Folgeerhebungen zum Kommunalbericht 2019, Kap. 5.8

Kontext: Im Kommunalbericht 2019 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Kap. 5.8, S. 68-70 werden Statistiken zu Soll-Abweichungen der Kommunen mit Bezug zur Erfüllung von Art. 30 und 28 DSGVO präsentiert.

Anfrage:

1. Auskunft dahingehend, ob es in den Folgejahren weitere Statistiken dieser Art zur Erfüllung der Art. 30, 28 DSGVO durch öffentliche Stellen des Landes gab.

2. Wenn es solche Statistiken nach 1. gibt bzw. gab: Bitte um Zusendung dieser Statistiken und ihrer Befunde. Wenn die Statistiken online öffentlich sind: Bitte um Verlinkung der Berichte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kontext: Im Kommuna…
An Niedersächsischer Landesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Folgeerhebungen zum Kommunalbericht 2019, Kap. 5.8 [#256205]
Datum
3. August 2022 07:16
An
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontext: Im Kommunalbericht 2019 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Kap. 5.8, S. 68-70 werden Statistiken zu Soll-Abweichungen der Kommunen mit Bezug zur Erfüllung von Art. 30 und 28 DSGVO präsentiert. Anfrage: 1. Auskunft dahingehend, ob es in den Folgejahren weitere Statistiken dieser Art zur Erfüllung der Art. 30, 28 DSGVO durch öffentliche Stellen des Landes gab. 2. Wenn es solche Statistiken nach 1. gibt bzw. gab: Bitte um Zusendung dieser Statistiken und ihrer Befunde. Wenn die Statistiken online öffentlich sind: Bitte um Verlinkung der Berichte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der überörtlichen Kommunalprüf…
Von
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Betreff
WG: Folgeerhebungen zum Kommunalbericht 2019, Kap. 5.8 [#256205]
Datum
3. August 2022 19:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der überörtlichen Kommunalprüfung. Ich habe Ihre Anfrage heute erhalten. Da die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsischer Landesrechnungshof
Sehrt geehrte Herr Roth, für Ihre E-Mail vom 03. August 2022 und das damit verbundene Vertrauen, das Sie der überö…
Von
Niedersächsischer Landesrechnungshof
Betreff
WG: Folgeerhebungen zum Kommunalbericht 2019, Kap. 5.8 [#256205]
Datum
2. September 2022 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehrt geehrte Herr Roth, für Ihre E-Mail vom 03. August 2022 und das damit verbundene Vertrauen, das Sie der überörtlichen Kommunalprüfung am Niedersächsischen Landesrechnungshof damit entgegenbringen, bedanke ich mich. Über die in der Prüfungsmitteilung "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitung" sowie der Zusammenfassung im Kommunalbericht 2019 genannten statistischen Daten liegen uns keine weitergehenden statistischen Erkenntnisse zu diesen Themen vor. Überdies ist uns nicht bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang andere Stellen hierzu weitergehende Erkenntnisse haben. Soweit Sie sich auf Ansprüche auf Informationszugang aus § 3 S. 1 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) und § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) berufen, ist nicht ersichtlich, inwieweit Ihr Ersuchen Umweltinformationen oder Verbraucherprodukte betreffen könnte. Wir bitten gegebenenfalls um einen entsprechenden Hinweis. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Landerrechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle keine informationspflichtige Stelle im Sinne des NUIG und des VIG ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen