Förderungspraxis des deutschen Literaturfonds e.V.

Bis 2015 wurde der Deutsche Literaturfonds e.V. durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert.

1. Wie viele Bewerbungen um Werkstipendien für Autoren sind bis 2015 beim Deutschen Literaturfonds e.V. eingegangen? Bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden.

2. Wie viele Bewerbungen kamen jeweils aus Berlin? Bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden.

3. Wer erhielt bis 2015 ein Werkstipendium, und wo lebte er zur Zeit der Bewerbung? Bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden. Hinweis: Auf der Intenet-Seite des Deutschen Literaturfonds e.V. gibt es zwar eine Liste sämtlicher geförderter Autoren, nicht jedoch eine Aufschlüsselung, wann und wie oft sie gefördert wurden, oder eine Angabe ihres Wohnorts. Ein Verweis auf die Internetseite ist somit nicht hinreichend, Frage 3 zu beantworten.

4. Seit 2017 werden die geförderten Autoren auf der Website des Deutschen Literarturfonds e.V. mit Wohnort angegeben. Warum wurde dies zuvor unterlassen?

5. In den Bewerbungsbedingungen des Deutschen Literaturfonds e.V. wird keine Anonymisierung der Bewerber gefordert. Ist Ihnen bekannt, aus welchem Grund der Verein hierauf verzichtet?

6. Aus welchen Mitgliedern bestand das Kuratorium, das über die Vergabe von Werkstipendien entschied? Bitte mit Aufstellung nach Jahresrunden.

7. Wer hat ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge eines Kuratoriumsmitglieds des Deutschen Literaturfonds e.V., wenn dieses ausscheidet, und wie wird über die Nachfolge entschieden?

8. Aus welchem Grund ging die Förderung des Deutschen Literaturfonds e.V. von der KSB auf die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien über?

9. Inwiefern wurde die satzungsgemäße Arbeit der Deutschen Literaturfonds e.V. durch die KSB als Geldgeber überprüft?

10. Sind Ihnen Zweifel an der satzungsgemäßen Arbeit des Deutsche Literaturfonds e.V. bekannt?

11. Sind Sie im Besitz von Jahrbüchern, Tätigkeitsberichten und Pressemitteilungen zur Vergabe der Werkstipendien des Deutschen Literaturfonds e.V.? Falls ja, bitte ich darum, sie mir vollständig zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Uwe Durst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bis 2015 wurde der Deutsche Literatur…
An Kulturstiftung des Bundes Details
Von
Uwe Durst
Betreff
Förderungspraxis des deutschen Literaturfonds e.V. [#279691]
Datum
24. Mai 2023 11:44
An
Kulturstiftung des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bis 2015 wurde der Deutsche Literaturfonds e.V. durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert. 1. Wie viele Bewerbungen um Werkstipendien für Autoren sind bis 2015 beim Deutschen Literaturfonds e.V. eingegangen? Bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden. 2. Wie viele Bewerbungen kamen jeweils aus Berlin? Bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden. 3. Wer erhielt bis 2015 ein Werkstipendium, und wo lebte er zur Zeit der Bewerbung? Bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden. Hinweis: Auf der Intenet-Seite des Deutschen Literaturfonds e.V. gibt es zwar eine Liste sämtlicher geförderter Autoren, nicht jedoch eine Aufschlüsselung, wann und wie oft sie gefördert wurden, oder eine Angabe ihres Wohnorts. Ein Verweis auf die Internetseite ist somit nicht hinreichend, Frage 3 zu beantworten. 4. Seit 2017 werden die geförderten Autoren auf der Website des Deutschen Literarturfonds e.V. mit Wohnort angegeben. Warum wurde dies zuvor unterlassen? 5. In den Bewerbungsbedingungen des Deutschen Literaturfonds e.V. wird keine Anonymisierung der Bewerber gefordert. Ist Ihnen bekannt, aus welchem Grund der Verein hierauf verzichtet? 6. Aus welchen Mitgliedern bestand das Kuratorium, das über die Vergabe von Werkstipendien entschied? Bitte mit Aufstellung nach Jahresrunden. 7. Wer hat ein Vorschlagsrecht für die Nachfolge eines Kuratoriumsmitglieds des Deutschen Literaturfonds e.V., wenn dieses ausscheidet, und wie wird über die Nachfolge entschieden? 8. Aus welchem Grund ging die Förderung des Deutschen Literaturfonds e.V. von der KSB auf die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien über? 9. Inwiefern wurde die satzungsgemäße Arbeit der Deutschen Literaturfonds e.V. durch die KSB als Geldgeber überprüft? 10. Sind Ihnen Zweifel an der satzungsgemäßen Arbeit des Deutsche Literaturfonds e.V. bekannt? 11. Sind Sie im Besitz von Jahrbüchern, Tätigkeitsberichten und Pressemitteilungen zur Vergabe der Werkstipendien des Deutschen Literaturfonds e.V.? Falls ja, bitte ich darum, sie mir vollständig zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Durst Anfragenr: 279691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279691/ Postanschrift Uwe Durst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Durst

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Kulturstiftung des Bundes
Sehr geehrter Herr Dr. Durst, die Kulturstiftung des Bundes kann Ihrem "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Förder…
Von
Kulturstiftung des Bundes
Betreff
Ihre Anfrage zur Förderungspraxis des deutschen Literaturfonds e.V. [#279691]
Datum
25. Mai 2023 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Dr. Durst, die Kulturstiftung des Bundes kann Ihrem "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Förderungspraxis des deutschen Literaturfonds e.V. [#279691]" vom 24.05.2023 nicht entsprechen. Nach sorgfältiger Prüfung Ihres Begehrens ergibt sich kein unmittelbarer Informationsauskunftsanspruch auf Grundlage des IFG, UIG oder VIG gegenüber uns. Als Stiftung des Privatrechts ist die Kulturstiftung des Bundes nicht nach § 1 Abs. 1 IFG dazu verpflichtet, Informationen nach Maßgabe des IFG herauszugeben. Das Gesetz verpflichtet unmittelbar lediglich Bundesbehörden sowie Bundesorgane und -einrichtungen zur Auskunft. Soweit ein Petitum auf Informationen gerichtet ist, die denjenigen Bereich betreffen, innerhalb dessen sich die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien der Kulturstiftung des Bundes zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient, sind entsprechende Anfragen an erstere zu richten. Ein Auskunftsanspruch ergibt sich ferner auch nicht aus § 3 Abs. 1 UIG oder § 2 Abs. 1 VIG, da es sich bei den begehrten Informationen weder um Umweltinformationen noch um gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen handelt. Mit freundlichen Grüßen