Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte prüfen, welche Rechtsvorschriften für den Antragsweg zu o.g. Förderung existieren/existierten und wie diese genau lauten.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

- Regelung(en)
- Verordnung(en)
- Durchführungsverordnung(en)
- Protokolle
- Memoranden

die Durchführung der Antragstellung für das Förderungsprogramm KfW55EE als Zuschuss für private Bauherren betreffend.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte prüfen, welche Rechtsvorschriften für den …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
8. Juni 2022 14:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte prüfen, welche Rechtsvorschriften für den Antragsweg zu o.g. Förderung existieren/existierten und wie diese genau lauten. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: - Regelung(en) - Verordnung(en) - Durchführungsverordnung(en) - Protokolle - Memoranden die Durchführung der Antragstellung für das Förderungsprogramm KfW55EE als Zuschuss für private Bauherren betreffend. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250879/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang n…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
16. Juni 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 08. Juni 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIC3 - „Förderung Gebäudeenergie“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag zum Thema „Förderung des energieeffizienten Neubaus mit dem Niveau eines Effizienzhauses 55 EE für private Bauherren“. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juni 2022. Sie fragen unter Beruf…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
24. Juni 2022 13:43
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juni 2022. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) nach Rechtsvorschriften zur Förderung für energieeffizientes Bauen für private Bauherren nach Effizienzhausstandard 55 EE. Da es sich hierbei nicht um amtliche Informationen im Sinne des IFG und/oder UIG handelt, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Gerne beantworten wir Ihr Anliegen jedoch als einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer kostenfreien Bürgeranfrage. Bereits Anfang November wurde angekündigt die Neubauförderung für Effizienzhäuser 55 (dies umfasst die Effizienzhausstufen EH 55, EH 55 EE und EH 55 NH) zum 31. Januar 2022 auslaufen zu lassen, da sich der Effizienzstandard 55 bereits weitgehend als Neubaustandard durchgesetzt hat. Der daraus resultierende bisher beispiellose Antragsboom hat die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen, so dass die KfW angesichts der vorläufigen Haushaltsführung am 24. Januar 2022 einen kurzfristigen Antragsstopp verhängen musste. Mit dem Förderstopp wurde die Förderung nach EH 55-Standard damit eine Woche früher als geplant endgültig eingestellt. Eine zeitlich befristete Ausnahme gilt nur für Betroffene des Hochwassers von 2021. Aktuell werden nur noch Wohngebäude mit Effizienzniveau 40 Nachhaltigkeit (EH 40 NH) gefördert (Dies entspricht der Stufe 2 der neuausgerichteten Neubauförderung). Verpflichtende Voraussetzung für die Förderung ist damit das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“. Nähere Informationen zu den aktuell geltenden neuen Förderkonditionen zu EH/EG 40 NH können Sie unserer Pressemitteilung (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pres...) oder den entsprechenden Produktseiten der KfW entnehmen. Die Neubauförderung wird nur noch in der Kreditvariante angeboten und läuft maximal bis zum 31. Dezember 2022, da ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ folgt (Stufe 3 der neuausgerichteten Neubauförderung). Das Förderprogramm Klimafreundliches Bauen wird aktuell noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Förderrichtlinie zur BEG WG können Sie hier finden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/.... Dort finden Sie sowohl die aktuellste Version, als auch die Vorgängerversionen. Umfassende Informationen rund um die Antragstellung in der Zuschussvariante finden Sie auf der Programmseite der KfW: www.kfw.de/461<http://www.kfw.de/461>. Bitte beachten Sie, dass die Zuschussvariante in der BEG WG nur noch für Sanierungsvorhaben beantragbar ist bzw. im Neubau nur noch für Hochwasseropfer offen steht. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort, darf jedoch darauf hinweisen, dass die Antwort …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
26. Juni 2022 23:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort, darf jedoch darauf hinweisen, dass die Antwort in keiner Weise zu den von mir gestellten Anträgen passt. Ihre Antwort bezieht sich auf gegenwärtige politische Gegebenheiten (Legislative) und die tatsächlichen Auswirkungen des Förderstopps. ich möchte jedoch abstrakt die zugehörige Aktenlage prüfen. Hierzu gehören interne Rechtsvorschriften für den Antragsweg zu o.g. Förderung existieren/existierten und wie diese genau lauten, bzw. die Kommunikation zwischen der KfW und dem zuständigen Ministerium. Ich muss daher an meinen Antrag nochmals konkretisieren, und hiermit nochmals darum bitten, dass Sie mir Folgendes zukommen lassen: 1. Sämtliche Interne Protokolle und Memoranden sowie Korrespondenzen und E-Mails zwischen der KfW und dem zuständigen Ministerium die Ausgestaltung der Antragstellung betreffend, 2. Sämtliche Interne Protokolle und Memoranden sowie sämtliche Korrespondenzen und E-Mails zwischen der KfW und dem zuständigen Ministerium den Förderstopp am 24.1.2022 und die zeitweise Wiederaufnahme der Förderung 2022 betreffend, die Förderung von Neubauten (EE55-40Plus) betreffend, zwischen dem 1.1.2021 und heute Um nunmehr zeitnahe Antwort wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250879/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: IFG-Antrag: Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
8. Juli 2022 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 26. Juni 2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIC3 „Förderung Gebäudeenergie“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema „Neubauförderung“. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung für Energieeffizientes Bauen für pri…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag: Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
24. Juli 2022 15:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55"“ vom 08.06.2022 (#250879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 26. Juni 2022 weisen Sie darauf hin, dass die Ihnen am 24. …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zwischennachricht: IFG-Antrag: Förderung für Energieeffizientes Bauen für private Bauherren (auch bekannt als "KfW Förderungen EE 55" [#250879]
Datum
29. Juli 2022 16:36
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 26. Juni 2022 weisen Sie darauf hin, dass die Ihnen am 24. Juni 2022 zugegangene Antwort auf Ihre Bürgeranfrage vom 8. Juni 2022 zu den Rechtsvorschriften der Förderung für energieeffizientes Bauen für private Bauherren nach Effizienzhaus-Stufe 55 EE keine amtlichen Informationen zur Durchführung der Antragstellung umfasst. Wir verstehen Ihre weitergehende Aufforderung als erstmaligen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG, mit dem Sie im Hinblick auf die Förderung von Neubauten (EH 55 / EH 40) die Zusendung sämtlicher interner Protokolle und Memoranden sowie Korrespondenzen und E-Mails zwischen der KfW und dem zuständigen Ministerium die Ausgestaltung der Antragstellung betreffend sowie die Zusendung sämtlicher interner Protokolle und Memoranden sowie sämtlicher Korrespondenzen und E-Mails zwischen der KfW und dem zuständigen Ministerium den Förderstopp am 24. Januar 2022 und die Wiederaufnahme der Förderung 2022 betreffend aus der Zeit zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 26. Juni 2022 beantragen. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die IFG-Gebührenverordnung sieht hier Gebühren bis max. 500 EUR vor. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Voraussichtlich dürften sich die Gebühren aber im unteren Drittel des einschlägigen Gebührenrahmens bewegen. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Bitte teilen Sie daher mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren wünschen. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten, und lassen mir noch Ihre zustellungsfähige Adresse zukommen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen