Förderausschuss Spitzensport 2017

Aufstellung der durch den Förderausschuss Spitzensport vergebenen Fördergelder im Jahr 2017 an Sportvereine im Saarland.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    15. Dezember 2018
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Matthias Schnapka
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung de…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Matthias Schnapka
Betreff
Förderausschuss Spitzensport 2017 [#34653]
Datum
13. November 2018 21:51
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der durch den Förderausschuss Spitzensport vergebenen Fördergelder im Jahr 2017 an Sportvereine im Saarland.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Schnapka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Schnapka << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Schnapka
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrter Herr Schnapka, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 13.11.2018. Diese wird nun geprüft …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Förderausschuss Spitzensport 2017 [#34653]
Datum
14. November 2018 08:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schnapka, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 13.11.2018. Diese wird nun geprüft und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr geehrter Herr Schnapka, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13. November 2018 gemäß § 1 des Saarländischen …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
WG: Förderausschuss Spitzensport 2017 [#34653]
Datum
6. Dezember 2018 11:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schnapka, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13. November 2018 gemäß § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) in o.g. Angelegenheit. Bisher haben Sie Ihren Antrag auf Informationszugang nicht begründet. Da Ihr Antrag Daten Dritter nach § 7 Absatz 1, Satz 3 IFG betrifft, ist die Begründung des Antrags jedoch erforderlich. Bitte lassen Sie mir deshalb zeitnah eine Antragsbegründung zukommen. Ihr Antrag berührt Belange Dritter und es liegen Anhaltspunkte vor, dass diese Dritte ein schutzwürdiges Interesse am Informationsausschluss haben können. Daher ist diesen betroffenen Dritten nach Eingang Ihrer Antragsbegründung gemäß § 8 Absatz 1 IFG schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Da vorliegend ein Verfahren mit Drittbeteiligung gemäß § 8 IFG durchzuführen ist, kann der Informationszugang nicht gemäß § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Eine Entscheidung bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugang ergeht vielmehr nach Durchführung des Verfahrens gemäß § 8 IFG. Sie erhalten diesbezüglich weitere Nachricht. Bezüglich der voraussichtlichen Höhe der Bearbeitungsgebühren teile ich mit, dass die Höhe der Bearbeitungsgebühr wesentlich vom weiteren Verlauf des Verwaltungsverfahrens abhängig ist, der aktuell leider noch nicht absehbar ist. Das Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SarlGebG) sieht in Verbindung mit dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis (GebVerz) für Auskünfte nach den Informationsfreiheitsgesetz -neben der von Ihnen erwähnten gebührenfreien Auskunft bei mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften- Gebühren in Höhe von 30 Euro bis zu maximal 500 Euro vor. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schnapka
Sehr geehrte Damen und Herren, als Vorstandsmitglied eines großen saarländischen Sportvereins habe ich ein berech…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Matthias Schnapka
Betreff
AW: WG: Förderausschuss Spitzensport 2017 [#34653]
Datum
7. Dezember 2018 12:40
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, als Vorstandsmitglied eines großen saarländischen Sportvereins habe ich ein berechtigtes Interesse, in welcher Höhe welche Vereine gefördert werden. Es handelt sich dabei um die Vergabe öffentlicher Gelder an gemeinnützige Institutionen mit einem öffentlichen Auftrag, geht es ausschließlich um öffentliche Belange. Daher kann nicht zutreffend sein "es liegen Anhaltspunkte vor, dass diese Dritte ein schutzwürdiges Interesse am Informationsausschluss haben können". Ich bitte zeitnah um Bearbeitung. ... Mit freundlichen Grüßen Matthias Schnapka Anfragenr: 34653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Schnapka << Adresse entfernt >>
Matthias Schnapka
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute ein Schreiben an unseren Verein bekommen, in dem Sie uns fragen, o…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Matthias Schnapka
Betreff
AW: WG: Förderausschuss Spitzensport 2017 [#34653]
Datum
19. Dezember 2018 23:45
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute ein Schreiben an unseren Verein bekommen, in dem Sie uns fragen, ob wir mit der Auskunftserteilung über die Sportförderung 2017 einverstanden sind. Mutmaßlich haben dieses Schreiben alle Vereine bekommen, welche 2017 Sportförderung erhalten haben. Dazu möchte ich nochmals klarstellen: Das Vereine ein "schutzwürdiges Interesse" haben können, darüber keine Auskunft zu erteilen, ist rechtlich nicht begründbar. Mit dieser Formulierung möchte der Gesetzgeber personenbezogene Daten schützen oder im Falle von Firmen z.B. Betriebsgeheimnisse. Auf eine Sportförderung gemeinnütziger Vereine aus öffentlichen Mitteln ist dies daher kaum übertragbar. Das es sich hier nicht um Betriebsgeheimnisse handeln kann, ergibt sich bereits aus den rechtlichen Gegebenheiten der Satzung eines gemeinnützigen Vereins. Den Antrag halte ich damit auch vorsorglich aufrecht, sollten Vereine der Auskunftserteilung nicht zustimmen. Erst recht wäre dies Anlass, dem Anliegen mit mehr Nachdruck nachzugehen, da es nicht nachvollziehbar ist, würden Vereine öffentliche Fördergelder annehmen, darüber aber stillschweigen bewahren wollen. Darüber hinaus weiße ich darauf hin, dass es selbst in der Wirtschaftsförderung durch öffentliche Mittel oft üblich ist, das geförderte Projekte öffentlich mit Angabe der Förderhöhe benannt werden. Zu dem u.a. das BMI, der Bundesrechnungshof und nicht zuletzt aktuell auch der Landtag des Saarlandes immer wieder auf die Notwendigkeit der öffentlichen Transparenz bei der Vergabe von Sportförderung hingewiesen hat. Mit freundlichen Grüßen Matthias Schnapka Anfragenr: 34653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Schnapka << Adresse entfernt >>
Matthias Schnapka
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderausschuss Spitzensport 2017“ vom 1…
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Von
Matthias Schnapka
Betreff
AW: WG: Förderausschuss Spitzensport 2017 [#34653]
Datum
17. August 2019 14:32
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderausschuss Spitzensport 2017“ vom 13.11.2018 (#34653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 246 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Matthias Schnapka Anfragenr: 34653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Schnapka << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
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Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. August 2019 14:32
Status
Warte auf Antwort

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