Folgen der Entlassung von Herrn Schöfbeck

Anfrage an: BKK ProVita

Im Frühjahr 2022 wurde Herr Andreas Schöfbeck von der BKK Provita nach jahrelanger erfolgreicher Tätigkeit entlassen.

Welche Dokumente existieren bei der BKK, die sich mit den Folgen dieser Entlassung beschäftigen? Bitte listen Sie die Dokumente einzeln auf mit Erstellungsdatum, Titel und Zweck so auf, dass sie für weitere IFG Anftagen identifizierbar sind.

Die von Herrn Schöbeck veröffentlichten Zahlen erlaubten damals eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der schweren Impfnebenwirkungen in Bezug auf alle gesetzlich Versicherten, die geimpft wurden. Diese Hochrechnung hat sich durch die Daten der KBV bestätigt. War diese Tatsache Gegensand von Vorstandsitzungen oder amtlichen Dokumenten der BKK? Bitte listen Sie die Dokumente und Veranstaltungen so auf, dass sie für weitere IFG Anftagen identifizierbar sind.

Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der BKK Provita seit 2016 bis heute entwickelt? Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Anzahl der Mitglieder monatlich an.

Wie haben sich die ordentlichen Einnahmen der BKK Provita seit 2016 bis heute entwickelt? Bitte geben Sie die Einnahmen nach Möglichkeit monatlich an.

Welche Zuwendungen hat die BKK Provita direkt oder indirekt aus der Bundeskasse seit 2016 bis heute erhalten? Bitte geben Sie für jede einzelne Zahlung den Zeitpunkt und die Höhe der Zuwendungen an.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
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Rüdiger Kessel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Frühjahr 2022 wurde Herr Andreas S…
An BKK ProVita Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Folgen der Entlassung von Herrn Schöfbeck [#268205]
Datum
20. Januar 2023 12:16
An
BKK ProVita
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Frühjahr 2022 wurde Herr Andreas Schöfbeck von der BKK Provita nach jahrelanger erfolgreicher Tätigkeit entlassen. Welche Dokumente existieren bei der BKK, die sich mit den Folgen dieser Entlassung beschäftigen? Bitte listen Sie die Dokumente einzeln auf mit Erstellungsdatum, Titel und Zweck so auf, dass sie für weitere IFG Anftagen identifizierbar sind. Die von Herrn Schöbeck veröffentlichten Zahlen erlaubten damals eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der schweren Impfnebenwirkungen in Bezug auf alle gesetzlich Versicherten, die geimpft wurden. Diese Hochrechnung hat sich durch die Daten der KBV bestätigt. War diese Tatsache Gegensand von Vorstandsitzungen oder amtlichen Dokumenten der BKK? Bitte listen Sie die Dokumente und Veranstaltungen so auf, dass sie für weitere IFG Anftagen identifizierbar sind. Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der BKK Provita seit 2016 bis heute entwickelt? Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Anzahl der Mitglieder monatlich an. Wie haben sich die ordentlichen Einnahmen der BKK Provita seit 2016 bis heute entwickelt? Bitte geben Sie die Einnahmen nach Möglichkeit monatlich an. Welche Zuwendungen hat die BKK Provita direkt oder indirekt aus der Bundeskasse seit 2016 bis heute erhalten? Bitte geben Sie für jede einzelne Zahlung den Zeitpunkt und die Höhe der Zuwendungen an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 268205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268205/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Rüdiger Kessel
Guten Tag, << Anrede >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freun…
An BKK ProVita Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Folgen der Entlassung von Herrn Schöfbeck [#268205]
Datum
22. Februar 2023 07:59
An
BKK ProVita
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Rüdiger Kessel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Folgen der Entlassung von Herrn Schöfbeck“ vom 20.01.2023 (#268205…
An BKK ProVita Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Folgen der Entlassung von Herrn Schöfbeck [#268205]
Datum
17. März 2023 10:51
An
BKK ProVita
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Folgen der Entlassung von Herrn Schöfbeck“ vom 20.01.2023 (#268205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel

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BKK ProVita
Ihr Antrag nach dem IFG Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Ihr Antrag vom 20.01.2023 Sehr geehrter Her…
Von
BKK ProVita
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
27. März 2023 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Ihr Antrag vom 20.01.2023 Sehr geehrter Herr Kessel, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20.1.2023, mit der Sie uns unter Bezugnahme auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Wesentlichen um folgende Auskunft bitten: "Im Frühjahr 2022 wurde Herr Andreas Schöfbeck von der BKK ProVita entlassen. 1. Welche Dokumente existieren bei der BKK, die sich mit den Folgen dieser Entlassung beschäftigen? 2. Die von Herrn Schöfbeck veröffentlichten Zahlen erlaubten damals eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der schweren Impfnebenwirkungen in Bezug auf alle gesetzlich Versicherten, die geimpft wurden. Diese Hochrechnung hat sich durch die Daten der KBV bestätigt. War diese Tatsache Gegenstand von Vorstandssitzungen oder amtlichen Dokumenten der BKK? 3. Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der BKK ProVita seit 2016 bis heute entwickelt? 4. Wie haben sich die ordentlichen Einnahmen der BKK ProVita seit 2016 bis heute entwickelt? 5. Welche Zuwendungen hat die BKK ProVita direkt oder indirekt aus der Bundeskasse seit 2016 bis heute erhalten?" Über Ihren Antrag entscheiden wir wie folgt: I. Der Antrag zu Nr. 1 wird abgelehnt. II. Dem Antrag wird im Übrigen im nachfolgenden Umfang entsprochen. III. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. I. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG anzusehen. Der Anwendungsbereich des VIG bzw. des UIG ist hier nicht eröffnet, denn Ihr Begehren ist auf Informationen gerichtet, die weder mit den in § 2 Abs. 1 VIG noch mit den in § 2 Abs. 3 UIG genannten Daten in hinreichendem Zusammenhang stehen. II. 1. Ihrem Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 1 IFG können wir zur Frage Nr. 1 leider nicht entsprechen, weil der Schutz personenbezogener Daten das Auskunftsinteresse überwiegt, § 5 Abs. 2 und Abs. 1 IFG. 2. Der von Ihnen als "Tatsache" benannte Sachverhalt war nicht Gegenstand von Vorstandssitzungen; im Übrigen wird auf § 3 Nr. 1 g) IFG verwiesen. 3. Die Zahl der Mitglieder entwickelte sich wie folgt: Mitglieder 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Jan 88.681 90.735 90.283 92.459 94.672 96.116 97.098 97.303 Feb 89.373 91.466 91.101 93.130 95.231 96.446 97.417 97.532 Mrz 89.560 91.351 91.191 93.200 95.337 96.358 97.471 Apr 89.529 89.808 91.121 93.291 95.426 96.482 97.359 Mai 89.731 89.820 91.278 93.378 95.708 96.543 97.474 Jun 90.014 89.888 91.419 93.555 95.863 96.724 97.483 Jul 90.057 89.795 91.438 93.528 95.725 96.540 97.220 Aug 90.190 90.032 91.625 93.667 95.791 96.582 97.218 Sep 90.718 90.335 91.920 94.070 96.077 97.009 97.359 Okt 90.840 90.665 92.288 94.543 96.330 97.167 97.445 Nov 91.265 91.000 92.629 94.869 96.512 97.534 97.711 Dez 91.406 91.174 92.801 95.105 96.734 97.776 97.942 4./5. Die Fragen Nr. 4 und Nr. 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die BKK ProVita erhält wie alle gesetzlichen Krankenkassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Steuermittel fließen direkt in den Gesundheitsfonds und werden ausschließlich über diesen verteilt. Die Einnahmen und Zuweisungen der BKK ProVita können Sie unter folgendem Link den Geschäftsberichten entnehmen: Finanzen - Zahlen und Berichte - BKK ProVita (bkk-provita.de)<https://bkk-provita.de/ihre-bkk-provita/geschaeftszahlen-der-bkk-provita/finanzen-zahlen-und-berichte/> III. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1, Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen