Förderakte zum Promotionsstipendium von Annalena Baerbock

Ich möchte Sie freundlich bitten, mir laut Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) die Förderakte zum Promotionsstipendium von Annalena Baerbock zukommen zu lassen, aus der Folgendes hervorgeht:

- berufliche Tätigkeiten der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen)
- sonstige Stipendien der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen)
- Angaben zum ehrenamtlichen Engagement der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen)
- Informationen zur Gewährung eines Familienzuschlags, einer Kinderzulage oder sonstigen Leistungen (gemäß I. 2. der BMBF-Richtlinie "Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler": https://web.archive.org/web/20101227151750/http://bmbf.de/pub/richtlinie_begabtenfoerderung.pdf)
- verbindliche Erklärung zum Einkommen/zu den zur Verfügung stehenden Mitteln der Promovendin (gemäß I. 3. und V. 1.2.2 der BMBF-Richtlinie)
- die Arbeitsberichte nach Ablauf der Förderungsjahre und vor jeder Verlängerung, sowie der Abschlußbericht (gemäß V. 1.3.6 und 1.3.7 der BMBF-Richtlinie)
- Prüfungen der Stiftung bezüglich einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt (gemäß II. 1.8.5 der BMBF-Richtlinie)
- Begründung eines etwaigen Ausnahmefalls, wonach von der Anrechnung des Einkommens abgesehen wurde (gemäß IV. 9. der BMBF-Richtlinie)

Aus der Tatsache, dass Frau Baerbock nach öffentlicher Bekanntwerdung des Vorgangs Ihre Stiftung in Eigeninitiative darum bat, den "nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten", und dies sogar durch eine Parteisprecherin bekanntgeben ließ, lässt sich die Zustimmung der betroffenen Person zur Veröffentlichtung gemäß § 6 Abs. 2 IFG ableiten. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten in der Förderakte können geschwärzt werden.

Dies ist die nunmehr dritte E-Mail-Adresse, unter denen ich Ihnen diese Anfrage zu schicken versuche, ohne bisher eine Empfangsbestätigung erhalten zu haben. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nur um technische Probleme handelte.

Da auch die Heinrich-Böll-Stiftung eine Kultur der Transparenz begrüßt (https://www.boell.de/de/2014/09/12/behoerden-und-ministerien-tun-sich-schwer-mit-informationsfreiheitsgesetz) und da das Vertrauen der Öffentlichkeit in die rechtmäßige Vergabe öffentlicher Mittel nicht beschädigt werden sollte, gehe ich davon aus, dass die Veröffentlichung der Förderakte sowohl in Ihrem Sinne als auch im Sinne vieler trotz ihrer Bedürftigkeit abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber um Ihr Promotionsstipendium ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Sie freundlich …
An Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderakte zum Promotionsstipendium von Annalena Baerbock [#224925]
Datum
14. Juli 2021 14:09
An
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Sie freundlich bitten, mir laut Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) die Förderakte zum Promotionsstipendium von Annalena Baerbock zukommen zu lassen, aus der Folgendes hervorgeht: - berufliche Tätigkeiten der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen) - sonstige Stipendien der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen) - Angaben zum ehrenamtlichen Engagement der Geförderten (siehe Bewerbungsbogen) - Informationen zur Gewährung eines Familienzuschlags, einer Kinderzulage oder sonstigen Leistungen (gemäß I. 2. der BMBF-Richtlinie "Zusätzliche Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler": https://web.archive.org/web/20101227151750/http://bmbf.de/pub/richtlinie_begabtenfoerderung.pdf) - verbindliche Erklärung zum Einkommen/zu den zur Verfügung stehenden Mitteln der Promovendin (gemäß I. 3. und V. 1.2.2 der BMBF-Richtlinie) - die Arbeitsberichte nach Ablauf der Förderungsjahre und vor jeder Verlängerung, sowie der Abschlußbericht (gemäß V. 1.3.6 und 1.3.7 der BMBF-Richtlinie) - Prüfungen der Stiftung bezüglich einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt (gemäß II. 1.8.5 der BMBF-Richtlinie) - Begründung eines etwaigen Ausnahmefalls, wonach von der Anrechnung des Einkommens abgesehen wurde (gemäß IV. 9. der BMBF-Richtlinie) Aus der Tatsache, dass Frau Baerbock nach öffentlicher Bekanntwerdung des Vorgangs Ihre Stiftung in Eigeninitiative darum bat, den "nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten", und dies sogar durch eine Parteisprecherin bekanntgeben ließ, lässt sich die Zustimmung der betroffenen Person zur Veröffentlichtung gemäß § 6 Abs. 2 IFG ableiten. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten in der Förderakte können geschwärzt werden. Dies ist die nunmehr dritte E-Mail-Adresse, unter denen ich Ihnen diese Anfrage zu schicken versuche, ohne bisher eine Empfangsbestätigung erhalten zu haben. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nur um technische Probleme handelte. Da auch die Heinrich-Böll-Stiftung eine Kultur der Transparenz begrüßt (https://www.boell.de/de/2014/09/12/behoerden-und-ministerien-tun-sich-schwer-mit-informationsfreiheitsgesetz) und da das Vertrauen der Öffentlichkeit in die rechtmäßige Vergabe öffentlicher Mittel nicht beschädigt werden sollte, gehe ich davon aus, dass die Veröffentlichung der Förderakte sowohl in Ihrem Sinne als auch im Sinne vieler trotz ihrer Bedürftigkeit abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber um Ihr Promotionsstipendium ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224925/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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