Förderungen / Zuschüsse an IU Internationale Hochschule

Eine Übersicht aller Zahlungen (direkt oder indirekt), Steuererleichterungen und/oder Sachförderungen an die IU Internationale Hochschule (ehemals IUBH), die Muttergesellschaft IU Group (bzw. Deren Vorläufer) oder Tochter-/Schwestergesellschaften der Hochschule, die im Rahmen der Ansiedlung bzw. im Nachgang des Umzugs der Hochschule nach Erfurt (Sitzverlagerung) vom Ministerium oder anderen Organen der Landesregierung geleistet wurden, sei es im Zuge einer Wirtschaftsförderung oder anderer Programme im wissenschaftlichen Bereich.

Ergebnis der Anfrage

Es konnten keine Zahlungen an die Hochschule oder die Bildungsgruppe festgestellt werden. Die Anfrage verlief erfolglos.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Philipp Höllermann
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Zahlunge…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
Philipp Höllermann
Betreff
Förderungen / Zuschüsse an IU Internationale Hochschule [#289464]
Datum
3. Oktober 2023 13:59
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller Zahlungen (direkt oder indirekt), Steuererleichterungen und/oder Sachförderungen an die IU Internationale Hochschule (ehemals IUBH), die Muttergesellschaft IU Group (bzw. Deren Vorläufer) oder Tochter-/Schwestergesellschaften der Hochschule, die im Rahmen der Ansiedlung bzw. im Nachgang des Umzugs der Hochschule nach Erfurt (Sitzverlagerung) vom Ministerium oder anderen Organen der Landesregierung geleistet wurden, sei es im Zuge einer Wirtschaftsförderung oder anderer Programme im wissenschaftlichen Bereich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Höllermann Anfragenr: 289464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289464/ Postanschrift Philipp Höllermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Höllermann
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrter Herr Höllermann, in der untenstehenden E-Mail bitten Sie um eine Empfangsbestätigung für Ihren Antr…
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
AW: Förderungen / Zuschüsse an IU Internationale Hochschule [#289464]
Datum
9. Oktober 2023 17:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Höllermann, in der untenstehenden E-Mail bitten Sie um eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag. Diese möchte ich Ihnen hiermit zukommen lassen. Die Bearbeitung Ihres Antrags wurde im TMWWDG dem Referat 43 aufgrund seiner Zuständigkeit für die Angelegenheiten der nichtstaatlichen Hochschulen - darunter die der IU Internationalen Hochschule - zugewiesen. Nach inhaltlicher Prüfung Ihres Antrags werden wir unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrter Herr Höllermann, wie mit E-Mail vom 09.10.2023 zugesagt, möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Anf…
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
WG: Förderungen / Zuschüsse an IU Internationale Hochschule [#289464]
Datum
2. November 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
174 Bytes


Sehr geehrter Herr Höllermann, wie mit E-Mail vom 09.10.2023 zugesagt, möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage „Förderungen/Zuschüsse an IU Internationale Hochschule“ zukommen lassen. Sie erbitten eine Übersicht aller Zahlungen (direkt oder indirekt), Steuererleichterungen und/oder Sachförderungen an die IU Internationale Hochschule (ehemals IUBH), die Muttergesellschaft IU Group (bzw. Deren Vorläufer) oder Tochter-/Schwestergesellschaften der Hochschule, die im Rahmen der Ansiedlung bzw. im Nachgang des Umzugs der Hochschule nach Erfurt (Sitzverlagerung) vom Ministerium oder anderen Organen der Landesregierung geleistet wurden, sei es im Zuge einer Wirtschaftsförderung oder anderer Programme im wissenschaftlichen Bereich. Angaben zu Ihren Fragen kann ich Ihnen ausschließlich für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG) mitteilen: Die IU Internationale Hochschule hat ihren Sitz in Erfurt/Thüringen seit September 2019. Seit dem hat sie/haben die genannten Einrichtungen vom TMWWDG weder im Zuge einer Wirtschaftsförderung noch anderer Programme im wissenschaftlichen Bereich Zahlungen oder Sachförderungen erhalten. Ihre Fragen andere Organe der Landesregierung betreffend, können von hier nicht beantwortet werden, da im TMWWDG keine entsprechenden Informationen vorliegen und das TMWWDG hierüber auch nicht verfügungsberechtigt wäre (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG)). Mir sind auch keine weiteren Stellen bekannt, die ich Ihnen hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen benennen könnte. Gegebenenfalls müssten Sie in jedem aus Ihrer Sicht fachlich in Betracht kommenden Ressort und dem Finanzamt Erfurt nachfragen. Die von Ihnen erbetene Weiterleitung Ihrer Anfrage an evtl. zuständige verfügungsberechtigte Stellen ist nicht möglich, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Wegen des geringfügigen Aufwandes werden für die Erteilung der Auskunft keine Kosten erhoben (§ 15 Abs. 1 Satz 4 ThürTG i. V. m. § 4 Abs. 1 Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz). Auf die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, weise ich vorsorglich hin. Mit freundlichen Grüßen