Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage

ich bitte um Mitteilung, an welche Organisationen Fördermittel zum Thema Gewaltschutz gewährt werden. Bitte aufgeteilt nach Jahren 2018 - 2022 und nach Geschlecht (geschlechtsneutral, Schutz von Frauen, Schutz von Männern).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
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Markus Witt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Mitteilung, an welche Or…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage [#269344]
Datum
3. Februar 2023 10:18
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Mitteilung, an welche Organisationen Fördermittel zum Thema Gewaltschutz gewährt werden. Bitte aufgeteilt nach Jahren 2018 - 2022 und nach Geschlecht (geschlechtsneutral, Schutz von Frauen, Schutz von Männern).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 269344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269344/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Witt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Februar 2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage [#269344]
Datum
3. Februar 2023 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Februar 2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das BMFSFJ bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/informationen-zur-verarbeitung-personenbezogener-daten/99428 Mit freundlichen Grüßen
Markus Witt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage“ vom 03.02.…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
AW: Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage [#269344]
Datum
8. März 2023 07:33
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage“ vom 03.02.2023 (#269344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Witt

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Mail vom 08. März 2023. Wie wir Ihnen bereits mit Zwischennachricht…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Förderung von Projekten zum Gewaltschutz - IFG-Anfrage [#269344]
Datum
10. März 2023 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Mail vom 08. März 2023. Wie wir Ihnen bereits mit Zwischennachricht vom 3. Februar 2023 (Anhang) mitteilten, ist der Antrag in Bearbeitung. Dabei hat sich ergeben, dass Ihre Anfrage der Konkretisierung bedarf: Zu welchen Themen- und Arbeitsbereichen des BMFSFJ konkret beantragen Sie Auskunft über Projekte zum Gewaltschutz für Menschen ab dem 18. Lebensjahr ("Frauen", "Männer", geschlechtsneutral) und über welche Art von Projekten - Informationsveranstaltungen, Präventionsarbeit und / oder Unterstützung von Betroffenen von Gewalt, Forschungsprojekte - beantragen Sie Informationen? In unserer Zwischennachricht vom 03. Februar 2023 hatten wir auf Gebührenpflichtigkeit Ihres Antrags hingewiesen, da es für die Bearbeitung vom Verwaltungsaufwand her keine gebührenfreie einfache Anfrage mehr ist. Wir bitten um Rückmeldung hinsichtlich der Konkretisierung und Gebührenpflicht, so dass Ihr Antrag sachgerecht weiter bearbeitet werden kann. Anderenfalls ruht das Verwaltungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen