasserrückhaltebecken zu optimieren. Passgenaue bauliche und organisatorische Vorsorge- und Katastrophenschutzmaßnahmen basieren daher auf der ganzheitlichen Betrachtung und der Wechselwirkung isolierter örtlicher Maßnahmen untereinander und Gegeneinander. Ich weise daher daraufhin, dass eine isolierte Betrachtung nur eines Teils des Gesamtkonzepts möglicherweise Ihr Lagebild verfälscht. Darüber hinaus ist die Antragstellung, -bewilligung und -umsetzung ein Prozess im Fluss. D.h. je weiter die Maßnahmen fortgeschritten sind, desto mehr Förderung wird gewährt, wobei sich z.B. in jedem Kalenderjahr mindestens eine Hochwasserschutzmaßnahme in der Umsetzung befinden muss. Es liegt in der Natur der Sache, dass die verschiedenen, o.g. Bauabschnitte mitunter verzahnt sind und sich stetig weiterentwickeln. D. h. im Umkehrschluss aber auch, dass der Arbeitsstand in der Realität sich vom Arbeitsstand der Förderantragstellung unterscheiden kann. Unter Berücksichtigung dieser vorgenannten Ausführungen liegen für die von Ihnen begehrte Auskunft zu Maßnahmen zur Ertüchtigung der Dämme entlang des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs umfangreiche Informationen vor. Nach Sichtung des Vorgangs übersteigen die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro. Im Einzelnen: Position 1: Hausinterne Anforderung Förderantragsunterlagen der befassten Fachbereiche, Durchsicht, Ordnen Verfahrensakte inkl. rechtlicher Prüfung auf z.B. notwendige Schwärzungen und Übermittlung an Sie sowie Erstellung eines notwendigen Gebührenbescheids. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt beträgt die allgemeine Verwaltungsgebühr 10,00 €/ZE. Voraussichtlicher Aufwand (1 Arbeitstag) in Minuten: 427 Minuten = 43 Zeiteinheiten à 10 € = 430 € Position 2: Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. Gemäß lfd. Nr. 3.1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt betragen diese je schwarz/weiß Kopie DIN A4 0,50 €/Seite. Voraussichtlicher Umfang: 127 Seiten à 0,50 €/Seite = 63,50 € Voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen insgesamt 493,50 €. Als informationspflichtige Stelle haben wir Sie als antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags aufzufordern, was ich hiermit tue. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, sofern Sie die Weiterverfolgung Ihres Antrags nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung gegenüber der Stadt als informationspflichtiger Stelle erklären. Zwischen Absendung der Information der voraussichtlichen Höhe der Kosten und zur Aufforderung zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags und dem Zugang Ihrer Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gehemmt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Müllheim i. M., Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim i. M. oder beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau, einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
Björn Stoltze
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Für den Zweck meiner Anfrage ist der von Ih…
An Stadt Müllheim Details
Von
Björn Stoltze
Betreff
AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
31. Januar 2024 21:21
An
Stadt Müllheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Für den Zweck meiner Anfrage ist der von Ihnen quantifizierte Arbeitsaufwand allerdings nicht gerechtfertigt. Insofern ist es vorerst ausreichend, wenn Sie mir lediglich das Anschreiben und das Inhaltsverzeichnis des Förderantrags zusenden. Aus dem Anschreiben sollte hervorgehen, an welche Stelle der Antrag gerichtet wurde und um welches Förderprogramm es sich handelt. Wenn nach Sichtung der o.g. Seiten des Förderantrags noch weiterer Informationsbedarf besteht, werde ich mich melden. Nach dieser Einschränkung gehe ich davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand handelt und insofern keine Gebühren anfallen. Sollte diese einfache Aktenauskunft Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Björn Stoltze Anfragenr: 294436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294436/ Postanschrift Björn Stoltze << Adresse entfernt >>

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Stadt Müllheim
Sehr geehrter Herr Stoltze, anbei erhalten Sie die erbetene Information in o.g. Sache. Diese ergeht kostenfrei. W…
Von
Stadt Müllheim
Betreff
AW: Förderung der Sanierung der Dämme des Hochwasserentlastungskanals Hügelheimer Runs in Müllheim [#294436]
Datum
13. Februar 2024 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stoltze, anbei erhalten Sie die erbetene Information in o.g. Sache. Diese ergeht kostenfrei. Wir betrachten den Vorgang nun als erledigt. Mit freundlichen Grüßen