Förderung des Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an die UOKG

auf der Internetseite der „Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.“ (UOKG e.V.) ist ersichtlich, dass dieser Verein vom Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert wird.

Frage 1:
Wie hoch waren die finanziellen Unterstützungen des Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die in den Jahren 2012 bis 2022 an die UOKG e.V. geflossen sind?

Frage 2: Für welche Zwecke werden diese Steuergelder der UOKG zur Verfügung gestellt?

Frage 3: Ist die UOKG verpflichtet jährlich einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Steuergelder Ihrer Behörde vorzulegen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Johann Weber
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf de…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
Johann Weber
Betreff
Förderung des Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an die UOKG [#293065]
Datum
22. November 2023 09:29
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Internetseite der „Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.“ (UOKG e.V.) ist ersichtlich, dass dieser Verein vom Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert wird. Frage 1: Wie hoch waren die finanziellen Unterstützungen des Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die in den Jahren 2012 bis 2022 an die UOKG e.V. geflossen sind? Frage 2: Für welche Zwecke werden diese Steuergelder der UOKG zur Verfügung gestellt? Frage 3: Ist die UOKG verpflichtet jährlich einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Steuergelder Ihrer Behörde vorzulegen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 293065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293065/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Anfrage nach dem Berliner IFG Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. November 2022. Die …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Berliner IFG
Datum
24. November 2023 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. November 2022. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen den Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Dieser wird zwar nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Beauftragten oder die Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen aber Details der Arbeit des Beauftragten, über die Ihnen nur der Beauftragte selbst, nicht aber das Abgeordnetenhaus Auskunft geben kann. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben, verweise ich Sie hinsichtlich Ihrer Anfrage an die zuständige Stelle : Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Franz-Jacob-Str. 4 B 10369 Berlin Tel.: (030) 24 07 92 ? 0 Fax: (030) 24 07 92 ? 99 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen