Förderungskosten Kunstraum im Aquis Plaza

die Art und Höhe der Förderung des Kunstraums im Aquis Plaza

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderungskosten Kunstraum im Aquis Plaza [#301681]
Datum
1. März 2024 22:04
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Art und Höhe der Förderung des Kunstraums im Aquis Plaza
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/301681/upload/9aa720a4e51421bc3d47fe1f2b436f2fb9ccfacc/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Aachen
Ihr Auskunftsbegehren nach §§ 4, 5 IFG NRW mit E-Mail vom 01.03.2024; Art und Höhe der Förderung Kunstraum Aquis P…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren nach §§ 4, 5 IFG NRW mit E-Mail vom 01.03.2024; Art und Höhe der Förderung Kunstraum Aquis Plaza
Datum
19. März 2024 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Auskunftsbegehren wurde mir aufgrund der zentralen Zuständigkeit des Fachbereichs Recht für Anfragen nach dem IFG NRW zuständigkeitshalber weitergeleitet. Ihre Anfrage wurde hier unter dem Aktenzeichen D 292-24 geführt und bearbeitet. Beigefügt übersende ich Ihnen zu Ihrer Information die Pressemitteilung der Stadt Aachen zum Neuen Kunstraum im Aquis Plaza. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Förderung zum Zwecke der Leerstandsbelebung in der Innenstadt im Rahmen des Fokusjahrs Adalbertstraße erfolgte und die Förderungskosten für die künstlerische Gestaltung des Raumes 4.995,66 € brutto betragen. Mit freundlichen Grüßen