Förderakte zum Promotionsstipendium von Annalena Baerbock
Ich möchte Sie freundlich bitten, mir laut Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) die Förderakte zum Promotionsstipendium von Annalena Baerbock zukommen zu lassen, aus der Folgendes hervorgeht:
- berufliche Tätigkeiten der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen)
- sonstige Stipendien der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen)
- Angaben zum ehrenamtlichen Engagement der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen)
- Informationen zur Gewährung eines Familienzuschlags, einer Kinderzulage oder sonstigen Leistungen (gemäß I. 2. der BMBF-Richtlinie "Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler": https://web.archive.org/web/20101227151750/http://bmbf.de/pub/richtlinie_begabtenfoerderung.pdf)
- verbindliche Erklärung zum Einkommen/zu den zur Verfügung stehenden Mitteln der Promovendin (gemäß I. 3. und V. 1.2.2 der BMBF-Richtlinie)
- die Arbeitsberichte nach Ablauf der Förderungsjahre und vor jeder Verlängerung, sowie der Abschlußbericht (gemäß V. 1.3.6 und 1.3.7 der BMBF-Richtlinie)
- Prüfungen der Stiftung bezüglich einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt (gemäß II. 1.8.5 der BMBF-Richtlinie)
- Begründung eines etwaigen Ausnahmefalls, wonach von der Anrechnung des Einkommens abgesehen wurde (gemäß IV. 9. der BMBF-Richtlinie)
Aus der Tatsache, dass Frau Baerbock nach öffentlicher Bekanntwerdung des Vorgangs Ihre Stiftung in Eigeninitiative darum bat, den "nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten", und dies sogar durch eine Parteisprecherin bekanntgeben ließ, lässt sich die Zustimmung der betroffenen Person zur Veröffentlichtung gemäß § 6 Abs. 2 IFG ableiten. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten in der Förderakte können geschwärzt werden.
Dies ist die nunmehr dritte E-Mail-Adresse, unter denen ich Ihnen diese Anfrage zu schicken versuche, ohne bisher eine Empfangsbestätigung erhalten zu haben. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nur um technische Probleme handelte.
Da auch die Heinrich-Böll-Stiftung eine Kultur der Transparenz begrüßt (https://www.boell.de/de/2014/09/12/behoerden-und-ministerien-tun-sich-schwer-mit-informationsfreiheitsgesetz) und da das Vertrauen der Öffentlichkeit in die rechtmäßige Vergabe öffentlicher Mittel nicht beschädigt werden sollte, gehe ich davon aus, dass die Veröffentlichung der Förderakte sowohl in Ihrem Sinne als auch im Sinne vieler trotz ihrer Bedürftigkeit abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber um Ihr Promotionsstipendium ist.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Juli 2021
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17. August 2021
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